Eines vorweg: Es sollen hier nicht die ollen Kamellen mit der Vorratsdatenspeicherung ausgegraben werden. Da sind wir lange genug darauf herumgeritten.
Wie sicher Privatsphäre im Bundestag aufgehoben ist, zeigte die Bundestagsdebatte zum BKA-Gesetz. Ein schöner Steinbruch zum Zitieren und ein Spiegel für das Demokratieverständnis einiger von den Hampelmännern Abgeordneten. Beispiel gefällig?:
Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion: "Neben den polizeilichen Standardbefugnissen werden dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt. Insbesondere erhält das BKA die Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung). Auch erhält das BKA durch den Entwurf Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten, die auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen sind. Ebenfalls enthalten ist eine Befugnis zur Wohnraumüberwachung."
Dies ist nur die Kurzzusammenfassung der wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfs.
Es ist, wie ich finde, eine beeindruckende Liste, aber auch eine erschreckende Liste."
(Clemens Binninger (CDU/CSU): Warum denn erschreckend?)
Ein Best-of? Nein, eher ein Worst-of aus 16 Polizeigesetzen
- je lauter Sie werden, desto schlechter wird es -
(Beifall des Abg. Jürgen Koppelin (FDP))
"und zur Krönung noch ein paar weitere Befugnisse wie die zur heimlichen Onlinedurchsuchung oder die zur sogenannten Quellen-TKÜ. Ich habe in den letzten Tagen verschiedentlich gehört, es sei das modernste Polizeigesetz. Bei mir ist es nicht Mode, die Eingriffsintensität in die Grundrechte dadurch zu erhöhen, dass eine Kompetenz an die andere gereiht wird..."die Eingriffsintensität in die Grundrechte dadurch zu erhöhen, dass eine Kompetenz an die andere gereiht wird..." Usw. usf...
Kompetenz bedeutet in der Rechts- und Politikwissenschaft die Zuständigkeit eines Menschen oder Organs, bestimmte Aufgaben selbstständig durchzuführen. Die parlamentarische Kontrolle ist da eher ungeschickt bei der selbständigen Durchführung, denn das führt zu Kompetenzgerangel. Aber eigentlich könnte man dann ja noch ein paar Kompetenzen dazupacken. Dazu passt die Schlagzeile der Berliner Zeitung am gestrigen 24.5., gefunden bei annalist:
"Chipkarte für jeden Arbeitnehmer Lohn- und Gehaltsdaten sollen künftig auf elektronischem Ausweis gespeichert werden Wirtschaftsminister Glos erwartet Milliardeneinsparungen / Kabinett entscheidet morgen."
Aber aufpassen! Denn wie die Frankfurter Rundschau (auch via annalist) zu berichten weiß, können dabei auch peinliche Pannen passieren:
"Adresse, Passbild, Religion Bürgerdaten frei Haus Wo genau wohnt eigentlich Günther Jauch und welche Nummer hat sein Personalausweis? Bis zum vergangenen Freitag ist es ein Leichtes gewesen, die Meldedaten von 150 000 Potsdamern zu lesen. Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum, Ehepartner - alles stand frei zugänglich im Internet, ein Mausklick genügte."
Das passiert unserem Parlament bestimmt nicht. Oder? Hier ein ein Ausschnitt (gefunden beim Roten Blog) aus einer Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Beginn der Agenda 2020, gehalten am 7. Oktober 2010:
"Schaffung einer bundesweiten Ausweispflicht, zudem müssen die in den Ausweisen vorhandenen Chips zwecks Strafverfolgung und Routineüberwachung jederzeit noch in mindestens 50 Metern Entfernung von Polizeibeamten auslesbar sein; hierfür wird der neue Straftatbestand “Vereitelung staatssicherheitlicher Maßnahmen- eingeführt, auf welchen eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis oder alternativ 5 Jahren psychiatrische Behandlung stehen soll. Strafbar müssen sämtliche Vorkehrungen sein, die eine Kontrolle der biometrischen Personendaten (...) durch Ermittler behindern, es darf hier keine Ausnahmen oder Schlupflöcher wie “geschlossene Räume- oder “Alufolie- geben. Über ein generelles Verbot des Besitzes von Aluminiumfolie durch Privatpersonen wird nachgedacht."
Eine nette Vorstellung. Einer würde sich aber bestimmt darüber freuen:
Der Fall eines gemobbten Oberarztes für Neurochirurgie einer katholischen Einrichtung ging durch die Medien, wie kaum ein anderer Fall.
Beim Mobbing Gegner wird darauf hingewiesen daß der Fall „Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nun offenbar weiterverhandelt werden muss. Der erneute Kammertermin findet am 12.06.2008 im Landesarbeitsgericht
Hamm - Saal 5 -“ um 11.00 Uhr, Markerallee 94, 59071 Hamm statt. -“ Das
neue Aktenzeichen lautet: 16 Sa 103/08.
Dazu war erst eine "deutliche Zurechtweisung aller Vorinstanzen durch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06)" notwendig.