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Zukunftsszenario Altersarmut

Schon heute leben 400.000 Rentner in Deutschland nur von Grundsicherung, von der Sozialhilfe für Senioren: 347 Euro im Monat plus Miete und Heizkosten. In zwanzig Jahren ist jeder Dritte von Altersarmut bedroht, so schätzen Experten. In der NDR Reportage "Arm und alt - Wenn die Rente nicht reicht" wurde heute deutlich, was das für die Betroffenen bereits heute heißt.

Viele Beschäftigte können sich nicht nicht vorstellen, überhaupt bis zum Erreichen der Rente zu arbeiten. Zumal sie Dank der durch die Berliner Regierung durchgesetzten "Rente mit 67" noch länger arbeiten müssen. Das hat auch für das Ausstiegsmodell Altersteilzeit Folgen.

Wer in Altersteilzeit geht, absolviert nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Sein Einkommen halbiert sich ebenfalls, aber der Arbeitgeber stockt den Lohn auf - der zusätzliche Betrag ist steuer- und abgabenfrei. Bessert der Arbeitgeber das Gehalt auf mindestens 70 Prozent des vorherigen Einkommens und die Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent auf, übernimmt die Bundesagentur für maximal sechs Jahre die Kosten dieser Aufstockung - sofern der Betrieb als Gegenleistung einen Arbeitslosen einstellt oder einen Auszubildenden übernimmt. Beschäftigte, die im Jahr 1955 oder später geboren wurden, erhalten jedoch keine BA-Förderung mehr, da Altersteilzeit frühestens mit 55 Jahren möglich ist. (Boeckler.de)

Bilderserie: Kundgebung für neue Altersteilzeit in Stuttgart Degerloch

Durch die 2009 auslaufende Förderung der Altersteilzeit drohen zukünftig jedoch ca. 20% Rentenverlust. Das kann sich kaum jemand leisten, denn ab dem 31. Dezember 2009 gewährt der Staat keine neuen Finanzhilfen für die Altersteilzeit mehr.

Dazu kommt: Gerade auch diejenigen Beschäftigten, die zu den gering Verdienenden zählen, müssen womöglich mit dem Risiko leben, auch mit den vom Mund abgesparten Beiträgen für die Vorsorge durch die "Riester Rente" am Ende mit noch weniger Geld da zu stehen: "Wer so wenig gesetzliche Rente bekommt, dass er davon nicht leben kann hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Die so genannte Grundsicherung, also die Sozialhilfe im Alter. Hat er aber privat mit Riester vorgesorgt, so gibt es Riester nicht obendrauf, sondern der Staat zahlt entsprechend weniger Zuschuss zum Lebensunterhalt und Riester spart dem Sozialamt Kosten." ("Monitor" Nr. 572 am 10. Januar 2008)

Reale Entrechtung für Hartz IV Empfänger

Gestern zeigte Panorama im Beitrag "Spitzelei oder notwendige Kontrolle? Staat observiert Hartz-IV-Empfänger" wie ARGEn es mit den demokratischen Rechten von Hartz IV Empfängern halten.

Es wird darin gezeigt, wie beispielsweise die ARGEn in Bad Homburg / Hessen illegale Schnüffelpraktiken gegenüber angeblichen "Leistungsbetrügern" entwickelten. Die Ermittler entwickelten in der 89 Tage dauernden Bespitzelung eine ganz besondere Aktivität: Laut Aussage einer Betroffenen wurde sie von einem "Mitarbeiter" der Behörde sogar in dessen Freizeit observiert.

Die zuständige Behörde will sich zu dem Fall natürlich nicht äußern. In einem anderen Fall äußerte sich eine Mitarbeiterin der ARGE Wuppertal offen zu den Fällen, in dem Hartz IV Empfänger unangemeldet "Hausdurchsuchungenbesuche" erdulden mussten. Begründung: "Das ist für uns der einfachste Arbeitsablauf."

• Von wegen Zutrittsverweigerung: In diesem Fall muss mit Leistungskürzung bzw. -streichung gerechnet werden. Ein Mitarbeiter der ARGE Viersen zu einem solchen Fall: "Da er vom Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch gemacht hat, trägt er in letzter Konsequenz auch die Verantwortung für die Entscheidung, daß Leistungen nicht weiter gewährt werden können."

• Von wegen Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers. Arbeitsrrechtler sehen das anders. Aber wie das Beispiel eines "Hausdurchsuchungenbesuche" in Tempelhof / Schöneberg, der bei einer minderjährigen Tochter in Abwesenheit der Mutter vollzogen wurde zeigt, wird die Verantwortung eben den ARGE Mitarbeitern zugeschoben, falls mal etwas über die Stränge geschlagen wird. Hauptsache das System Kapitalismus Hartz IV wird nicht angekratzt.

Über diese Grenze geht der Beitrag denn auch nicht. Das wäre vom NDR auch zuviel erwartet. Vom Informationsgehalt für Nichtbetroffene her ist er trotzdem sehenswert, auch wenn der Hinweis des schleswig - holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, den diese Vorgänge an die unvermeidlichen "Stasi Protokolle" erinnern, etwas daneben ist. Er hätte sich eigentlich auch aktuelle Fälle, wie die von Andrej H. und anderen beziehen können. Oder auf Wolfgang S., auf das neue BKA Gesetz oder das bayerische Versammlungsrecht.

Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!

„Chacun a droit à une bonne vie!“ - „Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben!“

Die "Aktion Bleiberecht" sowie "zusammen die Utopie leben" informieren zu der 3 Länderdemo am kommenden Samstag:

Manifestation des trois frontières - Dreiländer-Demonstration
Samedi 7 Juin 2008 12 h au Freiburg (Breisgau/D)
Samstag 7. Juni 2008 12 h in Freiburg i.B

Am Samstag den 7. Juni 2008 wird in Freiburg im Breisgau (D) –“ im Rahmen des Aktionsmonates „Zusammen die Utopie leben ...“ –“ eine Dreiländerdemonstration stattfinden. Mit einer politischen Stimme wollen wir unsere Forderungen erheben und rufen alle im Elsass, in der Nordwestschweiz und in Südbaden zur Teilnahme auf.

Jeder Mensch hat einfach aufgrund ihrer und seiner Existenz das Recht auf ein gutes Leben: Auf ein Leben, das Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum ermöglicht. Das muss sich niemand verdienen, nicht durch Arbeit, nicht durch Wohlverhalten, durch nichts. Dieser Anspruch gilt für alle, denn „jeder hat das Recht auf Rechte“. Armut wird international produziert, entwickelt und ergibt sich aus der Tatsache, dass wir in einer kapitalistisch globalisierten Welt leben. Die Landflucht hat dazu geführt, dass weltweit mehr Menschen in den Städten leben als auf dem Land. Circa 1 Milliarde Menschen drängen sich heute in Slums. Von „wohnen“ keine Spur. In Deutschland waren 2004 bundesweit 345.000 Menschen obdach- und wohnungslos. Sie sind ausgegrenzt und von sämtlichen Entwicklungsperspektiven abgeschnitten. Für BezieherInnen von ALG II sind auf dem Wohnungsmarkt Wohnungen zu den festgesetzten Bedingungen praktisch nicht vorhanden. Für Alleinstehende gibt es de facto in Freiburg kein Angebot. (vgl. Ergebnisse einer Untersuchung des Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg). 100.000e sollen in der BRD ihre zu „große Wohnung“ verlassen. Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete werden in Lager untergebracht und dürfen nicht „wohnen“, sie werden „untergebracht“. Ihnen wird maximal „Wohnraum von 4,5 qm pro Person“ gesetzlich zugestanden.

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Le 7 juin 2008, une manifestation transfrontalière sera organisée à Freiburg dans le cadre du mois d'action "Vivre l'utopie ensemble ...". Nous voulons parler d'une seule voix et appelons à la participation en Alsace, dans le Nord-ouest de la Suisse et dans le Pays de Bade Sud.

Chaque personne a - du simple fait de son existence - le droit à une bonne vie, à une vie permettant la participation à la richesse de la société. Ce droit est inconditionnel, il ne doit dépendre ni du travail, ni d'un comportement docile, ni d'aucun autre critère. Ce droit appartient à toutes et tous, car "chaque personne a le droit d'avoir des droits". La pauvreté est le fruit des politiques menées et développées à l'échelle internationale, elle découle du fait que nous vivons dans le contexte du capital mondialisé. L'exode rural a fait que les villes comptent aujourd'hui plus d'habitant·e·s que les campagnes. Environ 1 milliard d'êtres humains sont confinés dans des bidonvilles - situation qui n'a rien à voir avec un logement. En 2004, l'Allemagne comptait 345 000 personnes sans domicile fixe, exclues et coupées de toute perspective de développement. Les appartements qui correspondraient aux critères fixés pour celles et ceux qui touchent ALG II (l'allocation de chômage II) sont tout simplement inexistants sur le marché du logement. Pour les personnes vivant seules, la ville de Freiburg ne compte aucune offre de logement conforme aux restrictions posées par les autorités, comme l'a constaté l'association "Runder Tisch" à propos des conséquences des lois Hartz en ville de Freiburg. Des centaines de milliers de personnes sont ainsi contraintes de quitter leur appartement, prétendument "trop grand". Les réfugié·e·s en cours de procédure d'asile et les personnes dont la présence est "tolérée" sont maintenus dans des camps et ne jouissent donc pas du droit au logement, ils sont simplement "placés". La loi leur accorde au maximum un espace de 4,5 m2 par personne.

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