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Stuttgart: Veranstaltung von "Reiche Stadt - arme Kinder" mit Professor Roth am 5. Juni

Veranstaltung der Initiative "Reiche Stadt - arme Kinder" mit Prof. Roth



Professor Rainer Roth ist Frankfurter Sozialwissenschaftler, Mitglied im Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne, und hat zahlreiche Vorträge gehalten und Veröffentlichungen herausgegeben zum Thema Armut und Kinderarmut im Speziellen.

Am Donnerstag, den 5.Juni 2008, 18.00 Uhr im DGB-Haus, Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20

Wir laden alle herzlich ein, die es nicht hinnehmen wollen, dass Politiker Kinder aus armen Familien von der Bildung ausschließen.

Unsere Initiative „Reiche Stadt –“ Arme Kinder“ hat sich im Januar dieses Jahres gegründet, ausgehend vom Erwerbslosenausschuss ver.di und der Frauengruppe F:EPA (Frauen erwerbslos und in prekären Arbeitsverhältnissen).

Warum haben wir diese Initiative gegründet?
In Stuttgart leben über 11 000 Kinder von Hartz IV.
Arme Kinder sind Kinder armer Eltern, besonders hart betroffen sind allein erziehende Mütter.
Mit den Hartz IV Gesetzen hat sich die Armut dramatisch verschärft.
Und es gibt immer mehr Familien, wo ein Elternteil zwar Arbeit hat, doch das Monatseinkommen kaum über der Armutsgrenze liegt.
Von Hartz IV betroffenen Kindern bis 14 Jahren steht im Monat ein Betrag von 208 € und Kindern ab 14 Jahren ein Betrag von 278 € zur Verfügung.
Das reicht kaum für Essen und Kleidung.
Doch die Politiker haben in den 208 € bzw. 278 € für die Bildung 0,00 € vorgesehen. Das ist eine bewusste Ausgrenzung von der Chance auf Bildung!

Deshalb fordern wir vom Gemeinderat Stuttgart:
einen Schulartikel-Fonds von 100 € pro Kind für Familien mit Bonuskarte zum Schuljahresbeginn! Datum: Donnerstag, 5 Juni, 2008

Arbeitslosigkeit: Lebensversicherung nicht geschützt

Wer glaubt, sich in diesem Laden per Lebensversicherung auf einen "ruhigen Lebensabend" einrichten zu können, irrt. Im Falle von Hartz IV gilt: Die wollen alles - die kriegen alles.

Arbeitslose müssen ihre Lebensversicherung verwerten, auch wenn sie kaum Ansprüche auf eine gesetzliche Rente haben. Diese Auffassung vertrat das Bundessozialgericht im Falle eines ehemaligen Selbständigen. Die zuständige Behörde hatte seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, da der Mann über eine Lebensversicherung verfügte. Einen Verwertungsausschluss vor Eintritt des Ruhestands hatte er nicht vereinbart. Der Arbeitslose machte geltend, dass die Verwertung seiner Lebensversicherung eine besondere Härte darstelle. Denn aufgrund seiner Selbständigkeit verfügt er in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Anwartschaft von lediglich 88 Euro. Das BSG sah darin keine besondere Härte. Eine Verwertung könne nur dann ausgeschlossen werden, wenn sie unwirtschaftlich sei. Das heißt, wenn der Rückkaufwert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

BSG vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R via IG Metall extranet
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