In der letzten Zeit sind bei der Tübinger
Informationsstelle Militarisierung e.V: (IMI) einige neue Analysen erschienen, beispielsweise ein aktueller Artikel zu
militärischen Aktivitäten der Siemens AG und ihren Verflechtungen mit der Politik sowie Standpunkte:
• zu den
Foltervorwürfen gegen EU-Soldaten bei ihrem Einsatz im Kongo
• zur Meldung, dass die
Bundeswehr in zahlreichen Arbeitsämtern feste Sprechzeiten und in manchen gar feste Büros unterhält
• zum Lissabonner Vertrag als
Rückgrat für die forcierte Militarisierung der Europäischen Union - Es bleibt beim NEIN zum Lissabonner Vertrag
• zum
NATO-Gipfel in Bukarest
Wie
EU-Militäreinsätze mit Entwicklungshilfegeldern "querfinanziert" werden, untersucht die
IMI-Analyse 2008/014 "Orwell im Tschad" von Jürgen Wagner
Am 2. Mai 1933 wurden die freien Gewerkschaften zerschlagen - Arbeiterbewegung als Hauptfeind der Nazis
Die Zerschlagung der freien Gewerkschaften am 2. Mai 1933 war ein sichtbares Zeichen der Beseitigung der Demokratie.
Schon im Februar 1933 wurden Gewerkschafter verhaftet und misshandelt, Anfang März Gewerkschaftshäuser von Nazihorden gestürmt und demoliert. Während antifaschistische Gewerkschafter gemeinsam mit anderen Arbeiterorganisationen konkret Widerstand in Betrieben und Wohngebieten organisierten, beschränkte sich die Führung des ADGB auf schriftliche Eingaben an Reichspräsident von Hindenburg. Mehr noch: Im April 1933 verabschiedete der Vorstand des ADGB einen Aufruf zur Teilnahme an dem von den Nazis inszenierten "Tag der nationalen Arbeit".
Doch diese Anpassung wurde nicht honoriert. Am 2. Mai 1933 besetzten SA und SS die Gewerkschaftshäuser. Funktionäre wurden verhaftet, in Duisburg fünf von ihnen brutal ermordet. Die Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisationen (NSBO) übernahmen die Führung, bevor Mitte Mai die "Deutsche Arbeitsfront" (DAF) als Zwangsorganisation mit den Unternehmern an der Spitze der "Betriebsgemeinschaft" geschaffen wurde.
Der 2. Mai 1933 macht deutlich:
- Die faschistische Bewegung richtete sich in aller Brutalität gegen die organisierten Kräfte der Arbeiterbewegung. Wer sich - wie die NSDAP - für die politischen und expansionistischen Interessen des großen Kapitals einsetzt, der muss die Gewerkschaftsbewegung bekämpfen. Dies gilt in modifizierter Form auch heute.
- Der Versuch, dem faschistischen Vormarsch mit Erklärungen und Petitionen an den Reichskanzler entgegenzutreten, war ein verhängnisvoller Irrtum. Noch dramatischer waren die Folgen der Anpassung an die Vorgaben der faschistischen Machthaber. Damit entwaffneten sich die Gewerkschaften in ihrem antifaschistischen Handeln.
- Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es in den Gewerkschaften viele aufrechte Antifaschisten gab, die unter Einsatz von Freiheit, Gesundheit und Leben den Widerstand gegen den Faschismus organisierten.
Die Lehren aus diesem Datum wurden nach der Befreiung 1945 mit der Wiedergründung der Gewerkschaften als Einheitsorganisation gezogen. Eine zweite Konsequenz ist die antifaschistische Orientierung der Gewerkschaften. Sie bekämpfen heute in den Betrieben, in ihren eigenen Reihen und natürlich in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit rassistisches Denken und Neofaschismus. Sie sind damit zentrale Bündnispartner im antifaschistischen Handeln heute und morgen.
Dr. Ulrich Schneider
Bundessprecher
Via
VVN-BdA
Via
StattWeb kam die Information, daß der in den Medien kaum beachtete
Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C auf den 2. Juni verschoben wurde. Unter anderem wird dabei gegen den schwer herzkranken Journalisten Mustafa Atalay verhandelt.
Atalay wurde 1980 während des Militär-Putsches in der Türkei verhaftet. Er verbrachte 20 Jahre in türkischen Gefängnissen und wurde schwer gefoltert. Nach seiner Flucht in die BRD erhielt er hier eine Anerkennung als politisch Verfolgter.
Er erklärte in einer früheren Verhandlung,
"dass ihm in diesem Prozess das Recht auf Verteidigung weggenommen worden sei und er der Willkür und der Isolationshaft ausgesetzt sei. Er wies darauf hin, dass Isolationshaft für einen Menschen, der kurz zuvor eine Herzoperation hatte, tödlich sei." Weiterhin stellte er mit der Frage:
"Ist es Terror, ein Land zu besetzen oder einen Kampf gegen die Besatzung zu führen?" die gegenwärtige Terrorismusdefinition in Frage, nach der jeder Befreiungskampf, der nicht in das Raster von Großmachtinteressen passt, als "Terrorismus" diffamiert werden kann.
In einer Infomail zu der Verhandlung am 2. Juni heißt es:
Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitgliederder DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesse kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypass-Operation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.
Aus diesem Anlass hätte am Mittwoch den 28.5.08 um 9.00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart-Stammheim) eine Kundgebung stattfinden sollen. Dadurch, dass der Prozesstermin unerwarteter Weise jedoch abgesagt wurde, konnte folglich die Kundgebung, bei der eine Presseerklärung verlesen werden sollte, nicht stattfinden. Sie musste daher auf nächste Woche verschoben werden.
Der neue Termin lautet: Montag, 02. Juni 2008, 9.00 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim
Da uns die Informierung der Öffentlichkeit über die Umstände dieses Prozesses wichtig ist, laden wir Sie zum obengenannten Termin ein.
Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.
Weitere
Informationen zu den Hintergründen:
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WikiPedia zur DHKP-C
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Pressemitteilung des Generalbundesanwalts:
"Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
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Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
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EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste