Skip to content

Nokia: Die Furcht vor der Solidarität...

Abseits der von führenden Politikern geheuchelten "Empörung" angesichts der Abzocke durch Nokia - diese wurden ja gerade durch die herrschenden Parteien erst möglich gemacht - zeigt sich immer mehr die eigentliche Angst vor der Solidarität gegenüber der Bochumer Nokia Belegschaft, deren Arbeitsplätze vernichtet werden sollen:

Solidarität hat eine Heimat, aller Internationalisierung zum Trotz: Wo sonst als im Ruhrgebiet ist es denkbar, dass sich Opelaner (Autobau), Mitarbeiter von Thyssen-Krupp (Stahl), Steilmann (Textil) oder Hoesch Spundwand mit Macht an die Seite der von Entlassung bedrohten Handybauer stellen? Nokia bläst der Wind mächtig ins Gesicht, und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Das ist erst der Anfang.
Zitat: WAZ via juraforum

Der Furcht vor Solidaritätsstreiks, wie laut "junge Welt" vom Opel Betriebsrat für den Fall der Schließung von Nokia beschlossen wurden, folgt natürlich gleich die Drohung:

Ob alles klug und durchdacht ist, was manche nun in der ersten Empörung über die finnische Verlagerungsaktion sagen und ankündigen, ist freilich fraglich. Sollten die Opelaner in Bochum tatsächlich aus Solidarität die Bänder stoppen, entstehen Kollateralschäden, die wiederum Arbeitsplätze bedrohen.
Zitat: WAZ via juraforum

Den Betriebsräten sind rein rechtlich in Sachen Aufruf zu Streiks in Deutschland sehr enge Grenzen gesetzt. Diese zeigten sich beispielsweise bei Panasonic in Esslingen. Betriebsräte sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich verpflichtet, „Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden beeinträchtigen“. Auch Arbeitskampfmaßnahmen sind den Räten nach Paragraph 74 Abs. 2 des Gesetzes ausdrücklich untersagt.
Die Verbote beziehen sich auf den Betriebsrat als Institution und Betriebsratsmitglieder als Amtsträger. Gewerkschaftlich organisierte Mitglieder eines Betriebsrats dürfen sich aber als Gewerkschaftsmitglieder an der Organisation eines von der Gewerkschaft einberufenen Streiks beteiligen. Ein Streikaufruf des Betriebsrats als solcher ist jedoch -“ nach dem Gesetz -“ rechtswidrig.

Hinzu kommt: In der BRD gibt es kein vollständiges, allseitiges und gesetzliches Streikrecht:
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".

Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.

Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.

So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.

Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
(Zitat aus einem Antrag zum 21. Gewerkschaftstag der IG Metall)

Betroffene Belegschaften können und werden wohl kaum darauf warten, bis dieses Recht auf dem Papier durchgesetzt ist. Ein Kampf um die Arbeitsplätze bei Nokia und eventuelle Solidaritätsstreiks wären daher von Anfang an politisch und müsste gerade deshalb auf die Solidarität anderer Belegschaften aufbauen. Daß solche Kämpfe möglich sind zeigten nicht zuletzt die Belegschaften bei Opel oder auch die breite Solidarität, die zuletzt der Kampf der Lokführer erfuhr.

Dazu beitragen, daß sich eine solche Solidarität entwickelt kann dagegen jeder in seinem Umfeld, Nachbarschaft, Familie, an seinem Arbeitsplatz und seiner Gewerkschaft. Ein Aufruf zum Boykott von Nokia Handys ist dagegen wohl nur für Neukäufer eine Möglichkeit.

Verlassen müssen sich die Nokia Kollegen vor allem auf die eigene Kraft: Die nordrhein-westfälische Landesregierung will zusammen mit dem Betriebsrat, der Bochumer Oberbürgermeisterin und Vertretern der Landtagsparteien in den kommenden Tagen darüber beraten, wie die Herstellungskosten in Bochum auf das in Ungarn übliche Maß gesenkt werden könnten. Dafür seien Veränderungen im Betrieb, bei der Produktion und bei der Arbeitsweise der Mitarbeiter notwendig, meldet das "Handelsblatt". Sich darauf einzulassen, wer zu den niedrigsten Lohnkosten fertigt, führt in die Sackgasse und schützt die Profite.

Angesichts dessen, was bereits heute aus der Arbeit der Belegschaft an Profiten herausgezogen wird - der Lohnanteil an den Handykosten liegt bei unter fünf Prozent - ist eigentlich klar, daß der Kampf um die Arbeitsplätze auf Kosten dieser Profite geführt werden muss und nicht darum, Nokia neue steuerlich finanzierten Subventionen ins Gesäß zu blasen.

Bundesweite Solidarität zum Prozess von Angelo Lucifero - Verhandlung wird ausgesetzt

Gestern fand in Erfurt die Verhandlung gegen den Gewerkschafter Angelo Lucifero statt.

Weit mehr als 100 UnterstützerInnen aus dem gesammten Bundesgebiet haben heute vor und im Amtsgericht Erfurt ihre Solidatität mit Angelo Lucifero gezeigt.

Die Hauptverhandlung selbst wurde schon nach wenigen Minuten ausgesetzt, um zu prüfen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gegeben ist. Zu Beginn des Prozess wurde klar, daß die räumlichen Bedingungen der Verhandlung nicht geeignet sind, Angelo eine akustische Teilnahme am Geschehen zu ermöglichen. Die GewerkschafterInnen gegen Rechts begrüßen die Aussetzung, da die aktive Teilnahme an der Verhandlung eine notwendige Bedingung für eine angemessene Verteidigung ist.

Der Prozess ist damit bis auf weiteres vertagt. Der Verhandlungstermin am 23. Januar findet nicht statt.

In Anschluss an die Verhandlung fand eine eine spontane Demonstration durch die Erfurter Innenstadt statt. GewerkschafterInnen und Menschen aus verschiedenen Verbänden und antirassistischen Organisationen bekundeten in Redebeiträgen ihre Solidarität mit Angelo Lucifero. Sie forderten die sofortige Einstellung des Verfahrens.

Anlässlich des Prozessbeginns fordern die GewerkschafterInnen gegen Rechts nochmals, die Bedrohung durch Naziangriffe in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion zu stellen, statt antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren.

Wir bedanken uns für die Solidarität bei allen UnterstützerInnen und werden weiter über den Verlauf des Verfahrens berichten.

Der Gewerkschafter und Antifaschist Angelo Lucifero hatte sich am 15.03.2007 am Rande einer Kundgebung des Erfurter Sozialbündnisses gegen einen Nazi-Angriff mit einer Schreckschusspistole zur Wehr gesetzt. Während die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben hat, machen der Angeklagte und seine Verteidigung Notwehr geltend.


Via "Gewerkschafter gegen Rechts"
cronjob