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Der Plan México

Subcomandante Insurgente Marcos und Comandanta Ramona
Foto: EZLN
Vergangenen Samstag jährte sich zum 10. Mal das Massaker, das in der indigenen Gemeinde von Acteal verübt wurde. Die überlebenden Opfer fordern immer noch Gerechtigkeit, siehe auch die Eilaktion.

Ab Samstag findet das "Dritte Treffen der zapatistischen Völker mit den Völkern der Welt: Die comandanta Ramona und die Zapatistas" statt. Es trägt den Namen der verstorbenen Comandanta Ramona und dient vor allem dem Austausch zum Thema Frauenorganisierung zwischen Zaptistas und Frauen aus aller Welt.

Ein Auszug aus dem Einladungstext: "Wir werden die zapatistischen Compañeros (Männer) bitten, dass sie uns in logistischen Fragen helfen. Es können auch Compañeros aus Mexiko und der Welt da sein, um uns zu zuzuhören, aber schweigend (calladitos), gleich wie unsere zapatistischen Männer. Das Treffen geht vom 29. bis 31.12.2007. Am 1. Januar wird der 14. Jahrestag der Gründung der EZLN begangen.

Bei IndyMedia ist ein interessanter Artikel erschienen, der sich mit den Hintergründen des "Plan México" befasst:

"Der Plan México auch als Plan Guatemala, El Salvador und Honduras bekannt, eine Initiative Regionaler Sicherheit mit der offiziellen Bezeichnung Initiative Mérida, in den USA "Mexico and Central America Security Cooperation", ist ein Plan zur Zusammenarbeit der Vereinigten Staaten und Mexiko gegen das organisierte Verbrechen; ein Programm zur Vernichtung der Herstellung von und des Handels mit Drogen sowie zum Kampf gegen den Terrorismus. Ähnlich dem Plan Colombia, ist auch dieser Plan von den Regierungen der beiden Ländern im Rahmen einer Allianz für Sicherheit und Prosperität Nordamerika (ASPAN) aufgezwungen.(...)"
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Verfahren gegen Rolf Helfers eingestellt

Das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gegen Rolf Helfers wurde kürzlich eingestellt.
Die Zeugin, die extra zu diesem zweiten Verfahrenstag geladen werden sollte (eine Polizistin), war dann doch nicht die, die letztlich im Zeugenstand saß.
Eingangs des Verfahrens teilte die Richterin mit, dass die stattdessen geladene Polizistin des BKA, jene sei, die bei der Internetrecherche die überführenden Inhalte gefunden haben wollte.
In ihren Ausführungen bezog sich die Zeugin dann auf einen Aufruf zu einer Spontandemonstration, der sich bereits Freitag , den 8.6. im Netz befunden haben soll und der zu einer Spontandemonstration am Samstag aufgerufen haben soll.


Bilderserie: Stuttgart gegen G8: Protestkundgebung am 08.06.2007

Dies versuchte sie mit einer handschriftlichen Abschrift der Inhalte aus dem Internet zu beweisen.
Das genügte der Richterin nicht, die des weiteren auf den Umstand hinwies, dass alles, was sie dazu in ihren Akten habe, ein Ausdruck aus dem besagten Internetauftritt sei, in dem unter der Rubrik "HEUTE" ein Aufruf zu einer Spontandemo ohne Angabe eines Datums sei. Dieser Ausdruck sei vom Freitag, den 8.6. Es sei also kein nachweislicher Bezug zur Spontandemo am Samstag, den 9.6. erkennbar. Dem konnte die Zeugin, verlegen stammelnd, nur zustimmen.
Daraufhin schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens vor. Dem stimmte die Staatsanwältin , die übrigens eine andere als die am ersten Verhandlungstag war, nicht zu. Sie wollte Rolf Helfers zu 30 Arbeitsstunden verknacken. Begründung: Der Umstand am Vortag, also am 8.6. bereits in kleiner Runde darüber geredet zu haben, man könne vielleicht am nächsten Tag eine Spontandemo veranstalten, wenn die Ergebnisse aus Heiligendamm nicht die gewünschten seien, sei ein Verstoß. Sowohl Rolf Helfers (er kündigte an, in diesem Fall bis vors BVG zu gehen, wenn's sein muss), als auch die Richterin lehnten das ab. Eine kurze Diskussion zwischen Richterin und Staatsanwältin, ergab dann die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse, die Auslagen für seine Fahrtkosten trägt Rolf Helfers.

Nach einem Beitrag von Felix D.

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