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Verhältnismäßig?

Wer bislang dachte, mittels DNA Tests ließe sich nur die Vaterschaft eindeutig feststellen, irrt. Offenbar ist der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis gekommen, daß sich mittels dieses Test auch die Autorenschaft bestimmter Texte feststellen läßt, so nachzulesen im Blog annalist:

Fantastisch. Der Herr Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat der Entnahme einer DNA-Probe von Andrej zugestimmt. Also, um genau zu sein, der "Entnahme von Körperzellen im Wege einer Blutprobe des Beschuldigten". "Die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe kann durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe abgewendet werden." Wie reizend.

Warum die dabei behilflich sein soll, rauszukriegen, ob jemand bestimmte Texte geschrieben hat, erschliesst sich mir nicht so recht. Aber der Herr Ermittlungsrichter findet, dass "trotz des geringen Tatverdachts (...) die Maßnahme in Anbetracht des Gewichts des Tatvorwurfs auch verhältnismäßig" sei. Aha.


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