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IMI: Gemeinnützigkeit anerkannt - Verfassungsschutz steckte dahinter

Der Versuch, der Informationsstelle Militarisierung "IMI" die Gemeinnützigkeit zu versagen, ist gescheitert. Das teilte die IMI in einem Rundbrief heute mit. Die IMI hat vom Finanzamt Tübingen einen Freistellungsbescheid erhalten, in dem festgestellt wird, dass die Informationsstelle Militarisierung den "als besonders förderungswürdig anerkannte[n] gemeinnützige[n] Zweck" der Völkerverständigung verfolgt. Dem vorausgegangen war ein Gespräch mit dem Leiter des Finanzamtes und der zuständigen Mitarbeiter, zu dem es insbesondere aufgrund einer Flut von Solidaritäts- und Protestschreiben das Finanzamt kam:

Auf diesem wurde uns mitgeteilt, dass es das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg war, welches den ursprünglichen Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegen uns in den Raum gestellt hatte, allerdings ohne diesen in irgendeiner Weise erhärten zu können. Auch wurde bestätigt, dass es ohne diesen Vorwurf nicht zu einer Überprüfung unserer Gemeinnützigkeit aufgrund unserer vermeintlich tagespolitischen Äußerungen gekommen wäre. Diese sei jedoch ordnungsgemäß verlaufen. Uns haben mittlerweile mehrere Vereine kontaktiert, die befürchten ebenfalls von solchen Verfahren betroffen zu werden und die sich hierauf vorbereiten möchten. Wir werden uns weiter Mühe geben, den Vorgang zu dokumentieren und würden uns an einem entsprechenden Netzwerk beteiligen.

Andrej ist frei

Nach einer aktuellen Information wurde Andrej H. heute Abend aus dem Gefängnis entlassen, worüber sich die Bundesanwaltschaft natürlich nicht freut. Die Vorwürfe gegen Andrej H. wurden offenbar nicht fallen gelassen. Die drei anderen Inhaftierten sitzen nach wie vor ein.

Heute um halb zwei ist Andrej aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seine Anwältin Christina Clemm hat soeben in einer Pressemittleilung erklärt:

Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, sondern der Ermittlungsrichter am BGH hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Dies bedeutet, dass nach Ansicht des Ermittlungsrichters der Fluchtgefahr mit weniger einschneidenden Mitteln als der Untersuchungshaft begegnet werden kann.

Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie gegen diese Entscheidung in Beschwerde gehen werde.


Weitere Informationen

Wir hatten am Montag hier eine Zusammenfassung des LabourNet veröffentlicht.

LabourNet zum § 129a- Verfahren gegen die militante gruppe

Heute erschien beim LabourNet eine aktuelle Zusammenstellung von Beiträgen in der Diskussion um politische Grundrechte, Terrorismusbekämpfung, insbesondere dem § 129a- Verfahren gegen die "militante gruppe":

a) Wenn Worte gefährlich werden

„Intellektuelle genießen in Deutschland traditionell selten hohes Ansehen. Wer mit seinen Erkenntnissen und seiner Reputation in gesellschaftliche Kontroversen zieht, gilt schnell als parteiisch oder unseriös. Im Sicherheitsstaat eines Wolfgang Schäuble mutiert der Intellektuelle nun gar zum potenziellen Terroristen. Engagierte Wissenschaft gerät unter Verdacht. Das muss jedenfalls annehmen, wer das jüngste Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) betrachtet...“ Artikel von Steffen Vogel in Freitag vom 17.08.2007

b) Offener Brief an die Generalbundesanwältin Monika Harms
Ein offener Brief wurde von Professorinnen und Professoren der HU Berlin veröffentlicht. Er kann online unterschrieben werden.

c) Offener Brief an die Generalbundesanwaltschaft gegen die Kriminalisierung von kritischer Wissenschaft und politischem Engagement

Der offene Brief an die Bundesanwaltschaft initiiert von etwa 40 Professorinnen und Professoren aus der ganzen Welt. Auch dieser kann jetzt öffentlich unterzeichnet werden

d) Solidarität organisieren. §129a abschaffen

„Am 31. Juli 2007 wurden Axel, Florian, Oliver und Andrej festgenommen. Dass nicht gleich geschossen wurde, war dann schon fast verwunderlich. Hatte doch unlängst Innenminister Schäuble angemahnt, dass die gezielte Tötung von Verdächtigen rechtlich noch ungeklärt sei. Glück gehabt, könnte man also meinen, wurden doch in den letzten Jahren die Gesetze meist nur noch der realen Praxis der Staatsgewalt von Polizei und Militär angepasst. Aber das jüngste §129a-Verfahren zeigt uns, wohin die Reise gehen wird, wenn die radikale Linke nicht endlich beginnt, mit bestimmten Formen der Selbstisolierung zu brechen, und moderate Kräfte gleichzeitig begreifen, dass ihr ewiges Lamento der Gewalt-Distanzierung auch keine Lösung, sondern ein Teil des Problems ist...“ Artikel von FelS, Für eine linke Strömung, vom 16.08.2007

e) Kundgebung: alle raus jetzt!

Heraus zur Kundgebung am 22. August 2007 (Mittwoch) um 18 Uhr am Knast Moabit! Sonderseite zur Kundgebung mit Flugblätter, Plakaten etc...

f) Er wusste zuviel - und schrieb es auch noch auf
Bundesanwaltschaft lässt Stadtsoziologen verhaften Artikel in der quer, Zeitschrift für Erwerbslose, August 2007 (pdf)

g) Delete 129a

Forum zur Diskussion von Anti-Repressions-Strategien

Endlich: "Kapitalist" ist eine Beleidigung!

Am 11. Juni erhielt Mag Wompel, Redakteurin bei LabourNet ein 12seitiges Fax eines Anwalts, der behauptet, von Ixion pp beauftragt zu sein, mit einem „Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wegen beleidigender und verleumderischer anonymer Äußerungen“. Anlaß war der anonyme Bericht eines Beschäftigten vom 11.05.2006.

Diese Unterlassungsforderung wurde von LabourNet zurückgewiesen, inzwischen gibt es jedoch eine neue Strafanzeige.

Aufgrund einer neuerlichen Strafanzeige des Anwalts von Ixion ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin. LabourNet bittet aktuelle und ehemalige Beschäftigte von IXION um Kontaktaufnahme zur Redaktion, wenn sie helfen können, die kritisierten Arbeitsbedingungen zu belegen!

Siehe auch: "Firma will nicht Kapitalist genannt werden" Maschinenbauer klagt gegen Labournet.de. Unternehmen fürchten Imageverlust durch Berichterstattung. Ein Interview von Wolfgang Pomrehn mit Mag Wompel in der jungen Welt vom 16.08.2007
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