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Nur "eingebettete Berichterstattung" erwünscht

Man kennt das ja aus aktuellen Kriegen wie dem Irakkrieg, den "embedded journalism". Das soll, wenn es nach dem Bundespresseamt geht, wohl auch in Zusammenhang mit der Berichterstattung vom G8 Gipfel so sein. Der Gedanke drängt sich zumindest beim Lesen des Berichts bei "junge Welt" auf:

Eine Zensur findet nicht statt", heißt es im Grundgesetz, aber das hindert das Bundeskriminalamt (BKA) nicht, unerwünschte Journalisten vom G-8-Gipfel in Heiligendamm auszuladen. Von rund 4700 Anträgen auf Akkreditierung wurden bis Donnerstag "etwa 20 nicht genehmigt", erklärte ein Sprecher des Bundespresseamtes auf jW-Nachfrage, allesamt aufgrund von "Sicherheitsbedenken" des BKA.


Unter anderem wurde mit Hermann Bach auch ein Vertreter des Berliner "Umbruch Bildarchivs" ausgeladen. Was ist eigentlich mit den ca. 4700 anderen Medienvertretern? Das beleuchtet Telepolis:

Sicherheitsüberprüfung kritiklos akzeptiert

Durch die Verweigerung wurde erst bekannt, dass alle Medienvertreter aus dem In- und Ausland, die während zum G8-Gipfel berichten wollen, einer umfangreichen Sicherheits- und "Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und des Bundesnachrichtendienstes" [extern] einwilligen einwilligen mussten Die Medienvertreter mussten eine Datenschutzinformation unterzeichnen, in der es hieß:

Die Akkreditierung setzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Bei dieser Zuverlässigkeitsüberprüfung handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme des Veranstalters. Veranstalter ist in allen Fällen die Bundesregierung.

Weiter unten wurde den Medienvertretern mitgeteilt:

Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, Ihre Einwilligung in die hier dargestellte Datenverarbeitung, insbesondere in die Zuverlässigkeitsüberprüfung, zu erteilen. Sollten Sie diese allerdings verweigern, kann eine Akkreditierung nicht erfolgen.

Bemerkenswert ist allerdings auch, dass diese Sicherheitsüberprüfung von keinem der Medienvertreter bisher kritisch thematisiert worden war. Erst die Ausschlüsse haben diese Praxis öffentlich bekannt gemacht.

G8: Nun doch Demo-Verbot bis zu 10 km um Zaun

Grafik: GipfelSoli
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben, welches ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.
Nachdem das Verwaltungsgerichts Schwerin das von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von bis zu 10 km um den Zaun stark eingeschränkt hat, hat die Polizei gegen das Urteil geklagt und vom Oberverwaltungsgericht Greifswald recht bekommen.

In der Begründung heißt es, dass die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft," rechtmäßig seien und nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Dies erklärten die Richter in der als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung.

Dokumentiert:
Pressemitteilung 1. Juni 2007

• Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse-
• Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!-


Durch Beschluß vom 31.05.2007 -“ 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot-. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt-, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten- könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt- empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden-.

“Das -šSicherheitskonzept-™ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht-, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit-.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer -“ teilweise dreisten -“ ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern-, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt-.

“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren-, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.

Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

&bull Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 023

&bull Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock


Quelle: Gipfelsoli.org

Siehe auch:

Keine Demonstration in Heiligendamm

Sternmarschklage in erster Instanz gewonnen!

&bull Presseerklärung zum Demoverbot für den Sternmarsch in Heiligendamm

&bull Sternmarsch gegen das G8-Treffen soll verboten werden

Wir bitten weiterhin wir um die Unterstützung des Aufrufs:



Aus Informationen von IndyMedia und racethebreeze
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