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"Besser einen Unschuldigen daran gehindert, keinen Anschlag zu begehen, als zehn Schuldige laufen zu lassen..."

... getreu diesem Motto von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Regierung wie erwartet heute die Speicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen.

Hier geht es zum Regierungsentwurf.

Gegenüber dem Referentenentwurf hat nach einer ersten Einschätzung folgendes geändert:

1. Einziger Lichtblick: Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E-Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG-E).

2. Anonymisierungsdienste sollen aber weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden (Begründung).

3. Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E).

4. Die Speicherpflichten sollen zwar erst ab 1.1.08 gelten, dann aber auch für Internetdienste (Email, Internetzugang). Der nach der
Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 ist nicht mehr vorgesehen (Artikel 16 des Entwurfs)!


Als ob das nicht ausreichen würde, hat Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, in bestimmten Fällen vom rechtlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung abzuweichen. Er begründet dies - womit wohl? - mit dem "Kampf gegen den Terrorismus". Nach dem der Mann bereits mit Plänen für eine Fingerabdruckdatei, Online-Durchsuchungen, die Auswertung von Mautdaten und Einsätze des Militärs im Innern in der Kritik steht, bestärkt mich das in der Meinung, er sollte zurücktreten.

Siehe auch: “Erst schießen, dann fragen: Der Bundesinnenminister gibt die Unschuldsvermutung preis. Auch Foltergeständnisse sind für ihn akzeptabel” (Inklusive einer Steilvorlage für dem Innenminister: Wir basteln uns einen Terrorismusverdächtigen)
Artikel der "junge Welt" vom 19.04.2007
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