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GLOBAL 2000: EU-Parlament weist Gentech-Attacke auf Bio-Produkte zurück

Pro-Gentech-Kurs der EU-Kommission stößt auf Widerstand:

Wien (29. März 2007). Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt, dass das EU-Parlament heute den Antrag Gentech-Verunreinigungen bis zu 0,9 Prozent beim Bio-Landbau zuzulassen, abgelehnt hat. "Das EU-Parlament hat klar gemacht, dass das Recht auf gentechfreie Produkte keine Verhandlungsmöglichkeiten lässt. Ein bisschen gentechnikfrei kann es nicht geben. Dies ist ein klares Bekenntnis zur hohen Qualität der Bio-Produkte", so Jens Karg, Gentech-Sprecher von GLOBAL 2000.

Nach der heutigen Abstimmung muss der Gesetzesentwurf noch von den EU-Agrarministern im EU-Rat angenommen werden. Damit ist in den kommenden Monaten zu rechnen. "Jetzt sind die Minister aufgerufen, das Signal des Parlaments aufzunehmen, und eine Null-Toleranz gegenüber Gentech-Verschmutzung in Gesetzestexte zu gießen", so Karg abschließend.


Weitere Informationen:

GLOBAL 2000, Jens Karg 0699/14 2000 33, Andreas Baur 0664/103 24 23 andreas.baur@global2000.at

Protestieren Sie gegen Gentech-Verunreinigung von Bio-Lebensmitteln - werden Sie aktiv!

Bei der Änderung der Rahmenbedingungen, wie sie im Dezember 2006 beschlossen wurden, wurde auch die Kennzeichnungsgrenze für Gentechnikkontamination für Lebensmittel, die künftig das EU-Bio-Siegel tragen sollen, mit 0,9 % festgeschrieben. Diese Abstimmung wird von Friends of the Earth Großbritannien als Möglichkeit angesehen, diese Entscheidung noch rückgängig zu machen. Die Kontaktdaten der Deutschen MdEP sind auf der EU-Koordinationsseite des Deutschen Naturschutzringes recht leicht zu finden, die der weiteren MdEP können über die EU-Seite und Anklicken der Länder gefunden werden.

Zu dieser am 29. März bevorstehenden Abstimmung im europäischen Parlament wurde folgender Rundbrief mit der Bitte um Verbreitung veröffentlicht: (Hier die eigene Übersetzung)

Protestieren Sie gegen GV-Verunreinigung von Bio-Lebensmitteln - werden Sie aktiv

Von den "Freunden der Erde" (FoE) Großbritannien:

Liebe MitstreiterInnen,
am 29. März wird das Europäische Parlament über eine Verordnung des Rates über die biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von biologischen Produkten abstimmen.

Da von nun an die vorgeschlagene Gesetzgebung eine Gentech-Belastung von 0,9 % für Biolebensmittel erlaubt, ohne Konsumenten zu informieren, scheinen sie grundsätzlich eine Gentech-Verunreinigung von 0,9 % als Basis einer akzeptablen Belastung von Lebensmitteln zu interpretieren.

Wir rufen die Europa-Abgeordneten dazu auf, keinerlei Gentech-Belastung in Bio-Lebensmitteln zuzulassen.

Werden Sie aktiv

* Bitte senden Sie Ihren Europa-Abgeordneten ab Montag 19. März (oder so früh wie möglich danach) einen Brief mit der Aufforderung, keiner Belastung von Bio-Lebensmitteln zuzustimmen. Fügen Sie einfach die Namen der jeweils interessierten Personen und Organisationen an den Brief an, der am Ende dieser Nachricht ist, und schicken Sie ihn Ihren EU-Abgeordneten.

Sie können hier herausfinden, wer IhrE MdEP ist und wem Sie den Brief senden können.

Es ist wirklich sehr wichtig, den MdEP unsere Nachricht zu senden, weil es eine der letzten Gelegenheiten sein könnte, den Bio-Lebensmittelbereich vor der Gentechnik zu schützen.

Der Abstimmung wird eine Beratung der vorgeschlagenen Richtlinien im Parlament am 28. März vorangehen. Die Richtlinie und alle Änderungsvorschläge sollen beim Landwirtschaftsratstreffen am 16. und 17. April beschlossen werden.

Wir werden Sie über alle Entwicklungen auf dem laufenden halten.

Beste Wünsche und Danke für alle Hilfe bei dieser Kampagne.

Richard Hines
Kampagnen Assistent - "Real Food & Farming Team" (Team für wirkliche Nahrung und Landwirtschaft, in etwa)
Friends of the Earth
Leeds Office: 74 Kirkgate, LS2 7DJ
Tel: 0113 242 8153
Fax: 0113 242 8154


Ein Vorschlag für einen Musterbrief wurde ebenfalls mitgeliefert:


Plenumsabstimmung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zu Biologischer Erzeugung und zur Kennzeichnung biologischer Produkte (Plenary vote on the Proposal for a Council Regulation on organic production and labelling of organic products)

Sehr geehrteR AbgeordneteR,

am 29. März wird das Europäische Parlament über den Vorschlag zur Verordnung über biologische Erzeugung und Kennzeichnung von biologischen Produkten (COM(2005)0671 -“ C6-0032/2006 -“ 2005/0278(CNS)) abstimmen. Ich bin in Sorge, weil die Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Form eine unbeabsichtigte Verunreinigung durch GVO von 0,9 % in biologischen Lebensmitteln erlaubt, ohne dass KonsumentInnen davon in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Das Festlegen einer solchen Verunreinigungsgrenze würde bedeuten, eine Belastung von biologischen Lebensmitteln durch Gentechnik zu akzeptieren mit ernsten Folgen für die KonsumentInnen und den Bereich der biologischen Lebensmittel. VerbraucherInnen wählen biologische Produkte, weil sie nachhaltiger angebaut werden, also ohne den Gebrauch von Pestiziden, und weil sie völlig Gentechnik-frei sind. Der Bereich biologischer Lebensmittel hat anhaltendes und fortgesetztes Wachstum gezeigt, und der Einzelhandel für biologische Erzeugnisse in Großbritannien wird auf ein Volumen ([?]Orig: GBP) von 1.213 Billionen Pfund geschätzt. Ich bin überzeugt, dass die Zulassung gentechnischer Belastung in biologischen Produkten das Überleben des Biologischen Sektors bedrohen würde.

Es ist ebenfalls beunruhigend, dass die Europäische Kommission und die Landwirtschaftsminister der 25 EU-Mitgliedsländer 0,9 % Verunreinigung als Kennzeichnungsgrenze für eine annehmbare Belastung interpretieren. Diese Vorgehensweise, die auch von der Britischen Regierung verwendet wird, um die Koexistenz-Gesetzgebung zu rechtfertigen, die üblicherweise bis zu 0,9 % GVO-Belastung von nicht-GVO-Feldfrüchten zulässt, hat sich auch vom rechtlichen Gesichtspunkt als "grundsätzlicher Formfehler" herausgestellt.

Aus diesen Gründen fordere ich Sie dringend dazu auf, den gegenwärtigen Text abzulehnen und den Text zu unterstützen, der einstimmig von allen politischen Parteien im Umweltausschuss angenommen wurde (Opinion 2005/0278(CNS)), und der dem Landwirtschaftssonderausschuss als Änderungsantrag 41 vorgelegt wurde:

"In dieser Richtlinie soll die Verunreinigungskennzeichnung für GVO, wie sie in der Direktive 2001/18/EC des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. März 2001 zur Freisetzung von Gentechnisch Veränderten Organismen in die Umwelt definiert wurde, nicht angewendet werden"

[Achtung: Nur freie Übersetzung dieses juristischen Textes!! Anm. WW].

Wir hoffen, dass Sie sich im Interesse der biologischen Landwirtschaft in Großbritannien, der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich zunehmend für biologische Produkte entscheiden und der Menschen, die in dem Bereich arbeiten, gegen die Aufnahme jeglicher Verunreinigungen durch gentechnische Belastungen in der Gesetzgebung für Bio-Lebensmittel einsetzen werden.

Mit freundlichem Gruß

Pro-Gentechnik-Papier an den Start zurückgeschickt - Ein wichtiger Zwischenerfolg!

Zur verschobenen Abstimmung über das Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen im EU-Parlament - was wohl auch in Zusammenhang mit zahlreichen Protesten zu sehen ist - erreichte uns heute folgende Ergänzung von Klaus Faißner:

Das umstrittene Virrankoski-Papier (das u.a. das Vorsorgeprinzip in Frage stellte, die Gentechnik als Mittel gegen die Armut auflistete und das derzeitige Genehmigungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen als “zu langsam und bürokratisch” brandmarkte) wird vorläufig doch nicht im EU-Parlament abgestimmt. Wie am Montagabend bekannt wurde, haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen, den Pro-Gentechnik-Initiativantrag des finnischen Abgeordenten Virrankoski nicht auf die Tagesordnung zu setzen und an den Agrarausschuss zurückzuweisen. Die heftigen Proteste der vergangenen Wochen und Monate dürften wesentlich dazu beigetragen haben. Jetzt geht alles von vorne los: Virrankoski muss den Text ändern oder neu schreiben, dann wird er den Mitgliedern des Agrarausschusses vorgelegt, die schlussendlich darüber abstimmen. Stimmt die Mehrheit dafür, geht der Bericht wieder ins EU-Parlament zur Abstimmung. Ende Jänner hatte der Agrarausschuss das Papier noch mit knapper Mehrheit angenommen. Eine Mehrheit dagegen ist beim nächsten Anlauf möglich aber nicht unbedingt zu erwarten, da im Agrarausschuss viele Gentechnik-Befürworter sitzen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Virrankoski das Papier ganz zurückzieht.

Virrankoski-Papier: EU-Parlament im Dienste der Gentechnik-Lobby?

Eines der umstrittensten Papiere der vergangenen Jahre wird am Mittwoch, den 14. März 2007, in Straßburg abgestimmt. Obwohl es leicht abgemildert wurde, ist die Pro-Gentechnik-Linie weiterhin dominant -“ in manchen Punkten wurde sie sogar verschärft. Die EU-Parlamentarier stimmen nicht nur über die Zukunft der Landwirtschaft, sondern auch über ihre eigene Glaubwürdigkeit ab.

Der vom finnischen, liberalen EU-Abgeordneten Kyösti Virrankoski eingebrachte Initiativbericht ist nichts anderes als ein von der Gentechniklobby gestaltetes Werk, das nun die Legitimation des EU-Parlamentes erhalten soll. Noch dazu ist das Ganze zeitlich perfekt abgestimmt: In ein paar Wochen wird die EU-Kommission ihre Biotechnologie-Strategie bekannt geben und da würde eine Pro-Gentechnik-Kundgebung des EU-Parlamentes wie gerufen kommen.

Das ursprüngliche Dokument sprach für sich: Die „moderne Biotechnologie“ -“ sehr oft verschönernd und damit intransparent statt Genmanipulation verwendet -“ könne als Arbeitsplatz-Motor dienen und der Armut begegnen; das Genehmigungsverfahren sei „zu langsam und bürokratisch“ und das Vorsorgeprinzip dürfe „nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen“. Nicht zuletzt Bürgerproteste hatten bewirkt, dass die Abgeordneten im Agrarausschuss 190 Änderungsanträge einbrachten. Einige Änderungen gingen durch und der Bericht wurde schließlich im Agrarausschuss am 24.1.2007 mit einer relativ knappen Mehrheit angenommen.

Schizophren

Das Ergebnis liest sich an einigen Stellen wie das Werk eines Schizophrenen. Auf der einen Seite könnte die Gentechnik nach wie vor dazu beitragen, Armut zu lösen, „eine nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung zu schaffen“ und darf „das Vorsorgeprinzip nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen“. Auf der anderen Seite soll etwa „die derzeitige Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Genehmigung neuer Biotechnologieerzeugnisse“ unterstützt und alle gentechnikfrei arbeitenden Betriebe „in ihrer ökonomischen Stabilität nicht gefährdet werden dürfen“. Kein Wort aber davon, dass Koexistenz nicht möglich oder die Gentechnik-Zulassungspraxis der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA inakzeptabel ist und freigesetztes „Impfgemüse“ (Pharmapflanzen) eine nicht abschätzbare Gefahr darstellt. Ähnliches gilt auch für genmanipulierte Energiepflanzen und ihre Kontaminationsgefahr. Weiterhin wird die Agro-Gentechnik als Heilsbringerin für arme Länder, für Umwelt-, Energie- und medizinische Fragen dargestellt -“ wie erwähnt, vielfach geschickt versteckt unter dem Schleier der „modernen Biotechnologie“.

Verschärfungen

Doch wer glaubt, dass nur Abmilderungsanträge in das Dokument eingebaut wurden, irrt: Die CDU-Abgeordnete Renate Sommer brachte etwa die Formulierungen durch,
• „dass GVO gegenüber konventionellen Pflanzen nicht diskriminiert werden dürfen“,
• „dass Landwirte in der EU ein Anrecht darauf haben, von den Fortschritten der modernen Biotechnologie genauso zu profitieren wie Landwirte in Drittstaaten“ und
• „dass auch im Falle der GVO eine Haftungsregelung nach dem Verursacherprinzip anzuwenden ist“.
Letzteres würde dem Gentechnik-Anbau Tür und Tor öffnen, weil ein geschädigter, gentechnikfrei wirtschaftender Bauer unmöglich beweisen kann, von welchem der beispielsweise zehn in Frage kommenden Genmaisfelder die Kontamination ausgegangen ist.

Gesamt gesehen hat sich an der Pro-Gentechnik-Ausrichtung des Textes nur wenig geändert. Entweder hätte jeder einzelne Punkt umgedreht oder das Werk als Ganzes abgelehnt werden müssen. Beides ist nicht geschehen. Ganz im Gegenteil: Durch die abmildernden Korrekturen können Abgeordnete am 14. März leichter zustimmen, ohne sich von vornherein als Handlanger der Gentechnik-Industrie bloßzustellen. Auch die Beschwichtigungen, dass es sich ohnehin nur um eine Willenskundgebung des EU-Parlamentes ohne gesetzbindende Wirkung handle, gehen ins Leere: Die Parlamentarier sind vom Volk gewählt und würden im Falle einer Zustimmung der EU-Kommission in ihrer gentechnikfreundlichen Gesinnung zusätzlichen Rückhalt verschaffen.

Initiativen

Zahlreiche Initiativen kämpfen gegen die Annahme des Papiers. Die wohl beste hat die Agrargruppe von Attac Wuppertal ins Netz gestellt. Hier sind die Brief-, Fax- und E-Mail-Adressen aller deutschsprachigen EU-Abgeordneten gesammelt, Musterbriefe und -Postkarten mit direktem persönlichem Bezug zu Internetzitaten der Abgeordneten inklusive. EU-Abgeordnete sollten sich hüten, über zahlreiche E-Mails oder Faxe zu klagen. Sie haben die Pflicht, im Interesse der Bürger zu handeln -“ schließlich will die überwiegende Mehrheit keine Laborpflanzen auf den Feldern oder Tellern. Wenn das EU-Parlament am Mittwoch die Gentechnik mit offenen Armen willkommen heißt, hat es nicht nur inhaltlich versagt, sondern darf sich über einen weiteren Vertrauensverlust in der Bevölkerung nicht beklagen.

Analyse von Klaus Faißner, freier Journalist
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