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Chaosradio zum Thema Bundestrojaner

So kommt er mit Sicherheit nicht daher: Der Bundestrojaner
Die Sicherheitsbehörden möchten zu gern in den Computer von Verdächtigen hineinschauen dürfen - online, in Echtzeit und natürlich heimlich. Der sogenannte Bundestrojaner droht ein staatliches Schnüffelwerkzeug zu werden, das den Zugriff auf die intimsten Daten des Digitalbürgers ermöglichen soll. In der Folge wäre neben Mail-, Chat-, Audio- und Videoüberwachung mittels des ferngesteuerten Rechners auch Erpressungen durch das Einschleusen von gefälschten Beweisen auf die Platte des Bürgers möglich.

Chaosradio beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe, mögliche Abwehrmaßnahmen und wirft einen Blick in andere Länder, wo solches staatliches Cracking schon angewendet wird. Dabei sollen die häufigsten Fragen zum Thema beantwortet werden: Was unterscheidet eigentlich die Online-Durchsuchung von einer normalen Hausdurchsuchung? Wie kann ich mich schützen? Hilft da mein Virenscanner? Hilft es, die Festplatte zu verschüsseln? Sind freie Betriebssysteme gegen den Bundestrojaner immun?

Wer Chaosradio am 28.03.2007 von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr nicht auf dem Berliner Radiosender Fritz (RBB) hören kann, hat die Möglichkeit sich die Sendung danach im Internet herunterladen.

Nach einer Information in cl.politik.datenschutz

Chaosradio zum Thema Bundestrojaner

Die Sicherheitsbehörden möchten zu gern in den Computer von Verdächtigen hineinschauen dürfen - online, in Echtzeit und natürlich heimlich. Der sogenannte Bundestrojaner droht ein staatliches Schnüffelwerkzeug zu werden, das den Zugriff auf die intimsten Daten des Digitalbürgers ermöglichen soll. In der Folge wäre neben Mail-, Chat-, Audio- und Videoüberwachung mittels des ferngesteuerten Rechners auch Erpressungen durch das Einschleusen von gefälschten Beweisen auf die Platte des Bürgers möglich.

Chaosradio beleuchtet die technischen und rechtlichen Hintergründe, mögliche Abwehrmaßnahmen und wirft einen Blick in andere Länder, wo solches staatliches Cracking schon angewendet wird. Dabei sollen die häufigsten Fragen zum Thema beantwortet werden: Was unterscheidet eigentlich die Online-Durchsuchung von einer normalen Hausdurchsuchung? Wie kann ich mich schützen? Hilft da mein Virenscanner? Hilft es, die Festplatte zu verschüsseln? Sind freie Betriebssysteme gegen den Bundestrojaner immun?

Wer Chaosradio am 28.03.2007 von 22:00 Uhr bis 1:00 Uhr nicht auf dem Berliner Radiosender Fritz (RBB) hören kann, hat die Möglichkeit sich die Sendung danach im Internet herunterladen.

Nach einer Information in cl.politik.datenschutz

Golden Shield Test

Tja, wir haben den Test von "Great Wall of China" nicht bestanden und 1.3 Milliarden Chinesen können nicht direkt auf unsere Seite zugreifen:



"Wen juckt das?" könnte man meinen. Ich hatte zu dem Thema hier auf die Problematik hingewiesen:

Neue Technologien, Verschlüsselung, Web 2.0 macht es für demokratische Bewegungen, Journalisten ebensowie für normale Menschen einfacher, sicher zu kommunizieren. Auf der anderen Seite holen Diktaturen auf und Großkonzerne der IT Branche, wie zum Beispiel google scheuen die Zusammenarbeit nicht. So ist bekannt, daß beispielsweise google in China für das Regime bereits die Filterung bestimmter Suchbegriffe übernimmt. Die Dienste von Skype und Yahoo sind ebenfalls eher an den eigenen Profiten interessiert als an der Förderung einer unzensierten Kommunikation und haben bereits mehrfach Regimekritiker verraten.

EG-Kommission fürchtet um Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Folgende Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wurde heute veröffentlicht:

Die EG-Kommission hat den Zugang zu Dokumenten abgelehnt, die die Gültigkeit der Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten betreffen. Bürgerrechtler werten die Entscheidung als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Brüsseler Behörde in Bezug auf eine laufende Klage gegen die Richtlinie.

Der im März 2006 beschlossenen Richtlinie zufolge soll zur verbesserten Strafverfolgung unter anderem nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E- Mail in Verbindung gestanden hat. Zwei Monate nach Beschluss der Richtlinie hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt mit der Begründung, dass die EG für die innere Sicherheit nicht zuständig ist. Unter Berufung auf dieses Urteil hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Eine Entscheidung des Gerichtshofs wird für nächstes Jahr erwartet.

Unter Berufung auf Informationsfreiheitsregelungen hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, von der EG-Kommission die Herausgabe von Dokumenten über die Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung und zur Fluggastdatenübermittlung verlangt. Die Dokumente sollen die Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen nicht umgesetzt werden darf. Die Kommission hat die Anträge nun mit dem Argument abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die "Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren".

"Angesichts des stetig wachsenden öffentlichen Interesses an Vorratsdatenspeicherung und Flugdatenübermittelung ist die Ablehnungsbegründung absurd", kommentiert Twister (Bettina Winsemann) vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die Kommission
bewertet hier die kaum nachvollziehbare 'Geheimhaltung' höher als das öffentliche Interesse und schreibt im gleichen Moment, dass die
wesentlichen Argumente bereits veröffentlicht wurden. Wenn dem so ist, ist nicht nachvollziehbar, warum die Dokumente nunmehr nicht
freigegeben werden. Die gesamte Argumentation ist für mich nicht überzeugend. Ich vermute, dass die Dokumente nur deshalb nicht
freigegeben werden, weil man den Gegnern der geplanten Totalprotokollierung der Telekommunikation nicht noch weitere Argumente liefern will."

In Deutschland laufen Datenschutzbeauftragte gemeinsam mit Journalisten-, Medien-, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden Sturm
gegen die Pläne der Bundesregierung, die Kommunikationsdatenspeicherung noch dieses Jahr umzusetzen. "Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel", heißt es in einer Gemeinsamen Erklärung vom Januar. Die Verbände verlangen, die Pläne zumindest bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auf Eis zu legen. Diese Woche beraten Koalitionspolitiker in Berlin über den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die Bescheide der EG-Kommission im Wortlaut:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Irland-Bescheid.pdf
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/EP-Bescheid.pdf

Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de

Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/?/content/view/94/55/



Freiheit statt Angst - bundesweite Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn

Wir haben hier bereits mehrfach zum Thema Vorratsdatenspeicherung berichtet. Momentan bereitet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Demonstration in Frankfurt vor. Für den Aufruf werden noch weitere Unterstützer gesucht.




Aufruf zur Demo in Frankfurt (Main) am Samstag, den 14. April ab 15 Uhr (Stand: 14.3.2007)

Bürgerrechtler rufen zu einer bundesweiten Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, den 14. April 2007 werden besorgte Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main unter dem Motto "Freiheit statt Angst" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist der Hauptbahnhof um 15 Uhr. Der Protestmarsch durch die Stadt wird mit einer Kundgebung vor der Paulskirche enden.

Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind - der "große Bruder" Staat und die "kleinen Brüder" aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Mit der Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen von Computern stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen (z.B. Arbeitslosigkeit und Armut).

Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die "nichts zu verbergen" haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Um gegen Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, gehen wir am Samstag, den 14. April 2007 in Frankfurt am Main unter dem Motto "Freiheit statt Angst" auf die Straße. Treffpunkt ist der Hauptbahnhof um 15 Uhr. Der Protestmarsch durch die Stadt wird mit einer Kundgebung vor der Paulskirche enden. In der Paulskirche wurden 1848 die ersten Grundrechte auf deutschem Boden erarbeitet. Heute bedroht die grenzenlose Sicherheitslogik der Politik die historische Errungenschaft der Grundrechte.

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Demo teilzunehmen. Die Politiker sollen sehen, dass die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen! Auf der Demo-Homepage (http://www.Freiheit-statt-Angst.de) finden sich jeweils die neuesten Infos zur Demo und zu Möglichkeiten, mitzuhelfen.
Unsere Forderungen

1. Weniger Überwachung

Wir fordern

• keine Totalprotokollierung von Telefon, Handy und Internet (Vorratsdatenspeicherung),
• keine geheime Durchsuchung von Computern,
• Stopp der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, keine automatische Gesichtskontrolle,
• Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen,
• keine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs,
• kein automatischer Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen.

2. Bestehende Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen


• Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen.

3. Stopp für neue Überwachungsgesetze


• Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

Unterstützer
  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Chaos Computer Club e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
  • FoeBuD e.V.
  • Leipziger Kamera e.V.
  • Humanistische Union e.V.
  • Netzwerk freies Wissen
  • Netzwerk Neue Medien e.V.
  • Piratenpartei Hessen
  • STOP1984

    Themen
    Staat


    • Vorratsdatenspeicherung
    • Geheime Online-Durchsuchungen von Computern
    • Automatische Kfz-Kennzeichenerfassung und Abgleich mit Fahndungsbestand (Mautdaten)
    • Biometrie in Ausweisen und Pässen
    • RFID-Chips in Pässen und Visa
    • Fluggastdatenübermittlung in die USA
    • Schülerdatenbanken
    • Videoüberwachung und -aufzeichnung
    • Automatisierte Kontenabfrage und Bankgeheimnis, akustische Wohnraumüberwachung, Ausländerzentralregister, Auswertungs- und Analysezentren, Datenabgleich bei Leistungsempfängern, Datenaustausch mit den USA zur Strafverfolgung, elektronische Gesundheitskarte, Echelon, Geldwäschebekämpfungsgesetz, Genanalyse für Bagatelldelikte, großer Lauschangriff, Massengentests, präventive Telekommunikations- und Postüberwachung, Rasterfahndung, Satellitenüberwachung, Schengener Informationssystem, Schleierfahndung, Sicherheitsüberprüfungen bei der WM, steuerliche Identifikationsnummer ab der Geburt, Telefonbefragungen von Leistungsempfängern, Visa-Informationssystem, Zollfahndungsgesetz

    Privatwirtschaft

    • Bankdatenübermittlung in die USA (Swift)
    • intransparentes Schufa-Scoring
    • Überwachung am Arbeitsplatz
    • Auskunftsanspruch der Musikindustrie über Internet-Nutzungsdaten, Digital Restrictions Management, Kundenprofile mit Kundenkarten, Kundenprofile im Internet (z.B. Amazon, Ebay), Personalausweisnummern und RFID-Chips in Tickets, unsichtbare Markierungen


  • Weitere Informationen

    Zur Demoplanung

    Was ist neu seit dem 1. März?

    Seit dem heutigen 1. März sind die Antiterrordatei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz runderneuert und / oder neu eingeführt worden. So startet heute
    die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

    Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-"Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen.


    weiterlesen bei heise.

    Der Beitrag zeigt neben den einzelnen, in der Anti-Terror-Datei zusammengeführte Datenbanken vor allem einen interessanten Aspekt auf:

    Während Juristen und IT-Spezialisten mit der "einzelfallbezogenen Datenübergabe" die vom Gesetz her geforderte Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten ausreichend verwirklicht sehen, weisen Kritiker der Anti-Terror-Datei darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Bei “Gefahr im Verzug” können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden.

    Es handelt sich leider nicht um einen billigen Western, in dem erst geschossen und dann gefragt wird. Die Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten war eine wesentliche Schlussfolgerung aus dem Faschismus. Aber wenigstens können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen.

    Mit dem Telemediengesetz gelten nach Berichten des heise Newstickers
    auch neue Vorgaben für die etwa von Webseitenbetreibern zu leistenden Pflichtangaben, die schwieriger zu durchblicken sind als bisher. So können rein private Sites weiterhin anonym betrieben werden. Für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" müssen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Laut der Gesetzesbegründung unterliegen damit Websites, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden, künftig nicht mehr den Impressumspflichten. Redaktionell betreute und journalistisch betriebene Telemedien müssen zudem einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts mit Name und Anschrift benennen. Die komplizierte Rechtslage in diesem Bereich könnte findigen Anwälten Futter für Abmahnungen geben.

    Vom TMG erfasst werden prinzipiell alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln.


    Die nächste(n) Abmahnwellen können also heranrauschen.

    Weitere Informationen und Originaltexte gibt es beim Bundesgesetzblatt.
    cronjob