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Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"

Wir hatten einige Male zur NPD "Faschingsfeier" in Sindelfingen berichtet. Inzwischen gibt es ein Flugblatt für eine Veranstaltung mit Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte) am 13.04.07, 19:00 Uhr in Sindelfingen, Bürgerzentrum "Alte Realschule", Corbeil-Essonnes Platz 10.

In der Einladung heißt es:

Der staatliche Umgang mit Neonazismus und rechter Gewalt ist äußerst widersprüchlich und steht im Konflikt mit antifaschistischen Grundsätzen und Aktionen.

Rolf Gössner (...) wird in seinem Vortrag die Rolle des Verfassungsschutzes in den rechten Szenen, NPD Verbot, Neonazi-Aufmärsche und Kriminalisierung von Gegendemonstrationen behandeln. Anschließend soll eine kurze Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation in Sindelfingen gebracht werden. In der Diskussionsrunde sollen Fragen geklärt und vertieft werden, um anschließend unser weiteres Vorgehen im Raum Sindelfingen zu beraten.


Veranstalter sind:
GEW Kreisverband Böblingen, ver.di Ortsverein Böblingen/Sindelfingen, IG Metall Verwaltungsstelle Stuttgart, attac Böblingen/Sindelfingen, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten(VVN-BdA), Kreisvereinigung Leonberg- Böblingen-Sindelfingen, AJE, antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region, Rosa-Luxemburg-Forum Baden-Württemberg

Bisherige Vorkommnisse in Sindelfingen/Böblingen
• Im November 2004 versuchten einige NPDler erstmals mit Flugblättern und Fahne sich an der Montagskundgebung zu beteiligen, was auch dank Hilfe der Polizei gelang.
Die Begründung dafür war, es gäbe keine rechtliche Handhabe, ihnen die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung zu untersagen.
Erst die 220 Sindelfinger und Böblinger Bürger bei der darauf folgenden Montagsdemo, darunter einige Dutzend Jugendliche und ausländische Kollegen, bereiteten dem braunen Spuk ein vorläufiges Ende.
• Im Juni 2005 versuchte die NPD sich einen Stand auf dem Internationalen Straßenfestes genehmigen zu lassen, was auch funktioniert hätte, wenn es nicht zu zahlreichen Beschwerden gekommen wäre. Zu einem Verbot dieses Standes konnte sich der Bürgermeister allerdings erst vor Ort durchringen. Darauf hin beschlagnahmte die Polizei den Stand und das Propagandamaterial. Dies hielt einige NPDler jedoch nicht davon ab, sich unter die Leute zu mischen und ihre menschenverachtende Propaganda zu verteilen.
• Am 16.02.07 wurde durch die NPD eine “Faschingsparty– mit Frank Rennicke angekündigt, der Ort der Veranstaltung wurde jedoch geheim gehalten.
Erst während der laufenden Veranstaltung wurde das Konzert von Antifaschisten in Sindelfingen entdeckt. Es fand in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird! Alle Personen, die sich über das Konzert vor Ort beschwerten, wurden von der Polizei schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen (Bewegungsfreiheit, Demonstrationsrecht...).

Es schien, als ob die Polizei für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wolle. Dort befindet sich unter anderem eines der größten Automobilwerke des DaimlerChrysler-Konzerns mit mehreren tausend ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Und dort meint die NPD einen Boden zu finden für die Verbreitung ihrer ausländerfeindlichen und rassistischen Propaganda.

Schlüsselfiguren

• Frank Rennicke ist einer der bekanntesten neofaschistischen Liedermacher in Deutschland; er ist vorbestraft wegen Volksverhetzung und jugendgefährdender Schriften.Er war bis zu ihrem Verbot Mitglied der Wiking-Jugend.
Nach dem Verbot dieser Organisation wurde Rennicke Mitglied in der NPD. Sein jüngstes größeres Projekt war die so genannte Schulhof CD der NPD.
Daneben ist Rennicke Gründungsmitglied des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
• Verantwortlich für die NPD-Aktivitäten im Kreis Sindelfingen/Böblingen ist hauptsächlich Janus Nowak, NPD-Regionalverbandschef sowie NPD-Landespressesprecher, der ebenfalls vorbestraft ist wegen Wahl- und Urkundenfälschung. Vor wenigen Jahren zog er nach Sindelfingen, um hier rechtsextreme Strukturen weiter auszubauen. Besonders für die Jugend zeigt er Interesse, die mit eigens im “Ländle– produzierter Schulhof-CD infiltriert werden soll. Diesem Treiben wollen wir starken und entschlossenen Widerstand entgegensetzen.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!


"Entsprechend §6 Abs. 1 VersG weist der Veranstalter darauf hin, dass Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen sind."


Quelle: Flugblatt des Bündnisses

Neonazikriminalität auf Höchststand

Es war also doch nicht nur ein subjektiver Eindruck:

Berlin. Die Kriminalität von Neonazis und anderen Rechtsextremisten hat in Deutschland im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand seit dem Anschluß der DDR erreicht. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegel (Dienstagausgabe) stieg die Zahl rechter Straftaten um 14 Prozent auf mehr als 18000 Delikte. Damit werde der Rekord von 2005 (15 914 Straftaten) noch übertroffen. Im Vergleich zu 2004 (12553 Delikte) beträgt die Zunahme sogar knapp 50 Prozent. Dies geht nach Angaben hochrangiger Sicherheitsexperten aus den addierten Meldungen der Landeskriminalämter für 2006 hervor, schreibt die Zeitung. Die Zah­len habe das Bundeskriminalamt Mitte März in einem vertraulichen Lagebericht zusammengefasst.

Quelle: junge Welt


Siehe auch: NPD-Blog: Ministerium bestätigt Rekord bei rechtsextremer Gewalt

Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage

Wir hatten einige Male zur NPD "Faschingsfeier" in Sindefingen berichtet. Für den 13.04.2007 planen eine Reihe von Organisationen in Sindelfingen, Bürgerzentrum, eine Veranstaltung mit Rolf Gössner (Rechtsanwalt/Publizist, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte):
Die Linke.PDS, WASG, GEW BB/Sifi,attac BB/Sifi, Rosa-Luxemburg-Stiftung, AJE, VVN-BdA Kreisvereinigung Leo/Sifi/BB, antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart + Umgebung, IG Metall Stuttgart /Sifi/BB.

Die Beteiligten wollen mit dieser Veranstaltung auch dazu beitragen, dass sich in Sindelfingen keine Nazistrukturen verfestigen und weiter ausgebaut werden (siehe auch die Presseerklärung der VVN-BdA). Sie hoffen weiterhin, zur Aufklärung gegen nazistisches Gedankengut beizutragen, wie es auch nach der erschreckenden Gewerkschaftsstudie in den Gewerkschaften Platz zu greifen droht.

Ein Verbot aller faschistischer Organisationen würde sich auch auf solche angeblichen "Privat"veranstaltungen auswirken. Die VVN-BdA Initiative für des Verbot der NPD ist dafür ein Anfang.

Matti ist frei!

Weitere Infos: Freiheit für Matti

Denunzierter Antifaschist wieder in Freiheit
Berlin: Schwurgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht gegen Matthias Z

Das Schwurgericht des Landgerichts Berlin hat am Freitag auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den 21jährigen Studenten Matthias Z. außer Vollzug gesetzt. Nach 101 Tagen Untersuchungshaft wurde er am selben Tag aus dem Gefängnis im Stadtteil Tiergarten entlassen. Zudem wurde der Vorwurf des »versuchten Totschlags« durch die Richter in den der »gefährlichen Körperverletzung« abgeschwächt.

Im Mai ist mit dem Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht zu rechnen, wie der Verteidiger von ­Matthias Z., Daniel Wölky, am Freitag gegenüber junge Welt erklärte. Die Ermittlunsbehörden werfen Matthias Z. vor, Ende November 2006 zwei stadtbekannte Neonazis im Bahnhof Lichtenberg angegriffen und dabei leicht verletzt zu haben. Die Inhaftierung des Antifaschisten hatte für beträchtliches Aufsehen gesorgt, da sie ausschließlich auf Anschuldigungen der beiden Neonazis basierte, die bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Falschaussage belangt worden waren.

Eine dieser beiden, die Lichtenberger Neonaziaktivistin Stefanie P., mußte sich am Donnerstag wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der 19jährigen wurde u.a. vorgeworfen, am 26. Juni 2006 einen dunkelhäutigen Fahrgast in der S-Bahn als »Affenmenschen« bezeichnet und unter »Sieg Heil«-Rufen attackiert zu haben, was jedoch von einem couragierten Mitfahrer unterbunden wurde. P., die derzeit eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin macht, zeigte sich geständig und räumte die Anklagepunkte teilweise ein. Die Verhandlung wurde wegen Krankheit eines Zeugen auf den 10. Mai vertagt.


Quelle

Ist Selbstverteidigung ein "zweifelhaftes Demokratieverständnis"?

Angelo Lucifero: vom Opfer zum Täter?

„am vergangenen Donnerstag marschierten rund 50 Neonazis bei einer Kundgebung des Sozialbündnisses in Erfurt auf und griffen u. a. den Kollegen Angelo Lucifero tätlich an. Dieser wehrte sich mit einer Schreckschusspistole, worauf es zu skandalösen Verlautbarungen der CDU und in der Presse kam und sich Teile der Gewerkschaften von Angelo distanzierten. Spontan haben sich darauf hin die "GewerkschafterInnen gegen Rechts" gebildet. Wir protestieren gegen die Gleichsetzung von rechtsextremen Angriffen und Selbstverteidigung sowie gegen Distanzierungen aus dem Kreise der Gewerkschaften und unterstützen unseren Kollegen Angelo Lucifero...“

Informationen zum Fall, der Briefkampagne an die Gewerkschaftsorganisationen der GewerkschafterInnen gegen Rechts vom 17.3.07 samt Hintergründen und einem Offenen Brief, um dessen Unterstützung auch die Redaktion des LabourNet Germany bittet.

Siehe auch Gewerkschafter gegen Rechts

Riskante Recherche - geheime Aufnahmen von NPD-Funktionären

Während eines Nazi-Konzerts in Budapest haben zwei Landesvorstandsmitglieder der NPD Bayern mehrfach den Hitlergruß gezeigt. In Anwesenheit der beiden Neonazi-Kader wurde mit Hassparolen zu antisemitischer Gewalt aufgerufen. Das Fernsehmagazin Panorama zeigte gestern abend geheime Aufnahmen von dem Konzert, das im Rahmen eines internationalen Treffens des Blood Honour - Netzwerks veranstaltet wurde.

Weiterführender Bericht bei redok

Zuerst veröffentlicht bei racethebreeze

Bundesgerichtshof: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Über den Hakenkreuzskandal hatten wir in der Vergangenheit mehrfach berichtet.

Letzlich tatsächlich ein Eigentor...

Hauptverhandlung am 27.09.2006 vor dem Landgericht in Stuttgart: Aktion der "grünen Jugend"

Das heute ergangene Urteil freut uns ganz besonders,:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 36/2007

Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen

Das Landgericht Stuttgart hatte den Inhaber eines Unternehmens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieben, auf denen nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.), dass bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde.

Der 3. Strafsenat hat das Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Zur Auslegung des § 86 a StGB hat er ausgeführt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist und der Einschränkung bedarf. Dies war bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt, die Eingrenzung der Vorschrift im Einzelfall aber der Rechtsprechung überlassen worden. Dementsprechend hatte der Senat schon in früheren Entscheidungen bestimmte Kennzeichenverwendungen ausgenommen, bei denen sich aus den Umständen ergeben hatte, dass der Schutzzweck des Gesetzes ersichtlich nicht verletzt war. Nunmehr hat er entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auch dann nicht von § 86 a StGB erfasst wird, wenn bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt. Dies gilt selbst dann, wenn solche Artikel aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben werden. Die Befürchtung des Landgerichts, rechtsextreme Personen könnten diese Lockerung des Verbots ausnutzen und ihrerseits derart abgeänderte Kennzeichen verwenden, hat der Senat nicht geteilt. Er ist davon überzeugt, dass Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen "heiligen" Symbole empfinden und selbst nicht gebrauchen würden.

Der Senat hat die Sache selbst abschließend entschieden. Bei den vom Angeklagten vertriebenen zahlreichen Artikeln war –“ mit einer Ausnahme - eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden und daher der Tatbestand nicht erfüllt. Lediglich bei einer CD-Hülle war die Distanzierung allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbar und daher unzureichend. Doch hat der Senat ausgeschlossen, dass dem Angeklagten angesichts der besonderen Umstände insoweit ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden könne, und ihn insgesamt freigesprochen.

Urteil vom 15. März 2007 –“ 3 StR 486/06

LG Stuttgart –“ 18 KLs 4 Js 63331/05 –“ Entscheidung vom 29. September 2006

Karlsruhe, den 15. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Zur Pressemitteilung des "Nix Gut Versand"

Streiten mit Neonazis - Kommunalpolitik von rechts

Nicht erst in Zusammenhang mit den kommunalen Neuwahlen in Sachsen - Anhalt am 22. April stellt sich für viele Aktivisten, Demokraten, Antifaschisten die Frage nach dem Umgang mit der Präsenz von Neofaschisten. Eine beispielhafte Woche in Berlin im letzten Jahr:

25. August: An der Warschauer Straße wird ein CDU-Stand von Antifa-Gruppen bedrängt. Auf CDU-Leute fliegen Eier.

25. August:
In Rudow prügeln sich an einem von der Linkspartei angemeldeten Infostand Neonazis und Antifa- Anhänger. Der Stand wird unter anderem mit einer Leuchtrakete beschossen.

27. August:
Eine SPD-Wahlkampfveranstaltung wird von rund 30 Neonazis besucht. Die Polizei verhindert Zwischenfälle.

28. August:
Etwa 20 Neonazis mischen sich unter das Publikum einer SPD-Veranstaltung in Schöneweide.

30. August:
40 Rechte besuchen in Lichterfelde eine Veranstaltung der Jusos. Sie machen Filmaufnahmen und weigern sich, die Veranstaltung zu verlassen. Die Jusos brechen die Veranstaltung ab. Danach demonstrieren die Nazis durch Lichterfelde.

1. September:
An der Warschauer Straße greifen zwölf Vermummte einen Stand der Republikaner an. Ein Mann erleidet eine Kopfplatzwunde. Die Polizei nimmt sechs Angehörige der linken Szene fest.

3. September:
Teenager reißen in Adlershof Wahlplakate ab. Einer trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ruhm und Ehre der Waffen-SS".
Quelle: BerlinOnline.de

Die Faschisten sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie beschränken sich nicht auf Angriffe auf "politsche Veranstaltungen" sondern versuchen vielerorts, zum "Normalbild" dazuzugehören. Bei Veranstaltungen, im Beruf, bei Festen, in der Nachbarschaft, an der Bushaltestelle uvw. stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Faschisten.

Zu dem Thema sind in letzter Zeit 3 Publikationen erschienen, die sich dem Thema des öffentlichen Auftretens annehmen:

Titelblatt
Informationen, Argumentationshilfen und Handlungsanleitungen zum Umgang mit öffentlichen Auftritten von “Rechtsextremisten”, mit Schwerpunkten zur Situation in Sachsen-Anhalt bietet die Broschüre “Streiten mit Neonazis”.
Die Broschüre hat das Ziel, über die Strategie der öffentlichen Auftritte von Neonazis zu informieren, und anhand ausgewählter programmatischer Inhalte der NPD und der so genannten Freien Kameradschaften nachzuweisen, dass organisierte Neonazis,
unter welchem Namen sie auch auftreten mögen, kein Dialogpartner demokratischer Institutionen, Vereine und Parteien sein können. Es gilt, sich mit den Inhalten rechtsextremer Politikangebote auseinander zu setzen, ohne sich von ihren Akteur/innen die Form diktieren zu lassen. Weltanschaulich gefestigte Neonazis sind Argumenten nicht zugänglich; sie wollen Aufmerksamkeit erregen, politisch Andersdenkende durch ihre Präsenz einschüchtern und sich gegenüber ihrer eigenen Klientel in Szene setzen.

Differenziert muss hingegen mit jenen rechtsorientierten Jugendlichen umgegangen werden, deren Weltbild als noch nicht gefestigt gelten
kann. Die von ihnen artikulierten Vorurteile und Haltungen können und sollten in sachlichen und persönlich authentisch geführten Diskussionen hinterfragt und widerlegt werden.


Veröffentlicht durch: Miteinander e.V. / Arbeitsstelle Rechtsextremismus. PDF-Datei (1,6 MB), 17 Seiten oder zu bestellen über: Geschäftsstelle Miteinander e.V. Erich-Weinert-Str. 30, 39104 Magdeburg

Titelblatt
Die Broschüre wurde auf der Basis von “Wir haben die Wahl” entwickelt. Herausgeber dieser 16 seitigen Broschüre sind: MBR, [moskito], licht-blicke und apabiz. Im Vorwort heißt es:

Immer häufiger besuchen Rechtsextreme öffentliche Veranstaltungen zu gesellschaftlich relevanten Themen, Wahlkampfveranstaltungen der demokratischen Parteien oder werden im Vorfeld von Wahlen sogar eingeladen zu Podiumsgesprächen und Politiker/innenrunden. Die Jungen Nationaldemokraten (JN) boten sich offensiv für Podiumsdiskussionen an Schulen an und forderten Schüler/- innen auf, sie als Diskussionspartner/innen einzuladen, damit nicht über sie, sondern mit ihnen diskutiert werde.

Durch zumeist moderates Auftreten versuchen die rechtsextremen Besucher/innen das Bild zu vermitteln, sich im »ganz normalen, demokratischen Meinungsspektrum« zu bewegen. Indes verfolgen sie mit ihren Veranstaltungsbesuchen und Teilnahmen an Podien ein strategisches Ziel: Die Teilnahme erfolgt vornehmlich mit der Absicht, die Meinungsführerschaft in der Diskussion zu übernehmen, die aktuellen gesellschaftlichen Themen durch eigene, zumeist umfangreiche Wortbeiträge rechtsextrem zu besetzen und den Verlauf der Veranstaltung zu bestimmen. Kurz: NPD, JN und Kameradschaften gehen systematisch und geschult nach der Strategie der »Wortergreifung immer und überall« vor...


Veröffentlicht durch: apabiz e.v. Lausitzerstr. 10 10999 Berlin

DRR #105
Anfäng März erschienen die neue Ausgabe von “Der rechte Rand –“ Infos für Antifaschisten” mit dem Schwerpunktthema »kommunale Verankerung« von Neofaschisten. In Artikeln zu »Pro Köln« in Nordrhein-Westfalen, zur kommunalen Strategie der NPD in Niedersachsen, zur Situation im sächsischen Annaberg und Anklam in Ostvorpommern informiert die Zeitung über die Strategien der extremen Rechten. Im Blickpunkt steht in einem »kleinen Schwerpunkt« das Thema Schule, angefangen von Lehramtsstudentinnen aus dem neonazistischen Milieu, über Schülerverbindungen bis hin zu den diversen Zeitungsprojekten der Neonazis, die gezielt für Schüler und Jugendliche produziert werden.

Veröffentlicht durch: DER RECHTE RAND, Postfach 304180 20324 Hamburg



Erstveröffentlichung dieses Beitrags unter: racethebreeze

Prozess um Anti-Nazi-Symbole am BGH Karlsruhe

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Jürgen Kamm von Nix-Gut am 29.9.2006 zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen der Verwendung und des massenhaften Vertriebs Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handelt sich dabei z.B. um T-Shirts ähnlich diesem hier, nur mit einem verbotenen Symbol statt Text:


Gegen das Urteil hatte Jürgen Kamm Revision eingelegt. Der ak prozessbeobachtung (sKAd) berichtet am heutigen 08.03.2007 auf IndyMedia zur heutigen Revisionsverhandlung:

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe um die Verwendung von durchstrichenen Hakenkreuzen und anderen antifaschistischen Symbolen forderten der Rechtsanwalt und die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils des Landesgerichts Stuttgart und den Freispruch des Angeklagten. Das Urteil wird erst am kommenden Donnerstag, 15.03. vom 3. Senat des BGH verkündet. Über 80 BesucherInnen und PressevertreterInnen verfolgten den Prozess heute. AntifaschistInnen verteilten Flugblätter an die Anwesenden im Gerichtssaal, in denen die Kriminalisierung von antifaschistischer Arbeit thematisiert wurde.
Im vergangenen Jahr entschied das Landesgericht Stuttgart auf Empfehlung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass antifaschistische Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz oder das Umweltmännchen unabhängig davon strafbar seien, ob sich dessen Träger vom Nationalsozialismus distanzieren oder nicht. Der Vorsitzende des Senats interpretierte das Stuttgarter Urteil auch aus der Angst heraus, dass die „braune Flut“ durchbrechen könnte, wenn die Tür für AntifaschistInnen um einen Spalt geöffnet würde.

Zu Beginn des Prozesses wies der Vorsitzende zur allgemeinen Erheiterung auch darauf hin, dass es sich bei einem BGH-Prozess nicht um eine TV-Gerichtsshow handele und keine demonstrationsähnlichen Akte im Gerichtssaal geduldet würden.

Dann begann der Rechtsanwalt des Angeklagten Jürgen Kamm (Inhaber von Nix-Gut Records) seine Ausführungen. Er warnte vor der Tabuisierung des Hakenkreuzes und warb für eine Bewertung der jeweiligen Sachlage nach der objektiven Darstellung, also ob eine Distanzierung zum Nationalsozialismus auf den ersten Blick erkennbar sei. Er argumentierte dabei auch gegen das vom Landgericht Stuttgart aufgebrachte Beispiel des unbedarften fernöstlichen Touristen. Die Gefahr sei doch viel größer, dass die internationale Presse darüber berichten würde, dass NS-Gegner heute in Deutschland wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes verurteilt würden, als dass ein Tourist die international übliche Durchstreichsymbolik nicht erkenne.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Worten des Rechtsanwalts weitgehend an, warnte aber vor der Gefahr, dass naturgetreue Nachbauten von Flugzeugen aus der NS-Zeit oder ähnliches beispielsweise in Spielzeugabteilungen auftauchen würden. Ein Missbrauch durch Neonazis sei bei den allermeisten Symbolen, die das Landgericht Stuttgart beanstandete nicht vorstellbar. Auch die im Urteil des Landgerichts Stuttgart heraufbeschworene Gefahr von Neonazis, die in Stiefeln, braunen Hemden und Armbinde mit durchgestrichenem Hakenkreuz wurde von den Anwälten und dem Senat als doch eher unwahrscheinlich angesehen.
Danach ging es um einige konkrete Symbole, die das Landgericht Stuttgart beanstandete. Dabei ging es um ein T-Shirt von „Schleimkeim“, auf dem ein Stiefel ein Hakenkreuz zertritt und -splittert. Einhellig wurde der Auffassung des Landgerichtes nicht gefolgt, wonach der Stiefel das Hakenkreuz verdecken würde nicht gefolgt und festgestellt, dass die Symbolik eindeutige Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zeigt. Dies wurde auch bei einem Aufnäher der Band „Kein 4. Reich“ attestiert. Ebenso wurde beim Umweltmännchen eindeutig erkannt, dass das Hakenkreuz in den Mülleimer geworfen wird und nicht, wie es vom Stuttgarter Gericht phantasiert wurde, aus diesem herausgeholt oder das Männchen mit dem deutschen Gruß vor dem Hakenkreuz salutieren würde. Bei einem Aufkleber des Nationalen Widerstands, der ebenfalls diese Symbol nutzte, sei eine anderweitige Deutung nur durch den Text („Ihr stimmt uns heiter ... der nationale Widerstand marschiert geschlossen weiter“) möglich, der sich von der Symbolik gerade distanziert. Einzig bei einem Cover von „Schleimkeim“ auf dem ein Foto von einer Rede Adolf Hitlers mit einer Hakenkreuzfahne im Hintergrund abgebildet ist, erkannten Rechtsanwalt und Bundesanwaltschaft trotz des Plattentitels „Drecksau“ und eines darauf befindlichen Liedes „Faschosau“ eine Gefahr der fehlender Eindeutigkeit. Dies wurde vom Angeklagten aber schon beim Verfahren am Landgericht eingeräumt und die betreffende Platte schon seit 2005 aus dem Nix Gut-Sortiment genommen.

Daraufhin wurden die Anträge gestellt. Der Rechtsbeistand des Angeklagten betonte die Ähnlichkeiten des durchgestrichenen Hakenkreuzes mit internationalen Verbotszeichen wie Handy- oder Rauchverbot. Zertretene, zerbröselnde oder anderweitig gekennzeichnete Hakenkreuze wiesen eine noch eindeutigere Gegnerschaft zum Nationalsozialismus auf. Beim Schleimkeim-Cover seien sein Mandant und er schon beim Landgericht vorsichtig gewesen. Dies war aber nur eines von mehr als hundert Symbolen für das sein Mandant verurteilt wurde. Zudem sei „Schleimkeim“ als antifaschistische Band bekannt und kann bei mehreren tausend Artikeln im Sortiment von Jürgen Kamm auch untergehen. Er wiederholte nochmal, dass es bei der Deutung der Symbolik auf objektive Kriterien ankomme und führte dazu zwei Kriterien an.

1. In der Symbolik muss für jeden Betrachter objektiv die Gegnerschaft bzw. das „Nein“ zum Nationalsozialismus erkennbar sein.
2. Die Symbolik sollte keine Verwendung im nationalsozialistischen Sinne möglich machen, dies hänge eng mit den ersten Kriterien zusammen.
Er forderte die Revision des Urteils des Landgerichts Stuttgart und den Freispruch seines Mandanten. Die Kosten solle der Staat tragen und sein Mandant solle eine Entschädigung für die Durchsuchung seines Versandes und weitere Unannehmlichkeiten erhalten.

Die Bundesanwaltschaft schloss sich dem wiederrum weitgehend an. Ein Missbrauch sei bei der überwiegenden Anzahl der beanstandeten Symbole nicht vorstellbar und der Angeklagte ist als klarer Gegner des Nationalsozialismus erkennbar. Beim Schleimkeim-Cover könne der Tatbestand der Missbrauchsfähigkeit zwar erfüllt sein, es sei aber kein Vorsatz erkennbar und von einem Irrtum auszugehen. Auch er forderte die Aufhebung des Urteils und Freispruch des Angeklagten.

Nach kurzer Beratung kündigte der Senat das Urteil für die kommende Woche an.

Fazit:

- Der Prozess war eine deutliche Niederlage für die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ihre Kriminalisierungsversuche antifaschistischer Arbeit wurden vor dem obersten Gericht teilweise lächerlich gemacht.
- Die breite Ablehnung des Verbots antifaschistischer Symbole vor dem Gericht und das große Presseinteresse zeigten, dass die damit verbundene Repressionspolitik bei breiten Schichten der Bevölkerung auf Ablehnung stoßen.
- Bleibt zu hoffen, dass das große Interesse an dem Prozess auch darin mündet, dass mehr Menschen ihrer Meinung auch mit einem spürbaren Protest Ausdruck verleihen.


Siehe unsere Berichte im Schwerpunktthema Hakenkreuzskandal:
Antifaschisten als Opfer: durchgestrichenes Hakenkreuz krimineller als das Original?
VVN-BdA Baden - Württemberg kritisiert "Hakenkreuz-Urteil": "Bekenntnis zum Grundgesetz strafbar?"
Hakenkreuzskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Antifaschisten

Siehe auch:

StattWeb: Karlsruhe: Freispruch fürs “Durchgestrichene Hakenkreuz–?

Infoveranstaltung zu Rechts Rock in Stuttgart und Region

Infoveranstaltung zu Rechts Rock in Stuttgart und Region am 05.03.2007, 19.00 Uhr - Altes Feuerwehrhaus, Möhringer Strasse 56 in Stuttgart-Heslach (U1, U14, Bus 42 bis Schreiberstrasse)

Die Veranstaltung liefert einen Überblick über die RechtsRock-Szene in der Region: Wie funktionieren die Vertriebsstrukturen der Neonazis? Wo gibt es Labels, Tonstudios und aktive Bands? Wie werden Konzerte organisiert?

Der Begriff des RechtsRock bleibt nicht auf neonazistische Bands und deren Textinhalte beschränkt, sondern wird genauer gefasst: als ein Sammelbegriff für Rockmusik, die anti-emanzipatorische und reaktionäre Denkmuster offenbart, die darüber ihren offenen Flügel zu Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus hat. Hierbei bleibt der Schwerpunkt der Veranstaltung allerdings der „White Noise“ der neonazistischen Skinheadszene.

RechtsRock bietet eine umfassende Erlebniswelt und vielerlei Möglichkeiten, reaktionäres Denken und Antimoral in eine rebellische Identität zu verpacken. RechtsRock ist Teil der Popkultur und einer Spaßgesellschaft, in der zuweilen selbst der offene Rassismus und Antisemitismus von Bands wie „Landser“, „Race War“ und „Zillertaler Türkenjägern“ zum running gag auf Schulausflügen und Stammtischrunden geriert.

Der Referent Michael Weiss ist Mitarbeiter des apabiz (Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin), von Argumente e.V. und gehört zum Autorenkreis des Sammelbandes RechtsRock - Bestandsaufnahme und Gegenstrategien (Dornbusch/Raabe (Hg.), Hamburg/Münster 2002).

Eine Veranstaltung des Aktionsbündnis „Antifaschistische Kehrwochen- turn it down“ gegen Nazimusik und rechten Lifestyle.

Weitere Infos zur Kampagne:
www.antifa-kehrwochen.de.am

Kontakt:
Turn it down
c/o Infoladen
Benckendorffstr. 4
70199 Stuttgart
Mail:
gegen-rechte-subkultur@web.de
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