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Was ist neu seit dem 1. März?

Seit dem heutigen 1. März sind die Antiterrordatei, der Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz runderneuert und / oder neu eingeführt worden. So startet heute
die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Vorfelderkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate.

Bis Ende März sollen insgesamt 38 Behörden im "Produktionsbetrieb" zugeschaltet werden. Zugriffsberechtigt sind das BKA, der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt, sowie die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden. Insgesamt werden allein von Polizei, Bundespolizei und Zoll nach einer Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion 334 Datenbankdateien und 511 Protokolldateien in die Anti-Terror-Datei eingespeist. Wie die weiter unten aufgeführte Tabelle zeigt, umfasst die Anti-Terror-Datei kleine Bestände wie die G8-Datei der mutmaßlichen Störer des kommenden G8-Gipfels in Heiligendamm mit 162 Einträgen, aber auch große Datenbestände wie die DNA-"Vorsorgedatei" mit 1.018.815 Einträgen.


weiterlesen bei heise.

Der Beitrag zeigt neben den einzelnen, in der Anti-Terror-Datei zusammengeführte Datenbanken vor allem einen interessanten Aspekt auf:

Während Juristen und IT-Spezialisten mit der "einzelfallbezogenen Datenübergabe" die vom Gesetz her geforderte Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten ausreichend verwirklicht sehen, weisen Kritiker der Anti-Terror-Datei darauf hin, dass die abgestufte Technik der verdeckten Speicherung eine Ausnahmeregelung kennt: Bei “Gefahr im Verzug” können die Daten für den direkten Zugriff durch alle Berechtigten freigeschaltet werden.

Es handelt sich leider nicht um einen billigen Western, in dem erst geschossen und dann gefragt wird. Die Trennung von Polizei- und Nachrichtendiensten war eine wesentliche Schlussfolgerung aus dem Faschismus. Aber wenigstens können Datenschutzbeauftragte nachträglich die Verhältnismäßigkeit der Aktion prüfen.

Mit dem Telemediengesetz gelten nach Berichten des heise Newstickers
auch neue Vorgaben für die etwa von Webseitenbetreibern zu leistenden Pflichtangaben, die schwieriger zu durchblicken sind als bisher. So können rein private Sites weiterhin anonym betrieben werden. Für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" müssen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Laut der Gesetzesbegründung unterliegen damit Websites, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden, künftig nicht mehr den Impressumspflichten. Redaktionell betreute und journalistisch betriebene Telemedien müssen zudem einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts mit Name und Anschrift benennen. Die komplizierte Rechtslage in diesem Bereich könnte findigen Anwälten Futter für Abmahnungen geben.

Vom TMG erfasst werden prinzipiell alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln.


Die nächste(n) Abmahnwellen können also heranrauschen.

Weitere Informationen und Originaltexte gibt es beim Bundesgesetzblatt.

Demonstration und Kundgebung gegen die Rente mit 67 in Tübingen

Am kommenden Samstag, den 03.03.07 findet ab 11 Uhr auf dem Europaplatz in Tübingen eine Kundgebung und Demonstration des Tübinger Bündnises gegen Sozialabbau mit Martin Gross (Bezirksgeschäftsführer Ver.di) und anderen statt. Das Bündnis ruft dazu auf, sich als RentnerInnen zu verkleiden und z.B. Gehhilfen oder Rollstühle mitzubringen, um "Bunt und laut gegen die Rente mit 67" zu protestieren.

Im folgenden der Aufruf des Tübinger Bündnises gegen Sozialabbau:

Panikmache und Angstszenarien überall: Durch den „demografischen Wandel“ erklären Regierende und Lobbyisten längere Lebensarbeitszeiten zum Sachzwang. Migration, eine höhere Frauenerwerbsarbeit, eine gleichmäßigere Verteilung von Arbeit und eine teilweise Steuerfinanzierung über eine höhere Besteuerung von Vermögenden und Wirtschaft wird ausgeblendet - ist aber international üblich! Das Problem ist vor allem auch die Massenarbeitslosigkeit und ein zu geringer Anstieg der Löhne und Gehälter. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist die falsche Therapie!

Seite 1 des Aufrufs
Die Politik der Großen Koalition treibt immer mehr Menschen in die Armut, während auf der anderen Seite der Reichtum in einem in der Geschichte dieser Republik nie gekanntem Ausmaß steigt. Gesundheitsreform, Senkung der Unternehmersteuern und Mehrwertsteuererhöhung, weitere Verschlechterungen bei den Hartz-Gesetzen und die Pläne zur Rentenreform werden die arbeitenden Menschen, die Erwerbslosen, die sozial Benachteiligten und die RentnerInnen noch mehr belasten. Nun versuchen die Regierenden die Rente mit 67 als nächstes Umverteilungsprojekt von unten nach oben auf den Weg zu bringen.

Wir sagen NEIN! Denn die Rente mit 67...

... verursacht Altersarmut
Rente mit 67 heißt: Wer früher in Rente geht, muss pro Jahr 3,6 Prozent zusätzliche Abschläge hinnehmen. Noch mehr Rentenkürzung. Hinter vorgehaltener Hand geben das die Regierungspolitiker auch zu.

... bringt mehr Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit bleibt hoch: Fast 600 000 Jugendliche unter 25 und 1,2 Millionen über 50-jährige sind arbeitslos. Die Nachteile der Rente mit 67 liegen auf der Hand: Die Älteren müssten länger arbeiten. Und die Jungen bekommen keinen Job.

... macht Menschen krank
Schon jetzt steigen die körperlichen und die psychischen Belastungen. Wenn sich immer weniger Beschäftigte krank melden, ist das Folge der Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren - nichts anderes! Durch verlängerte Lebensarbeitszeiten werden viele Menschen noch mehr belastet.

Zum Download des Flugblatt (pdf, 1,694 KB)

Im Anschluß an die Aktionen findet ab 17:00 Uhr eine antifaschistische Demonstration der Freien SchülerInnen Organisation gegen Rassismus und Antisemitismus statt.

lawblog Bericht zur Schlappe eines Anbieters von Lebenserwartungs"analysen"

Das lawblog von RA Uwe Vetter verweist in seinem Bericht über die gerichtliche Schlappe eines Anbieters von Lebenserwartungs"analysen" auf die Pressemitteilung des Amtsgerichtes München vom 16.1.07 zu AZ 161 C 23695/06 hin. Es gab hierzu immerhin 1200 Klagen in der Sache gegen die Urheber.

Die Pressemitteilung ist auch hier als *.pdf herunterzuladen.

Da täglich neue Varianten verschiedener "Geschäftsideen" auftauchen, bleibt die Frage, wann die juristischen Schlupflöcher, die eine Abzocke ermöglichen, geschlossen werden.

Beim Bundestrojaner werden schließlich auch keine Mittel gescheut.


Friedensgruppen fordern Untersuchung des Fall Aguayo durch die deutsche Bundesregierung

Agustín Aguayo am 8. September 2006
Foto: © Rudi Friedrich, Connection e.V.
Folgende Pressemitteilung vom 1. März 2007 von Connection e.V., die neben der Unterstützung von Agustín Aguayo auch über Lt. Ehren Watada berichtete, veröffentlichen wir gerne und wünschen viel Erfolg:

Connection e.V., Military Counseling Network (MCN), American Voices Abroad (AVA) Military Project und Stop the War Brigade

Aktionen zum Prozess gegen US-Verweigerer in Würzburg, 3.-12. März 2007

Friedensgruppen fordern Untersuchung des Fall Aguayo durch die deutsche Bundesregierung


Zum Prozess gegen den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo rufen Friedensgruppen zu Aktionen in Berlin und in Würzburg auf. Der Prozess wird am 6. März um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Agustín Aguayo ist dort wegen "Desertion" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" angeklagt. Ihm droht eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Neben Aktionen in Deutschland wird es auch Protestveranstaltungen in den USA und Großbritannien geben.

Agustín Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert.

Agustín Aguayo versucht seit fast drei Jahren vergeblich, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden. Das Militär hatte seinen Antrag ohne Begründung abgelehnt, wogegen Agu­ayo Klage einreichte. Diese wurde letzten Monat von einem US-Gericht verworfen, da das Militär formal richtig gehandelt habe. Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit steht das Urteil in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien" bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass "Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können" (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998).

In einer ausführlichen Stellungnahme hatte Agustín Aguayo zuletzt im September 2006 den US-Behörden seine Motivation erläutert: "Ich war im Irak. Nun weiß ich, was mich erwartet. Als Nichtkombattant war ich dazu verpflichtet, unzähligen SoldatInnen zu helfen, die sich krank gemeldet hatten - sie zu verbinden und zu behandeln - damit sie umgehend weiter ihren Dienst an der Waffe leisten konnten. Als Nichtkombattant musste ich Soldaten auf ihren Patrouillen fahren, Patrouillen, die sowohl für US-Amerikaner wie für Irakis tödlich sein konnten. Ich bedaure meine Beteiligung, weil ich im Grunde zum Krieg beitrug. Ich verweigere auf der Basis meiner religiösen Erziehung und meines Glaubens die Teilnahme an jedem Krieg. Ich muss für meine Prinzipien, meine Werte und moralischen Grundsätze einstehen und mich durch mein Gewissen führen lassen. Deshalb werde ich dieses Mal der Verlegung zum Militäreinsatz nicht nachkommen."

Die mexikanische Regierung gab am 21. Februar bekannt, dass sie das Militärstrafverfahren gegen Agustín Aguayo verurteilt. Aguayo besitzt sowohl die Staatsbürgerschaft der USA, als auch von Mexiko. Senator Silvano Aureoles von der Partei der Demokratischen Revolution sagte: "Er ist ein Gewissensgefangener und ein weiteres Opfer des militärischen Eifers von Präsident George W. Bush."

Angesichts der drohenden Verurteilung eines US-Kriegsdienstverweigerers fordern Friedensgruppen die deutsche Bundesregierung auf, den Fall Aguayo und seine Hintergründe zu untersuchen. "Wir sind der Meinung, dass Deutschland bei solchen Fällen nicht wegschauen darf. Die Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in US-Militäreinrichtungen gehört in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung." In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass "der Fall Aguayo nur einer von zahlreichen Fällen ist, in denen Menschenrechte in den US-Kasernen auf deutschem Boden verletzt werden. Diese nehmen besonders zu, seit die Bush-Regierung versucht, gegen den Willen der Mehrheit und auch gegen den Willen vieler Militärs den Krieg im Nahen und Mittleren Osten auszuweiten."


Protestaktionen und Veranstaltungen "Freiheit für Agustín !"
Sa., 3. März, 12.00 Uhr in Würzburg
Barbarossaplatz (Altstadt): Kundgebung. Freiheit für Agustín ! US-Kriegsdienst­verwei­gerer in Würzburg in Haft.

Mo., 5. März ab 20 Uhr in Würzburg
im Immerhin, Friedrich-Ebert-Ring 27: Peace Party mit DJ Sunhair - Solidarität mit Agustín

Di., 6. März, 8.30 Uhr bis 11 Uhr in Würzburg
vor dem Haupttor der Leighton-Barracks, Rottendorfer Straße (westliche Seite): Aktion und Kundgebung zum Prozessauftakt, 8.30 Uhr bis 11 Uhr

Di., 6. März, ab 20 Uhr in Würzburg, Lokal Hans Huckebein, Textorstr. 5: Gespräch mit US-FriedensaktivistInnen und Mitgliedern der Familie Aguayo

in Würzburg durchgeführt vom Würzburger Friedensbündnis; DFG-VK Schweinfurt-Würzburg; Internationale katholische Friedensbewegung Pax Christi, Bistumsstelle Würzburg; Connection e.V.; Military Counseling Network und American Voices Abroad (AVA) Military Project

So., 4. März, 15 Uhr in Berlin
Brandenburger Tor: Mahnwache für Agustín Aguayo. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen

So., 4. März, 18.30 Uhr in Berlin
Pallsstraße, Ecke Potsdamerstraße: Treffen im Palast. Mit Sprecherinnen der Anti-Kriegsbewegung aus USA: Lori Hurlebaus, Kelly Dougherty, Elsa Rassbach und anderen

Mo., 5. März, 10 Uhr in Berlin, im Haus der GEW, Ahornstr. 5: Pressekonferenz mit Sprecherinnen der Friedensbewegung aus den USA

Mo., 12. März, 19.30 Uhr in Berlin, im Lokal Max und Moritz: Mitglieder der Familie Aguayo sprechen über den Fall Aguayo.

in Berlin durchgeführt von American Voices Abroad (AVA) Military Project


Weitere Informationen:
Prozess am 6. und 7. März in den Leighton Barracks in Würzburg
JournalistInnen, die am 6./7. Februar 2007 am Militärgerichtsverfahren teilnehmen wollen, benötigen dafür ein Schreiben ihrer Zeitung/ihres Senders an US Army Public Affairs, 7th US Army JMTC. Die Adresse lautet: Lager Grafenwöhr, Gebäude 621, 92655 Grafenwöhr, FAX: 09641 83649. Ein Kontakt ist möglich über Major Eric C. Bloom, Tel.: 09641-837776, E-Mail: eric.bloom@eur.army.mil oder Chuck Gordon, Tel.: 09641-837127, E-Mail: chuck.gordon@eur.army.mil.

Postkartenaktion
für Agustín Aguayo
In Deutschland wurde eine Postkartenkampagne für Agustín Aguayo gestartet, mit der bislang über 1.500 Personen ihre Solidarität mit ihm bekunden. (siehe http://www.Connection-eV.de/postanagustin) Agustín Aguayo schreibt dazu: "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht Post erhalte, die mich sehr bewegt. Es gibt so viele, die mich unterstützen. Das ist wunderbar."

Rechtshilfefonds
für den US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo:
Unterstützen Sie Agustín Aguayo durch Spenden auf das Son­derkonto 7085704 von Connection e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 37020500 oder über die Webseite http://www.AguayoDefense.org.

Kontakte zu den Rechtsanwälten von Agustín Aguayo
David Court in Frankfurt/M.: Tel.: 069-301072; Email: david.court@t-online.de
Peter Goldberger (USA): Tel.: 001-610-649 8200; E-Mail: peter.goldberger@verizon.net

Weitere Informationen
unter http://www.Connection-eV.de/usa/aguayo.html oder http://www.aguayodefense.org (Englisch)
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