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Hast Du keine rechtlichen Grundlagen? Schnitz Dir welche!

Obwohl vom Bundesgerichtshof am 5.2.2007 für unzulässig erklärt, werden die Versuche, die Onlinedurchsuchung mittels Trojanern zuzulassen, vorangetrieben. Kein Wunder, bemängelte der Bundesgerichtshof ja, daß es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehlen würde. Laut der Definition von WikiPedia handelt es sich dabei um eine “Rechtsnorm, die Verwaltung bzw. Justiz Eingriffe in Grundrechte erlaubt”.
Nachdem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorerst gescheitert ist sollen jetzt diese Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden:

Der thüringische Justizminister Harald Schliemann (CDU) will eine “Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen” schaffen, “ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen” Die Thüringer Landesregierung will jetzt über den Bundesrat die vom Bundesgerichtshof gekippten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durchsetzen.

Schützenhilfe bekam Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übrigens von EU-Justizkommissar Frattini. Auch dieser befürwortet die Online-Durchsuchung nach einer Meldung von heise.de, mahnte aber an, daß im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern “Deutschland bereits "eine hervorragende Sicherheitsarchitektur mit guten Möglichkeiten" habe” und forderte erneut die Umsetzung der EU-Richtlinie zur TK - Überwachung.

Kritiker an der TK-Überwachung wenden gegen diese Verschärfungen ein, daß damit im Grunde europaweit alle Internetbenutzer zu Verdächtigen erklärt werden.

Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen

Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist bei telepolis vollständig dokumentiert.

Unsere bisherigen Berichte zum Thema.

Erfahrungen mit der Datenspeicherpraxis der Provider

Telepolis hat innerhalb der Rubrik Vorratsdatenspeicherung nun die Möglichkeit eröffnet, seine eigenen Erfahrungen, Mitteilungen usw. bezüglich der Datenspeicherpraxis der einzelnen Provider mit anderen auszutauschen.


Wie verlässlich sind digitale Beweise?

Der Fall eines Hamburger Autors zeigt eine bisher unberücksichtigte Problematik von Online-Durchsuchungen auf:

„2003 gingen bei einer Lübecker Tageszeitung per Telefax drei Schreiben ein, die im Duktus einer Agenturmeldung eine Pressekonferenz der Polizei zum Entführungsfall "Alexander" ankündigten. In ihnen stand außerdem, dass der entführte Junge sich in der Ferienwohnung eines Hamburger CDU-Politikers befinde. Daraufhin durchsuchte die Polizei diese Wohnung, fand aber den Jungen nicht. Nach einer Befragung des CDU-Politikers verdächtigte die Polizei einen mit ihm in Nachbarschaftsstreitigkeiten verwickelten TV-Autor als Urheber der Schreiben, durchsuchte dessen Wohnung und beschlagnahmte einen "Maxi-Tower-PC"...“

Weiterlesen im Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 14.02.2007

Vorratsdatenspeicherung - Sendereihe: "Ich such die DDR"

Die Merkelregierung plant die Kommunikationsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern zu speichern. Abbau von demokratischen Grundrechten, Bespitzelung, Überwachung.

• Was kommt auf uns zu?
• Was ist bereits Realität?
• Was kann man tun?

Die Bermudafunk-Sendung zur Vorratsdatenspeicherung ist jetzt auf 'freie-radios.info' eingestellt. Die Sendung liegt im mp3 Format vor und ist 52:23 Minuten lang.

(48 kbit/s, Joint Stereo, (22050 kHz)) Download mit DSL ca.4:05 min. - oder als Stream zu hoeren.

Die Gedanken sind frei? - Das Thema hat sich auch erledigt!

fMRT Aufnahmen des Gehirns eines 24 jährigen Probanden.

Fotograf/Zeichner: Martin Witte
Quelle: WikiPedia
Der Evergreen ist wohl auch erledigt, dachte ich mir nach dem Lesen des Artikels in der jungen Welt. Der Artikel untersucht, wie eine medizinische Technologie, Funktionelle Magnetresonanztomografie kurz FMRI, zum Zweck der "Wahrheitsfindung" mißbraucht werden soll. Das kann G.W. Bush, der es mit der Wahrheit ja besonders hat, und der in Zusammenhang mit dem Irak Krieg die Einrichtung militärischer Sondertribunale angeordnet hat, bestimmt gut brauchen.

Komisch: In dem Zusammenhang fällt mir immer Folter und Guantánamo ein.

Die Wissenschaftsseite von telepolis bietet in der Suche 32 Treffer zumThema, dieser Bericht bietet eine recht gute Ausgangsinformation, wenn man sich weiter informieren will.

Warum Hoffnung Mangel an Information ist oder warum die Polizei nein sagt und der Verfassungsschutz ja

1984 war gestern...
Auf gulli.com gibt Kai Raven, Blogmaster des Rabenhorst ein interessantes, 2 teiliges Interview: Abgesehen vom Internet gibt es eine Vielzahl von Lebensbereichen, in die ebenfalls durch den Staat und Unternehmen eingegriffen wird: Seien es u.a. Videoüberwachungskameras, die zahlreichen kommerziellen und behördlichen Datenbanken, DNA-Tests, die Speicherung biometrischer Daten in RFID-Chips, Kundenprofile oder Scoring- und Ratingverfahren. Zum durchaus beunruhigenden Teil 1 und hier geht es zum Teil 2, der mit Rat und Tat für die Zukunft aufwartet.

Der Rabenhorst ist seit Jahren eine Institution: Informationen und FAQs zum Thema Datenschutz, Privatsphäre, Überwachung und den notwendigen Handwerkszeugen, wenn man angesichts eines immer schnüffelfreudigeren Staats und einer ebensolchen Wirtschaft die Dinge selbst in die Hand nehmen will. Dies ist auch nötig, denn nicht erst seit dem Thema Vorratsdatenspeicherung oder Bundestrojaner ist klar, daß sich jeder, dem an seiner Privatsphäre gelegen ist, selbst um den Schutz seiner Daten kümmern muss.

In dem Zusammenhang möchte ich auch auf die Zusammenfassung von verschiedenen Beiträgen vom heise newsticker zum Thema hinweisen.

Wer sich mit Hilfe der Berichte eine Übersicht verschafft hat dem sollte eigentlich klar sein, daß nicht nur ein Hard- oder Sofwareschutz oder ein bewußtes Verhalten notwendig ist, sondern auch politische Aktivität. Daher hier nochmals ein Hinweis zu einer Diskussionsveranstaltung, die heute in Stuttgart in Zusammenhang mit den Antiterrorgesetzen stattfindet:

In der Schloßstraße 80a, 70174 Stuttgart, Hinterhaus, 3. Stock, Beginn 14.30 Uhr

Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen gegen Abbildung ihrer Kommunikation nach Karlsruhe ziehen

Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden. "Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können", begründet der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Seit November 2006 ruft der Arbeitskreis zur Anmeldung für eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung auf. Über 10.000 Personen haben sich schon gemeldet. 2.500 Teilnehmer haben dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik bereits eine schriftliche Vollmacht zugesandt. Eingereicht wird die Verfassungsbeschwerde, wenn und sobald der Bundestag ein Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Jeder zehnte der Beschwerdeführer/innen ist in einem Vertrauensberuf tätig, davon 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

Der zehntausendste Beschwerdeführer, Malte W. aus Hamburg, erhält als Dankeschön für seine Unterstützung ein "Schwarzbuch Datenschutz" und ein "PrivacyDongle" des Datenschutzvereins FoeBuD e.V. Mit dem PrivacyDongle kann Malte trotz Vorratsdatenspeicherung weiterhin anonym im Internet surfen. Dass sich auch Straftäter mit technischen Mitteln leicht der staatlichen Datenanhäufung entziehen können, liegt auf der Hand.

Der Aufruf des Arbeitskreises zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."


Presseerklärung AK Vorratsdatenspeicherung

Windows Vista: Der Feind in meinem Wohnzimmer

Auf die "Vorzüge" von Windows Vista geht der Artikel "Der Feind in meinem Wohnzimmer" im politblog ein. Weitere Aspekte werden in der Newsticker Meldung des heise Verlags vorgestellt.

Wenngleich Windows Vista angesichts seiner horrenden Systemvorraussetzungen wohl nur auf einem Teil der heute im Besitz der arbeitenden Bevölkerung befindlichen Rechnern laufen wird - Microsoft wittert ein gigantisches Geschäft.

Dabei sollte jeder User, der auf seiner Privatsphäre besteht - folgendes bedenken:

In Windows Vista ist das Digital Rights Management erstmals untrennbar mit dem Windows Kernel verbunden, was dazu führt, dass DRM nicht nur ständig aktiv ist, sondern seine Funktion auf jede im Computer vorangehende Aktion anwendbar ist. Peter Gutmann, ein Sicherheits-Forscher und der Autor der cryptlib, behauptet, diese Mechanismen würden fundamentale Rechte des Nutzers verletzen (wie z.B. Fair Use), die Ansprüche an die Hardware unnötig erhöhen und Systeme weniger zuverlässig und leichter angreifbar für Denial of Service Attacks machen.


Nicht schlimm? Nichts zu verbergen? Genauso wenig wie die meisten Menschen eine Webcam zur Überwachung von Aktivitäten im heimischen Schlafzimmer dulden würden sollte dieser Schritt in Richtung gläserner User hingenommen werden, zumal dies eine persönliche Entscheidung ist, Hinzu kommen teilweise exorbitante Preise, die für eine ernsthaft verwendbare Version von Vista verlangt werden.

Das ist sicherlich nicht nur in Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung problematisch. Denn es gibt längst Alternativen wie Linux. Und zum Spielen sollte man wirklich eher eine Konsole verwenden. Die kann man dann, wenn man keine Lust mehr zum Spielen hat auch noch als Internetserver verwenden.

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