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Informationen zu Gentechnik in der Landwirtschaft

Die Gentech-Industrie macht Landwirten große Versprechungen. Aber lassen sich mit Gentech-Pflanzen tatsächlich höhere Erträge erzielen? Führen sie zu einem geringeren Einsatz von Pestiziden? Sparen sie Arbeit und Zeit? Bieten sie Lösungen für Probleme in der deutschen Landwirtschaft? Welche Erfahrungen haben Landwirte in den USA, Argentinien und Kanada mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gemacht? Gentechnikfreie Produktion - geht das überhaupt noch?

Diese und andere Fragen beantwortet eine umfangreiche Broschüre des BUND - interessant nicht nur für Landwirte!

Inhalt

Mit welchen Eigenschaften sind gentechnisch veränderte Pflanzen ausgestattet?
Wo findet der Anbau statt?
Welche Firmen bieten gentechnisch verändertes Saatgut an?
Firmenstrategie von Monsanto
Welche Pflanzen befinden sich in der Entwicklung?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Nutzung der Agro-Gentechnik?
Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel
Geltendes Gentechnikgesetz soll revidiert werden
EU-Richtlinie zu Gentech-Grenzwerten im Saatgut vertagt
Welche Erfahrungen haben Landwirte mit dem Anbau von Gentech-Pflanzen emacht?
Anbau von Gentech-Pflanzen in den USA
Anbau von Gentech-Pflanzen in Argentinien
Anbau von Gentech-Pflanzen in Kanada
Welche Vorteile könnten Gentech-Pflanzen deutschen Landwirten bieten?
Welche Probleme mit Gentech-Pflanzen kommen auf die Imker zu?
Neue Abhängigkeiten durch Gentechnik?
Keine Wahlfreiheit für Landwirte beim Futtermittelkauf?
Welchen Beitrag kann die Gentechnik zur Bekämpfung des Welthungers eisten?
Wie weiterhin gentechnikfrei wirtschaften?

Anlagen
Den Gentech-Saatgutmarkt beherrschen wenige Firmen
Welche gentechnisch veränderten Pflanzen sind in der EU zugelassen?
Beantragte Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen
Literaturverzeichnis

[3., komplett aktualisierte Auflage, November 2006; PDF, 76 S., 660 kB]



Freisetzungsversuch in Gatersleben verstößt gegen deutsches, europäisches und internationales Recht!

Die Genehmigung des Freisetzungsversuchs in Gatersleben verstößt nach Auffassung Dr. Christoph Palmes vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen eklatant gegen deutsches, europäisches und internationales Recht:

Gegen deutsches Recht, weil der Staatszielbestimmung Umweltschutz in Art. 20 a GG eine Kerngewährleistung dergestalt zu entnehmen ist, dass wenn schon nicht das gesamte Staatsgebiet aber doch solche Gebiete, die für die Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt von besonderer Bedeutung sind, komplett von GVO-Einflüssen frei zu halten sind. Bei der Gen-Bank in Gattersleben handelt es sich um ein solches Gebiet. Der Staat hat einen Schutzauftrag zur Sicherung von Biodiversität und Artenvielfalt. Außerdem liegt ein Verstoß gegen das in Art. 11 Abs. 2 UN-Sozialpakt garantierte Recht auf Nahrung vor, da durch einen solchen Versuch der für eine sichere Nahrungsmittelversorgung wichtige Pool verschiedener Pflanzenarten gefährdet wird. Der UN-Sozialpakt ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, welches wegen der in Art. 25 GG verankerten Pflicht zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung einfachem Gesetzesrecht wie dem Gentechnikrecht im Range vorgeht.

Gegen internationales Recht verstößt die Genehmigung deshalb, weil sie nicht mit der Biodiversitätskonvention (CBD) vereinbar ist. Diese enthhält u.a. in Art. 8 und 9 umfangreiche Bestimmungen zum Schutz des Gen-Pools auch von Kulturpflanzen. Auch wenn völkerrechtliche Rahmenkonventionen im Umweltbereich wie die CBD grundsätzlich keine direkt einklagbaren Verpflichtungen enthalten, sind ihnen u.a. auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs zumindest ein sog. Verschlechterungsverbot, gegen das die FreisGenehmigungen Gattersleben wegen deren Gefahren verstößt.
Gegen EU-Recht, da die Biodiversitätskonvention von der EU ratifiziert wurde mit der Folge, dass sie gem. Art. 300 Abs. 7 EG-Vertrag einfachem EU-Gentechnikrecht vorgeht. Außerdem verstößt sich durch die Mitwirkung nach unserer Auffassung befangener Wissenschaftler gegen das in Art.174 Abs. 3 geregelte Wissenschaftlichkeitsprinzip. Gegen dieses mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip wurde in besonderer eklatanter Weise verstoßen, da die hierfür zuständige Fachbehörde, das Bundesamt für Naturschutz, übergangen wurde.


Quelle und weitere Information:
Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen
Dr. iur. Christoph Palme
Ursrainer Ring 81
72076 Tübingen
www.naturschutzrecht.net
www.institut.naturschutzrecht.net
Tel. 07071/687038 bzw. 6878160 Fax. 07071/6878162
mobile 0177 188 0299 neu!!
christoph.palme@naturschutzrecht.net

Weiterführende Informationen: Umweltinstitut München e.V.

Link zu dieser Meldung bei GMWatch.org

NABU kritisiert Genehmigung von Genweizen-Anbau in Sachsen-Anhalt

Nachdem kürzlich in Baden - Würtemberg bekannt wurde, dass ohne Wissen der Öffentlichkeit jahrelang gentechnisch verändertes Saatgut flächendeckend ausgesäät wurde, sollen offenbar noch mehr Schranken fallen:

Berlin (ots) - Der Naturschutzbund NABU hat die Genehmigung des höchst umstrittenen Genweizen-Anbaus in Gatersleben durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit heftig kritisiert. Damit hat die Seehofer-Behörde den ersten Freisetzungsversuch mit genmanipuliertem Weizen in Deutschland seit zwei Jahren genehmigt. "Die Entscheidung für den Genweizen-Anbau ist eine klare Absage an Risikovorsorge und Verbraucherschutz. Hier werden Steuergelder für ein unsinniges Projekt zum Fenster herausgeworfen. Statt einseitiger Hightech-Strategien brauchen wir dringender denn je eine moderne, vielfältige Züchtungsforschung, die Lösungen für unsere Zukunftsprobleme wie Klimawandel und Energieknappheit bietet", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Obwohl rund 30.000 Einwendungen von Bürgern, Verbänden und Lebensmittelhändlern gegen den Anbau des Genweizens an das Bundesamt für Verbraucherschutz übergeben worden seien, habe die Behörde dem riskanten Vorhaben zugestimmt.

Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) will auf 1200 Quadratmetern Fläche über 11.000 gentechnisch veränderte Winterweizen-Pflanzen zu Forschungszwecken freisetzen. Gleichzeitig betreibt das Institut die Genbank in Gatersleben gleich nebenan. Dort werden viele Tausend Nutzpflanzensorten aufbewahrt und kultiviert. In dieser Pflanzenbibliothek lagern Jahrhunderte alte Weizenkulturen. Nicht nur Hamster und Mäuse können zwischen den verschiedenen Kulturen hin- und herwandern. "Es besteht die Gefahr, dass der moderne Genweizen in diese alte Sorten einkreuzt. Das ist ungefähr so, wie wenn man einem Klassiker von Goethe eben mal fünf moderne Sätze zufügt und das Original somit für immer und ewig verfälscht," kritisierte Tschimpke.

Gentechnik im Weizenanbau stößt nicht nur in Europa auf gesellschaftlichen Widerstand. In den USA wurde die Markteinführung von genmanipuliertem Weizen 2004 aufgegeben, weil die Kosten für Verfahren, um konventionellen und Genweizen zu trennen, astronomisch hoch sind. Wie wenig berechenbar und empfindlich die weltweiten Warenströme auf Verunreinigungen durch Genpflanzen reagieren, hat erst kürzlich der Skandal um Verunreinigungen mit Genreis in Deutschland gezeigt. "Hier geht es nicht um Soja und Mais für den Futtertrog, sondern um eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel", so Tschimpke.


Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt und Rückfragen:

Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-28498425, mobil
0177-3027718. Im Internet zu finden unter www.NABU.de

Weitere Berichte zum Thema Gentechnik in der Ernährung

Siehe auch:
Artikel in "Junge Welt" 25.11.2006

Gentechnik soll zum Durchbruch verholfen werden

Mit der "Begründung", man hätte aus "Angst vor der Zerstörung" der Felder "dicht gehalten" bahnt sich in Baden - Württemberg ein neuer Skandal um gentechnisch verändertes Saatgut an. Vor kurzem wurde bekannt, dass zwischen 1998 und 2004 ohne Information der Öffentlichkeit gentechnisch verändertes Saatgut flächendeckend ausgebracht wurde. Inzwischen sollen durch das EU Parlament auch rechtliche Tatsachen geschaffen werden.

Hierzu ein Gastbeitrag von Klaus Faißner, Freier Journalist, Wien email: klaus.faissner@chello.at
Der Agrarausschuss des Europaparlamentes wird am Montag, den 27.11. über die endgültige Fassung eines Initiativberichtes des Agrarausschusses des EU-Parlamentes entscheiden. In weiterer Folge soll Ende Jänner das EU-Parlament darüber abstimmen - das genaue Prozedere ist am Ende des Textes zu finden. Der vorliegende Entwurf kann nur eine Deutung zulassen: Der Gentechnik soll zum Durchbruch verholfen werden. (Kommentare sind fett und kursiv gekennzeichnet.)

In diesem Initiativbericht ist u.a. die Rede davon, ...

• dass die Ausweitung des Anbaus von Gentechnik-Pflanzen auch im Hinblick auf das Lissabon-Ziel der Schaffung von 20 Mio. neuen Arbeitsplätzen zu sehen sei. Eine Untersuchung des Lehrstuhls für Unternehmensführung in Oldenburg/ Deutschland zeigte dieses Jahr, dass in Deutschland derzeit weniger als 500 Menschen in der privatwirtschaftlich finanzierten Agro-Gentechnik arbeiten und dass es auch bei einer Ausweitung des Anbaus zu keinen neuen Arbeitsplätzen kommen werde.

• dass „die moderne Biotechnologie dazu beitragen kann, den Herausforderungen von Armut, Bevölkerungswachstum und sich wandelnden Umweltbedingungen in den Entwicklungsländern zu begegnen“. Das Gegenteil ist der Fall: In Indien bringen sich jedes Jahr tausende Bauern wegen Missernten im Gentechnik-Baumwollanbau um (siehe Bericht in der Süddeutschen Zeitung).

• dass für das Gemeinschaftsrecht „unbedingt ein gemeinsamer Ansatz gefunden werden muss“, um es in allen Mitgliedsstaaten einheitlicher zu gestalten, „insbesondere im Bereich der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und konventionellen und ökologischen Kulturpflanzen“. Damit wird der Startschuss zur flächendeckenden Kontamination gegeben. Die Wahlfreiheit, die hier gemeint ist, bezieht sich auf den Grenzwert bei der Kennzeichnung von 0,9 Prozent. Alles, was darunter liegt -“ auch Bio -“ gilt als gentechnikfrei nach der Sichtweise der EU-Kommission.

• dass „das Genehmigungsverfahren zu langsam und bürokratisch ist, was dazu beiträgt, dass die Europäische Union hinter ihren weltweiten Konkurrenten zurückgeblieben ist“. Die „fortschrittlichen“ nordamerikanischen Bauern werden dies als Hohn empfinden: Die Exportmärkte von Raps und Mais nach Europa brachen kurze Zeit nach der Einführung von Gentechnik-Pflanzen zusammen und gingen auf Null zurück.

• „Das bestehende komplizierte Verfahren zur Genehmigung neuer Biotechnologieerzeugnisse“ wird ausdrücklich „bedauert“ und betont, „dass das Vorsorgeprinzip nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen darf“. Was soviel heißt, dass die Interessen der Gentechnik-Industrie höher zu bewerten sind als das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung!

In diesem Zusammenhang wird bezweifelt, dass Genehmigungsverfahren „stets auf rein objektiven wissenschaftlichen Kriterien und nicht politischen Standpunkten beruhen“.
1.: Die überwiegende Mehrheit der EU-Bürger lehnt Gentechnik-Nahrung ab. Über diesen Willen der Bevölkerung wird bewusst hinweggegangen und es wird gezeigt, dass die Grundsäule einer jeden demokratischen Verfassung („Alles Recht geht vom Volke aus“) nichts zählt.
2.:Gerade wegen der wissenschaftlichen Kriterien ist die EU-Lebensmittelbehörde EFSA unter Dauerbeschuss gelangt: Alle Zulassungssanträge -“ die übrigens von den Gentechnik-Konzernen selbst eingereicht werden -“ wurden bisher durchgewinkt und die EFSA bricht selbst EU-Recht, indem sie keine Langzeitversuche über die gesundheitlichen Folgen von Gentechnik-Nahrung verlangt. Weltweit gibt es keinen einzigen solchen Langzeittest. Es erfolgt ein riesiger Feldversuch an Mensch und Tier mit zum Teil verheerenden Folgen wie dem Aufkommen von Superunkräutern oder dem Verlust einer ganzen Kuhherde eines hessischen Milchbauern nach der jahrelangen Verfütterung von Bt-176-Genmais, der ein Insektengift selbst produziert.


Schließlich wird die WTO-Rechtssprechung als die maßgebliche betrachtet und damit auch die Aufhebung des Importverbot Österreichs für mehrere GVO begründet (dies soll ja am 13. Dezember im Ministerrat passieren). Damit stellt die EU die demokratisch nicht legitimierte Welthandelsorganisation WTO über die UNO, wo im Biosicherheits-Protokoll das Vorsorgeprinzip sehr wohl verankert ist.

Das weitere Prozedere dieses Initiativberichtes ist folgendermaßen: Die endgültige Fassung wird -“ wie eingangs erwähnt - am kommenden Montag, den 27.11.06 beschlossen (österreichisches Ausschussmitglied ist Agnes Schierhuber, ÖVP), am 18. Dezember ist die Abstimmung im Agrarausschuss und am 31. Jänner 2007 ist die Abstimmung im EU-Parlament geplant. Ein Initiativbericht hat zwar keine gesetzgebende Funktion, kann aber sehr wohl die Richtung weisen. In diesem Fall vor allem deshalb, weil die EU-Kommission im März/April 2007 die neue Biotechnologie-Strategie bekanntgeben wird.


Mein Dank für die Vermittlung geht an Dr. Wolfgang Wiebecke, Wuppertal email: kigwa.ww@web.de

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