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VVN-BdA Baden - Württemberg kritisiert "Hakenkreuz-Urteil": "Bekenntnis zum Grundgesetz strafbar?"

„Das Landgericht Stuttgart hat das Kunststück fertig gebracht, das Bekenntnis zum Grundgesetz unter Strafe zu stellen,“ erklärte Werner Pfennig, Bundesvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten zum Skandalurteil gegen die Verbreitung von eindeutig gegen nazistische und faschistische Umtriebe gerichteten Symbolen.

Das Grundgesetz nämlich verpflichte insbesondere die Amts- und Mandatsträger aber auch die Bürgerinnen und Bürger zur Zurückweisung aller faschistischen und neofaschistischen Ansätze. Das gehe nicht nur aus Artikel 139 GG hervor, der die Gültigkeit der entsprechenden alliierten Nachkriegsgesetze zur Befreiung von Faschismus und Militarismus bestätigt, sondern aus dem gesamten Geist der demokratischen Grundrechte, wie z.B. auch des Diskrimierungsverbotes und des Verbots eines Angriffkrieges.

„Wer immer, mit welchen gewaltfreien Mitteln auch immer sich gegen Nazis, Holocaustleuger und faschistisches Gedankengut wendet, handelt im Sinne des Grundgesetzes und verteidigt es.“, betonte Pfennig. Das Landgericht Stuttgart stelle den Inhalt des Grundgesetzes und das gesamte Rechtstaatsprinzip auf den Kopf, wenn es nun eine Strafrechtsbestimmung, die faschistische Propaganda verhindern will, zum Verbot antifaschistischer Betätigung uminterpretiert. „Es ist schon schlimm genug, dass es in vielen Gegenden regelrecht Mut braucht, sich zum antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes und zum Widerstand gegen Neofaschisten zu bekennen, weil man dort leicht Gefahr läuft von Neofaschisten zu Tode geprügelt zu werden. Aber unerträglich wird es, wenn solcher Mut oder auch nur die Zivilcourage zum antifaschistischen Bekenntnis zur strafbaren Handlung erklärt werden.“

Während Antifaschismus zur Straftat wird, erhalten die Nazis wie einst ihren Persilschein, wie zuletzt das gescheiterte und bisher nicht wieder aufgenommene Verbotsverfahren gegen die NPD zeigt. Pfennig brachte die öffentliche Empörung über dieses Urteil auf den Punkt: „Ein Staat, der über solche Staatsanwälte, Richter und Behörden verfügt, braucht sich um andere Gefahren für die Demokratie keine Sorgen mehr zu machen,“ rief er aus.

Dass es auch anders geht, haben gerade in den letzten Monaten andere Richter in Verfahren um die selbe Sache gezeigt: So wurde die Verurteilung eines Tübinger Studenten wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes vom Landgericht Tübingen wieder aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der VVN-BdA in mehreren Klagen gegen Ordnungsämter und das Land Baden-Württemberg recht, die versucht hatten die Verbreitung der durchgestrichenen Hakenkreuze per verwaltungsrechtlicher Anordnung zu verbieten.

Es sei kein Zufall, so Pfennig, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun versuche im Prozess gegen den Geschäftführers eines Punk-Versandes, der nicht über den Rückhalt einer größeren politischen Organisation verfügt, die bestehende Rechtsprechung umzudrehen und antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren.

An die VVN-BdA, ver.di, die IG Metall oder andere politisch / gewerkschaftliche Organisationen, die die selben Symbole seit Jahren verwenden, habe sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft trotz direkter Aufforderung nicht getraut. Trotzdem werden auch sie, wie viele andere couragierte Antifaschisten von diesem Schandurteil unmittelbar betroffen. Die VVN-BdA werde diese Symbole wie seit der Zeit ihrer Gründung 1947 auch weiterhin benutzen, kündigte Pfennig an.

Jürgen Kamm und dem NIX Gut Versand bleibt zu wünschen, dass sie standhaft bleiben, und dieses Skandalurteil nicht hinnehmen. Pfennig sicherte die solidarische Unterstützung der VVN-BdA beim weiteren Gang durch die Instanzen zu und rief alle Demokraten auf, dieser juristischen Verdrehung der Begiffe richtig und falsch, gut und böse, recht und unrecht, Widerstand entgegen zu setzen.


Quelle: Pressemeldung der VVN-BdA Baden-Württemberg

Unsere bisherigen Berichte zur Sache. Zur Seite der Betroffenen (Vorsicht! Diese Seite kann antifaschistische Symbole enthalten!)
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