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Polizei beschlagnahmt VVN-Plakate

In Stade (bei Hamburg) hat die Polizei mehrere antifaschistische Plakate der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) und der Grünen beschlagnahmt. Grund für den Übergriff der Ordnungshüter war die angebliche Darstellung verfassungswidriger Symbole auf den Plakaten, die teilweise von der Verfolgtenorganisation seit Jahrzehnten verwendet werden. Pikanterweise verhinderte die Polizei mit diesem Übergriff den Protest von Jugendlichen gegen einen Infostand der NPD.

Über Langeweile sollte sich die Stader Polizei eigentlich nicht beklagen. Allein für das vergangene Jahr zählte die örtliche Polizeiinspektion nach Angaben der lokalen VVN-BdA 41 rechtsextremistische Delikte. Bei der Kommunalwahl am vergangenen Sonntag konnte die NPD in Stade in den Kreistag einziehen.

Trotzdem unterstützt das niedersächsische Innenministerium das Vorgehen der Polizei gegen die Antifaschisten, wie das Stader Tageblatt berichtet. Der Lokalzeitung zufolge wurde von der Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen die Jugendlichen eingeleitet.

Wie am Rande einer Veranstaltung des Rosa Luxemburg Clubs im benachbarten Buxtehude bekannt wurde, handelt es sich bei den beschlagnahmten Plakaten um insgesamt drei Motive, darunter das von uns abgebildete und ein bereits seit Jahrzehnten von der VVN-BdA verwendetes Plakat, das die Jahreszahl '33 (Jahr der Machtübertragung an Hitler) stilisiert als zwei SA-Männer zeigt. Alle Plakate zeigen Nazi-Symbole lediglich in verzerrter Form, beispielsweise zerschlagen oder angedeutet. Trotzdem sahen die angerückten Polizisten in diesen Plakaten Rechtsverstöße.

Damit schützte die Stader Polizei direkt einen Infostand der NPD, gegen die sich der Protest der Jugendlichen richtete. Die Stader VVN-BdA befürchtet nun, dass durch solche Übergriffe der Polizei letztlich jeder antifaschistischer Protest kriminalisiert werden kann, da jede bildliche Darstellung der Ablehnung des Faschismus durch die Polizei verfolgt werden kann.

Werner Pfennig, Vorsitzender der VVN-BdA, erklärte zu den Vorgängen in Stade: "Mitglieder der VVN-BdA und der Grünen Jugend haben mit ihrer Plakataktion in Stade ein Zeichen gegen den erstarkenden Neofaschismus gesetzt. Daraus ein Verfahren wegen §86a Strafgesetzbuch zu konstruieren ist offensichtlich widersinnig. Es ist etwa so als ob man behauptete, ein Parkverbotsschild würde zum Parken auffordern."


Quelle und weitere Berichterstattung

Unsere bisherigen Berichte über den Hakenkreuzskandal

Göppingen: Auflagen und Hinweise zur Kundgebung gegen den Nazi Aufmarsch am 23.9.2006

Die Stadt Göppingen erteilte die folgenden Auflagen und Hinweise für die Kundgebung am 23.09.2006:

(...)Auflagen / Hinweise:


1.Der Verwendung von 5 Ordnern je 100 Teilnehmer wird zugestimmt.
Die Ordner müssen ehrenamtlich tätig und volljährig sein. Sie dürfen keine Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet sind, mit sich führen.
Die Ordner sind ausschließlich durch weiße Armbinden, die nur die Bezeichnung "Ordner" in schwarzer Schrift tragen dürfen, kenntlich zu machen und müssen während der ganzen Dauer der Versammlung anwesend sein. Sie müssen einen gültigen Personalausweis mit sich führen, der auf Anforderung der Polizei oder der Versammlungsbehörde vorzulegen ist.
"Göppingen: Auflagen und Hinweise zur Kundgebung gegen den Nazi Aufmarsch am 23.9.2006" vollständig lesen

Göppingen: IG Metall Stuttgart ruft auf zur Gegenkundgebung gegen den NPD Aufmarsch am 23.9.

Die IG Metall Stuttgart ruft ebenfalls auf zur Gegenkundgebung gegen den NPD Aufmarsch am 23.9.:



Abfahrt der Busse in Sindelfingen:
um 8:00 Uhr vor dem Tor 1 DaimlerChrysler
Abfahrt der Busse in Stuttgart:
um 8:00 Uhr am Busbahnhof Stuttgart

Platzreservierung erbeten:
Petra Berndt, Tel.: 0711/16278-30
oder E-Mail: Petra.Berndt@igmetall.de
bis spätestens Donnerstagvormittag, 21. September Bescheid,
wie viele Kolleginnen und Kollegen mitfahren wollen.

Der Aufruf kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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