Göppingen: Leserbrief von Christel Beck an Bürgermeister Lämmle
Heute hat Frau Christel Beck anlässlich der Genehmigung der NPD Demonstation in Göppingen folgenden offenen Brief an Herrn Lämmle, Bürgermeister von Göppingen, geschgireben:
Sehr geehrter Herr Lämmle,
mit Entsetzen lese ich heute in der NWZ, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart
das von der Stadt Göppingen ausgesprochene Verbot des Nazi-Aufmarsches am
23.9.2006 aufgehoben hat.
Ebenso entsetzt bin ich über die Begründung des Gerichts, es vermisse "eine
überzeugende Begründung".
Zur Demo am 23.09. ist als Redner Lars Käppler geladen, der schon auf anderen
Demos für Eskalation gesorgt hat.
Ich zitiere:
"Im Zusammenhang mit einer von ihm geleiteten Demonstration am 6. März 2004 in
Schwäbisch Hall wurde Käppler am 25.Juli 2005 wegen Landfriedensbruch zu
einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt. Nachdem die
Neonazi-Demonstration durch Bürger und Bürgerinnen blockiert worden war, gab
Käppler seinen Anhängern per Megafon den Auftrag, gegen die Polizei
anzustürmen, um sich so selbst den Weg frei zu machen. Er drohte an: "Wir
geben der Polizei noch eine Minute... dann stürmen alle da hoch..." Seinem
Herunterzählen der Sekunden folgt dann der Sprechchor "Jetzt geht es los" -
und dann stürmten die so Aufgewiegelten gegen die Polizeikette, wobei auch
mit Fahnenstangen in Richtung Polizei geschlagen wurde."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Käppler
In der "Kontraste" Sendung am Donnerstag 14.9.06 in der ARD wurde überzeugend
nachgewiesen, dass die NPD und JN sich nach außen bieder geben, tatsächlich
faschistische Propaganda verbreiten. (Die Sendung ist 13 Uhr im Netz
verfügbar)
Ist das nicht Begründung genug?
Deshalb bedauere ich die Entscheidung der Stadt, "mangels Erfolgschancen ...
keine Rechtsmittel einzulegen". Ich fordere die Stadt Göppingen auf, gegen
die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel einzulegen. Dies entspricht dem
antifaschistischen Meinungsbild der Masse der Bevölkerung in Göppingen.
Die juristischen Auseinandersetzungen und Probleme unterstreichen die
Notwendigkeit des Verbots aller faschistischen Organisationen. Dieses Verbot
ist ein Auftrag des Potsdamer Abkommens und des Grundgesetzes Artikel 139.
Dieser Auftrag muss endlich erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Beck
MLPD Göppingen
PS:
Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren
angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten; ... es sind Sicherheiten
dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder
nazistischen militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen"