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AntifaschistInnen als Opfer - durchgestrichenes Hakenkreuz krimineller als das Original?

Dokumentiert:
1) Anti-Nazi-Button und der § 86a StGB - III

"Heute hat das AG Stuttgart einen Händler zu 30 Tagessätzen verurteilt,
weil er Aufnäher mit einem Hakenkreuz im Verbotsschild bzw. einem
Hakenkreuz, das unter der Überschrift "Halte Deine Umwelt sauber" in den
Mülleimer befördert wird, verkauft hatte. Das AG Stuttgart hat sich damit
offensichtlich der hier bereits erwähnten Rechtsprechung des AG Tübingen
angeschlossen..." Meldung und 2 Kommentare zu "Anti-Nazi-Button und der §
86a StGB - III" beim Informationsdienst staatsrecht.info
Information


2) Stuttgarter Hakenkreuz-Affäre ein "Skandal"

"Es "ist ein rechtspflegerischer Skandal", wie die Staatsanwaltschaft
Stuttgart derzeit gegen Menschen vorgeht, die ein durchgestrichenes
Hakenkreuz tragen, um gegen rechtsextreme Umtriebe zu protestieren. Der
das sagt, ist nicht irgend jemand, sondern Sebastian Edathy (SPD), der
Vorsitzende des Innenausschusses im deutschen Bundestag. Die
Staatsanwaltschaft Stuttgart verfolgt derzeit konsequent und mit Methode
den Ansatz, dass auch durchgestrichene Hakenkreuze verboten sein sollen..."

Artikel in stattweb.de-News und -Mitteilungen vom 2.Februar 2006

3) Weitere Kriminalisierung v. Antifasymbolen

"Im schwäbischen Stuttgart geht die Polizei weiterhin gegen das Zeigen von
zerbrochenen und zerschlagen Hakenkreuze vor. Neuestes Opfer dieser
Repressionskampangne von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft ist die
Sozialistiche Jugen Deutschlands - Die Falken..." Bericht von "Falken
Activist@" vom 19.02.2006 bei indymedia
Bericht von "Falken
Activist@" vom 19.02.2006 bei indymedia


4) Zur Nachahmung empfohlen. Antwort auf die Justiz, die den
Antifaschisten die Verwendung des Hakenkreuzes in der Auseinandersetzung
mit dem Neonazismus verbieten will


"Die Betroffenen lassen wir nicht im Regen stehen. Die Begründung, sie
hätten verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet, was auch dann strafbar
sei, wenn die antifaschistische Absicht unübersehbar sei, ist infam. Wir
bieten hiermit Abbildungen von Grafiken aus dem antifaschistischen
Widerstand an. Zusammen mit Bildunterschriften zu den Quellen können diese
Grafiken als Spukzettel und Buttons oder auch als kleine Poster verwendet
werden..." Aktion der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten Landesvereinigung NRW vom 24.01.06
http://VVN Aktionsinfo

5) Wem auf Grund der Verwendung von Antinazisymbolen eine strafrechtliche
Verfolgung droht, den ruft Sebastian Edathy auf, sich beim Innenausschuss des Bundestags zu melden:


Telefon 030/22 77 57 57 Email


Quelle:
Aus einer Information des Labournet
Razzia Seite von "Nix Gut"

Rock gegen Rechts im Robert-Bosch-Gymnasium Wendlingen

Die Schülerbands Moonrail, Rocksocks und Boiled Eggs sowie die etwas bekannteren Scrambled Eggs aus Ludwigsburg spielen gegen Faschismus.

Es gibt vor Ort Getränke, Hot Dogs und Brezeln zu kaufen.

17.30 Einlass, Beginn 18.00 Uhr



Infos zu den Bands:

Moonrail

Rocksocks

Boiled Eggs

Scrambled Eggs





Ende vorraussichtlich 22.00 Uhr



Eintritt: 4 €


Weitere Infos

Hakenkreuz-Affäre: Nazi-Gegner verklagt Schorndorf

Info des Infoladen LB:
Schorndorf (wtg). Walter Burkhardt verklagt die Stadt Schorndorf. Sie habe ihm zu Unrecht das Verteilen und Auslegen von Informationsmaterial mit einem zerbrochenen Hakenkreuz verboten. Der VVN-Sprecher verklagt aber auch die Staatsanwaltschaft, weil sie am 22. Januar an den zerbrochenen Hakenkreuzen Anstoß nahm und Flugblätter und Broschüren am Infostand in Schorndorf beschlagnahmen ließ.

Wie mehrfach berichtet, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen NS-Symbole umstritten. Das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StPO), in diesem Fall des Hakenkreuzes, ist aus ihrer Sicht auch verletzt, wenn es sich um zerbrochene, durchgestrichene oder zertretene Hakenkreuze handelt. Die Stadt Schorndorf hatte vor diesem Hintergrund der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN) verboten, antifaschistisches Informationsmaterial und zerbrochene Hakenkreuze auszulegen.

„Die Verbreitung eines so gekennzeichneten Materials ist indes zulässig“, heißt es in der Klage gegen die Stadt Schorndorf, mit der die VVN verhindern will, dass die Stadt beim nächsten Infostand erneut derartige Auflagen erteilt. Dr. Rolf Gutmann, der VVN-Sprecher Burkhardt in dieser Sache vertritt, schreibt weiter: „Sie stellt keine Verwendung des verbotenen Hakenkreuzes dar, sondern ist gegen die Verwendung des Hakenkreuzes gerichtet. Es handelt sich um eine zulässige Form der Meinungsäußerung.“ Gutmann argumentiert weiter, dass die VVN gegen alle Formen der Wiederbelebung faschistischen Denkens und Handeln kämpfe: „Das zerbrochene Hakenkreuz symbolisiert diese Bemühungen bestens. Es ist die einfachste Zusammenfassung des Inhaltes ihrer Tätigkeit. Dieser Inhalt ist verfassungskonform.“

Würde man der Logik der Staatsanwaltschaft folgen, „dürfte vor einer drohenden Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht gewarnt werden. Denn jede Warnung vor einer drohenden Wiederbelebung von NS-Gedankengut ist zugleich geeignet, den Anschein zu erwecken, dass solches Gedankengut nicht ausreichend bekämpft oder geduldet würde“, schreibt Rechtsanwalt Gutmann in der Klage. So spitzfindig kann freilich nur ein Jurist denken. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich ihr Vorgehen so begründet, dass „bereits der Anschein vermieden werden (soll), in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige Entwicklung dahingehend, dass die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes geduldet würde“.
Die Symbolik ist eindeutig

Gutmann vertritt die Auffassung, dass die Symbolik von Hakenkreuzen, die von einem roten Dreieck gespalten werden, oder eines Hakenkreuzes in der Mausefalle eindeutig sind: „Niemals würde ein Anhänger nationalsozialistischer Ideen sich derart präsentieren.“

Übers Ziel hinausgeschossen sei die Stadt Schorndorf auch im Punkt zwölf ihrer Auflagen für den Infostand. Sie hatte der VVN nämlich auch verboten, Mitglieder zu werben. „Natürlich darf ein nicht kommerzieller Verein auch Mitglieder werben wollen“, heißt es in der Klage dazu. Derartige Einschränkungen könnten allenfalls kommerziellen Veranstaltern auferlegt werden, aber nicht der VVN, einem als gemeinnützig anerkannten Verein.
KJR zensiert kaputte Hakenkreuze

Die strittige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zeitigt Folgen. Zum Beispiel bei einer Aktion „Denkanstoß“ des Kreisjugendringes Rems-Murr, die sich gegen locker dahergeschwätzte fremdenfeindliche und menschlich verletzende Sprüche am Stammtisch richtet. 400 Denkanstöße hatten Jugendliche eingereicht. Die besten sollten rechtzeitig vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Bierdeckeln gedruckt auf den Stammtischen landen. An jedem vierten Denkanstoß hätten jedoch die Stuttgarter Staatsanwälte Anstoß nehmen können, da es sich beispielsweise um zertretene oder zerbrochene Hakenkreuze handelte. Um die Jugendlichen vor staatsanwaltschaftlichen Übergriffen zu schützen, nahm der KJR diese Vorschläge aus der Wahl (www. jugendarbeit-rm.de).

Mittlerweile hat der Vorsitzende des Innenausschusses im deutschen Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als „rechtspflegerischen Skandal“ gerügt (wir berichteten ebenfalls). Er fordert Nazi-Gegner auf, sich an den Innenausschuss zu wenden, wenn sie Ärger bekommen
(E-Mail: innenausschuss@bundestag.de).


Quelle
cronjob