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Vergehen: Antifaschismus

Baden-württembergische Justiz mißbraucht das Strafrecht, um gegen
Antifaschisten vorzugehen. Rote Hilfe geißelt Vorgehen als
"anti-antifaschistisch"

Wenn es um die Kriminalisierung antifaschistischer Gruppen und Personen
geht, scheint die Phantasie bundesdeutscher Behörden keine Grenzen zu
kennen. In mehreren Fällen wurden in den vergangenen Wochen
Antifaschisten nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches verurteilt, der
die "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
unter Strafe stellt. Das Vergehen der Antifaschisten bestand einzig
darin, auf Ansteckern durchgestrichene Hakenkreuze verwendet zu haben.
Damit wollten sie öffenlich deutlich machen, daß sie Aktionen und
Propaganda von Neofaschisten ablehnen.

Gerade dies sieht die Justiz in Baden-Württemberg jedoch völlig
anders. So eröffnete die Staatsanwaltschaft kürzlich ein Verfahren
gegen einen Versandhandel aus Leutenbach, dem vorgeworfen wurde,
Aufnäher herzustellen und zu vertreiben, auf denen Hakenkreuze im
Verbotsschild oder im Mülleimer zu sehen sind. Der Vertrieb derartiger
Accessoires ließ die Staatsanwaltschaft argwöhnen, der
antifaschistische Versand verfolge mit der Verwendung
nationalsozialistischer Symbolik kommerzielle Ziele. Das Gericht
verurteilte den Betreiber des Versandhandels zu 30 Tagessätzen à 50
Euro.

Ähnlich erging es einem Tübinger Studenten in der Nacht zum 1. Mai
vergangenen Jahres. Der junge Mann wurde im Anschluß an einen
antifaschistischen Protest, der sich gegen rechtsextreme
Burschenschafter richtete, bei einer polizeilichen Durchsuchung eines
Buttons entledigt. Auf dem Anstecker war ein Hakenkreuz,
durchgestrichen mit einem roten Balken, in einem Verbotsschild zu
erkennen. Der Student wurde am 6. November vom Amtsgericht Tübingen zu
einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 15 Euro plus 50 Euro Spende
an einen gemeinnützigen Verein verurteilt.

Auch andere baden-württembergische Antifaschisten fielen den
staatlichen Kriminalisierungsversuchen zum Opfer. So konfiszierte die
Polizei eine Broschüre, die bei Aktionswochen vorwiegend in denjenigen
Orten Baden-Württembergs verteilt wurde, die besonders von
faschistischer Straßengewalt geprägt sind. Als Grund für die
Beschlagnahme nannten die Beamten eine im Heft abgedruckte Zeichnung,
die einer Zeitschrift der IG Metall entnommen war. Unter der
Überschrift "Vorsicht Falle" ist dort eine Mausefalle zu sehen, in
der sich ein Hakenkreuz verfangen hat, an dem kleine Parteifähnchen
mit den Aufschriften DVU, NPD und REP hängen.

Das Vorgehen der "Ordnungshüter" rief unterdessen die linke
Solidaritätsvereinigung Rote Hilfe e. V. auf den Plan. "Wenn
Minderjährigen, die am Beginn einer linken Politisierung stehen und
ihre emanzipatorische Orientierung mit eindeutig antifaschistischen
Aufnähern an ihren Jacken symbolisieren wollen, diese Aufnäher auf
offener Straße von Polizisten abgerissen werden, dann wird klar, daß
sich die staatlichen Exekutivorgane zu einschüchternden Handlangern
faschistischer Kreise machen und linkes Engagement im Keim ersticken
wollen", erklärte Mathias Krause für den Bundesvorstand der
Organisation gegenber junge Welt.

Die Rote Hilfe wird nach seinen Angaben gemeinsam mit den Angeklagten
versuchen, "über die Schaffung von Gegenöffentlichkeit ein
politisches Klima herzustellen", in dem es der Justiz "nicht mehr so
einfach gemacht wird, Menschen zu kriminalisieren, nur weil sie ihrer
antifaschistischen Gesinnung deutlichen Ausdruck verliehen haben".
Krause wies in diesem Zusammenhang auf Urteile des Bundesgerichtshofs
und des Oberlandesgerichts Stuttgart hin. Diese hatten Anfang der 80er
Jahre die Strafverfolgung von "Handlungen aus dem Tatbestand des §
86a StGB" ausgeschlossen, wenn sich diese als "von der Allgemeinheit
gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben
gänzlich unverdächtige Verhaltensweisen darstellen und somit den
Schutzzweck der Norm nicht verletzen".
Quelle

Alle Kräne stehen still

"In ganz Europa streikten 40000 Hafenarbeiter gegen geplante EU-Richtlinie.
Die größten deutschen Häfen waren "dicht", auch die Lotsen machten mit
Die Hafenarbeiter sind sich einig - und schon geht nichts mehr. In
Seehäfen von zwölf europäischen Ländern wurden am Mittwoch viele Frachter
und Tanker weder be- noch entladen, kein Container verließ die Terminals,
Lastwagen und Eisenbahnwaggons warteten vergebens. Viele Schiffe wurden
von ihren Reedereien angewiesen, langsamer zu fahren bzw. vor Anker zu
gehen und auf Reede auf das Ende des Warnstreiks zu warten. Selbst die
Lotsen auf Elbe und Weser sowie in der Kieler Förde schlossen sich dem
Streik an, mit dem die Hafenarbeiter u. a. verhindern wollen, daß
demnächst Schiffsbesatzungen ihre Arbeit übernehmen sollen. Anlaß des
Streiks ist die neue EU-Richtlinie "Port Package II", die am 16. Januar im
Europaparlament in Strasbourg zur Abstimmung steht..."
Artikel von Peter Wolter in junge Welt vom 12.01.06

ON A MOVE - Ausstellung gegen die Barbarei der Todesstrafe

In Bremen findet vom 23. Januar bis 6. Februar 2006 eine Kunst- und Dokumentationsausstellung gegen die Todesstrafe in den USA und für den zum Tode verurteilten Mumia Abu-Jamal statt.
Diese Ausstellung kann auch in anderen Stdäten gezeigt werden (siehe unten)

EINLADUNG ZUR ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG


Beiträge und Informationen zum Fall des zum Tode verurteilten US-Journalisten Mumia Abu-Jamal und zur Abschaffung der Todesstrafe in den USA

Es sprechen:
Christine Vogelsang, Begrüßung
Erhard Mische, amnesty international Bremen
Jürgen Heiser, Internationales Verteidigungskomitee Bremen (IVK)

Zeit: Montag, 23. Januar 2006, 20:00 Uhr
Ort: Villa Ichon, Bremen, Goetheplatz 4


Mit dieser Veranstaltung wird die gleichnamige Ausstellung eröffnet, in
der die Bremer Malerin Christine Vogelsang ihre zum Thema geschaffenen
Gemälde mit Fotos, Texten und Dokumentationen kombiniert

Ausstellung: vom 23. Januar bis 6. Februar 2006
Öffnungszeiten: Mo-Fr 11-19 Uhr / Sa 11-13 Uhr

VeranstalterInnen: Christine Vogelsang, Atlantik Verlag, IVK Bremen,
junge Welt Regionalbüro Bremen

KONTAKT für Medien und für alle, die diese Ausstellung in ihren Städten
zeigen möchten: Mobil 0174-972 99 29 (Jürgen Heiser)

Quelle

Beratungsangebote verteidigen und erhalten

Im Sommer trafen sich einige aus aktiven Gruppen zu einem Seminar bei Tacheles in Wuppertal um sich in Fragen des ALG II weiterzubilden. Daraus ist ein landesweites Treffen gewachsen (an wechselnden Orten), das sich am 16. Januar in Bochum zum ersten Mal allen Interessierten öffnet.

Deshalb möchten wir Euch für
Montag, den 16.01.06, 11.00 Uhr zur Vernetzung Erwerbslose NRW
in den
Bahnhof Langendreer, Raum 6 in Bochum
einladen.

Anfahrtsbeschreibung

Um einen Überblick zu erhalten bitte wir alle sich per Mail anzumelden

(es hilft uns bei der Planung des gemeinsamen Mittagessens)

Wir haben keine feste Tagesordnung, folgendes schlagen wir vor:
- Begrüßung mit kurzer Vorstellung
- Erfahrungsaustausch
- Welchen Einfluß haben die Kürzungen aus dem Koalitionsvertrag auf unsere
Arbeit
- Rechtssicherheit bei den Hilfestellungen die wir in der Beratung
geben. Welche Beratung ist erlaubt? Hilfe zur Selbsthilfe ; Rechtsberatung vs. Hilfeleistung
-"Jobless-Ticket"; Sozialticket im VRR oder in ganz NRW

Vorbereitet wird das Bochumer Treffen von der Arbeitsloseninitiative
Werkschlag und der "Unabhängigen Sozialberatung", beide aus Bochum

Mitfahrzentrale für die Demonstration gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie am 11.02.2006 in Strasbourg

Über die Mitfahrbörse können Mitfahrgelegenheiten nach Strasbourg angeboten oder gesucht werden.

Worum geht es bei der Bolkestein Richtlinie?

Würde diese Richtlinie durchgesetzt, hätte das weitreichende Auswirkungen auf die Beschäftigten sämtlicher Bereiche, die heute unter den Begriff "Dienstleistungen" gefasst werden. EU-Binnenmarkt-Kommissar Bolkestein will damit einen umfassenden Konkurrenzkampf zur Deregulierung vorhandener nationaler Schutzbestimmungen organisieren:

  • So sollen Dienstleistungsunternehmen in der EU nur noch den Vorschriften und Gesetzen ihres Herkunftslands unterliegen. Auflagen und Kontrollen des Tätigkeitslands würden damit gänzlich untersagt. Artikel 16 Absatz 3f. der Richtlinie verbietet jegliche "Vorschriften über die vertraglichen Beziehungen zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger", die "eine selbständige Tätigkeit des Dienstleistungserbringers" beschränken. Örtliche Tarifverträge, Standards beim Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutz könnten so auf einfache und billige Weise unterlaufen werden. Die IG BAU erwartet dadurch eine "riesige 'Ausflaggungswelle' von Dienstleistungsunternehmen in Länder mit den niedrigsten rechtlichen Anforderungen und Kontrollen für ihre unternehmerische Tätigkeit".

  • Die Anforderung, bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten nur durch "juristische Personen" ausüben zu lassen, soll europaweit abgeschafft werden. Die mit den "Ich-AGs" der Hartz-Gesetze forcierte Ausdehnung der "Scheinselbständigkeit" würde dadurch europaweit vereinheitlicht.

  • Einzelne Mitgliedstaaten dürften zukünftig neue Vorschriften nur noch mit Zustimmung der EU-Kommission erlassen dürfen. Schon im Entwurfsstadium sind geplante Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Brüssel vorzulegen: "Binnen drei Monaten nach der Mitteilung prüft die Kommission die Vereinbarkeit dieser neuen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht und entscheidet gegebenenfalls, den betroffenen Mitgliedstaat aufzufordern, diese nicht zu erlassen oder zu beseitigen."

  • Die Richtlinie bezieht sich auf sämtliche "Dienstleistungen" mit Ausnahme derjenigen, die der "Staat direkt und unentgeltlich aufgrund seiner sozialen, kulturellen, bildungspolitischen oder rechtlichen Verpflichtungen" erbringt. Das gilt nicht für zahlreiche öffentliche Einrichtungen, für die Entgelte oder Gebühren zu entrichten sind wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Verkehrsunternehmen, Bibliotheken, Freibäder, Ver- und Entsorger, Theater, Museen, Kindergärten, Volkshochschulen, Fachhochschulen, Universitäten, Krankenhäuser oder Friedhöfe. Sie fallen genauso unter den Geltungsbereich der Richtlinie wie IT-Dienstleistungen, Werbung, Personalagenturen, Zeitarbeitsvermittlungen, Baugewerbe und Architekten, Handel, Fremdenverkehr, Freizeitanlagen, Gesundheitsdienstleistungen sowie Pflegedienste.

    Nach den Plänen der EU-Kommission sollen das Europäische Parlament und der Europäische Rat im kommenden Jahr der Dienstleistungsrichtlinie zustimmen. Europaweit wächst dagegen der Widerstand, wobei die Auswirkungen dieser Pläne bisher noch viel zu wenig bekannt sind. Durch weltweite Massenproteste wurde 1998 auch das geplante Multilaterale Investitionsliberalisierungs- und schutzabkommen (MAI) zu Fall gebracht. Die internationalen Monopole sollten darin schrittweise völkerrechtlichen Subjekten gleichgestellt werden. Ihnen sollte freier Zugang zu sämtlichen Investitionen in den einzelnen Nationalstaaten, aber auch Entschädigung bei Enteignung sowie Klagebefugnis gegenüber dem jeweiligen Land gewährt werden, ohne dass sie hätten verklagt werden können. Seit dem Scheitern des MAI wird versucht, dies in modifizierter Form durchzusetzen.

  • Quelle

    Unterzeichnen Sie die Petition gegen die Bolkestein-Direktive

    NEIN zu einem Europa des Sozialabbaus
    NEIN zu einem Europa des Bildungsnotstandes

    Auf Initiative des ehemaligen EU-Kommissars Frits Bolkestein (niederländischer Liberaler) wird derzeit ein Richtlinienentwurf (Europarecht) zur Freizügigkeit der Dienstleistungen im Binnenmarkt der EU diskutiert (Text des Richtlinienentwurfs - 400 KB PDF Datei)

    Wird diese europäische Richtlinie gebilligt, so hätte dies zur Folge, dass sämtliche Dienstleistungen im Europa der 25 wie gewöhnliche Wirtschaftsprodukte behandelt würden. Grundlegende Bereiche wie Kultur, Bildung, Gesundheitsdienste und sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der nationalen Systeme zur sozialen Sicherheit könnten denselben wirtschaftlichen Konkurrenzmechanismen unterworfen werden wie sonstige Waren.

    Eine solche Entwicklung würde unweigerlich zu einer Verschlechterung der Rechtssysteme bezüglich Renten, Sozialhilfe und der Deckung der Gesundheitskosten zugunsten privater Systeme führen. Sie würde außerdem die Deregulierung unserer Bildungssysteme und schließlich das Ende der kulturellen Vielfalt mit sich bringen. Außerdem hätte die Umsetzung dieser Richtlinie zur Folge, dass die Arbeitnehmerrechte, wie sie in der nationalen Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten festgelegt sind, in Frage gestellt würden.

    Seit März dieses Jahres schlagen einige politischer Parteien und eine ganze Reihe nationaler und europäischer Instanzen (Verbände, Gewerkschaften etc...) Alarm und rufen zur Mobilisierung der progressiven Kräfte auf, um gegen diesen Richtlinienentwurf zu kämpfen, der einen Sozialabbau zur Folge hätte.

    Trotz dieser Aktionen scheint eine große Mehrheit der Mitgliedsstaaten heute eine schnelle Verabschiedung dieses Richtlinienentwurfes zu befürworten. Da es sich um eine Entscheidung handelt, für die keine Einstimmigkeit erforderlich ist, kann keine Regierung und somit erst recht keine politische Partei die Verabschiedung dieser Richtlinie alleine verhindern.

    Nur die starke Mobilisierung der Bevölkerung der EU könnte somit diese Entwicklung noch abwenden.

    Die Zeit drängt.

    Wir bitten Sie daher, ein klares NEIN zu einem Europa des Sozialabbaus zu sagen, indem Sie die elektronische Petition hier unterzeichnen unterzeichnen und diese Nachricht weiterverbreiten.

    Papierversionen der Petition können dort auch herunter geladen werden oder sind unter der Nummer +32.2.548.32.11 erhältlich.

    Quelle

    Aufruf des Aktionsbündnis Sozialproteste

    Auf zum europäischen Widerstand gegen den EU-Sozialkahlschlag!
    Aufruf zur Europäischen Demonstration am Samstag, 11.2.2006 in Strasbourg!


    Gemeinsamer europäischer Widerstand hat am 19. März der EU-Dienstleistungsrichtlinie eine europaweite Absage erteilt. Diese scharfe Absage wurde durch die Ablehnung der EU-Verfassung durch Frankreich und Holland erneut bestätigt und bekräftigt.

    Aber die EU-Kommission hält nichts von Demokratie und der Ablehnung durch die Betroffenen. Jetzt soll doch noch die Bolkesteinrichtlinie zum Beschluss erhoben werden.

    Die Ablehnungsgründe haben sich im Kern so wenig verändert wie die Richtlinie selbst. Für 50% des EU-Bruttoinlandsproduktes und 60% der EU-Beschäftigten soll der Wettlauf um die Absenkung sozialer, kultureller, Arbeitssicherheits- und Umweltstandards auf das niedrigste europäische Niveau freigegeben werden.

    Im Gegenzug für grenzenlose Freiheit für Dienstleistungsunternehmen sollen Erwerbslose und Beschäftigte durch weitere scharfe Einschnitte existentiell bluten, die Armutsspirale soll sich noch schneller in den Abgrund drehen.

    Soziale Bewegung und Gewerkschaften wollen diese EU-Dienstleistungsrichtlinie stoppen. Mit einer gemeinsamen europaweiten Großaktion am Samstag, 11. Februar 2006, in Strasbourg - als Protestauftakt für das Frühjahr 2006.

    Schon am Tag der ersten Lesung, am Dienstag, 14. Februar 2006, sind weitere Aktionen geplant.
    Folgende Organisationen und Einzelpersonen haben sich bisher diesem Aufruf angeschlossen:

    Aktionsbündnis Sozialproteste || Erwerbslosen Forum Deutschland || Elke Reinke (WASG-Mitglied, MdB Die Linke, IG Contra Sozialabbau Aschersleben) || Roland Klautke (attac Berlin) || Rainer Wahls (Soziales Bündnis Berlin) || Ottokar Luhn (Offenes Bündnis für soziale Gerechtigkeit - Stadt und Landkreis Gotha) || Edgar Schu (Bündnis Montagsdemos Göttingen) || Wolfram Altekrüger (ver.di Erwerbslose Sachsen-Anhalt) || Aktionsgruppe gegen soziales Unrecht Senftenberg || Andrej Hunko (Projekt Neue Linke Aachen) || Joachim Reitz (Linkes Bündnis Haßberge, Raum Bamberg/Schweinfurt) || Interessengemeinschaft contra Sozialabbau Aschersleben-Stassfurt || Pia Witte und Petra Weißfuß (Sprecherinnen der AG "Soziale Politik" bei der Linkspartei.PDS Leipzig) || Frank Schwarzer (attac-Bielefeld, ver.di) || Bürgerinitiative gegen Billiglohn Erfurt || Andreas Berg (Schwallungen) || Ingo Hattendorf (Nienburg) || Initiative für soziale Gerechtigkeit Gera || Prof. Peter Grottian (FU Berlin, Aktionsbündnis Sozialproteste, Berliner Sozialforum) || Günter Froschauer (Attac Düsseldorf)


    Detlef Spandau (Mitglied Koordinierungskreis Aktionsbündnis Sozialproteste):
    "Es muss vermieden werden, dass durch den gezielten Abbau von Kontrollmöglichkeiten die Überwachung von Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten und VerbraucherInnen unmöglich gemacht wird."



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