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Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November - 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023


Kein Beileid

Das Buchcover zeig Henry Kissinger auf einem Stuhl, der alleine auf einer Bühne steht: Only the Good Die Young: The Verdict Against Henry Kissinger Wenn das amerikanische außenpolitische Establishment eine große Zitadelle ist, dann ist Henry Kissinger der Ghul, der in den Gängen herumspukt. Ein halbes Jahrhundert lang war er eine allgegenwärtige Figur in den Kriegsräumen und bei den Pressebesprechungen, die das amerikanische Imperium pflichtbewusst durch die aufeinanderfolgenden Runden der Wachstumsschmerzen schob. Für mehrere Generationen von Kriegsgegnern verkörperte Kissinger die Verderbtheit der amerikanischen Kriegsmaschine.

Die Welt, die Kissinger geschaffen hat, ist die Welt, in der wir leben, in der ideale Investitionsbedingungen aus dem Gewehrlauf erzeugt werden. Heute werden der globale Kapitalismus und die Hegemonie der Vereinigten Staaten durch das mächtigste Militär, das je erfunden wurde, abgesichert. Jede politische Vision, für die es sich zu kämpfen lohnt, muss ein Ende des Kreislaufs der nicht enden wollenden Kriege versprechen, der die Welt im 21. Und diesen Kreislauf zu durchbrechen bedeutet, die beiden Übel des Kapitalismus und des Imperialismus ins Fadenkreuz zu nehmen.

In diesem Buch folgt Jacobin Kissingers feurigem Weg um die Welt, nicht weil er das personifizierte Böse war, sondern weil er, mehr als jede andere öffentliche Figur, die Verbindungen zwischen Kapitalismus, Imperium und der Rückkopplungsschleife endloser Kriegsführung veranschaulicht, die uns heute plagt.

Rezension
Das Erscheinen der Zeitschrift Jacobin ist ein helles Licht in dunklen Zeiten. Jede Ausgabe bringt eindringliche, lebendige Diskussionen und Analysen zu Themen von echter Bedeutung, aus einer nachdenklichen linken Perspektive, die erfrischend und allzu selten ist. Ein wirklich beeindruckender Beitrag zur Vernunft und zur Hoffnung. -- Noam Chomsky

Jacobin ist sicherlich ein unwahrscheinlicher Erfolg, der von den radikalen Strömungen der Occupy-Bewegung und einem beißend satirischen, aber ernsthaften Stil getragen wird. -- Jennifer Schuessler - New York Times

Die Zeitschrift Jacobin gefällt mir sehr gut - sie ist explizit linksradikal und lehnt den liberalen Akkomodationismus ab. Es gibt vieles darin, dem ich nicht unbedingt zustimme, aber es ist erfrischend rigoros und polemisch auf eine wirklich zum Nachdenken anregende Weise. Es ist eine wirklich gut gemachte Publikation, fast schon übernatürlich gut. -- Chris Hayes

Buchbeschreibung
Nach dem Tod von Henry Kissinger wird sein Vermächtnis bewertet

Über den Autor
Jacobin ist eine führende Stimme der amerikanischen Linken und bietet sozialistische Perspektiven zu Politik, Wirtschaft und Kultur. Das gedruckte Magazin erscheint vierteljährlich und erreicht über 30.000 Abonnenten sowie 1.000.000 Internetnutzer pro Monat.

Only the Good Die Young: The Verdict Against Henry Kissinger
Paperback ‏ : ‎ 192 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 1788730305
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-1788730303

Kürzungspläne der Bundesregierung: Positive Entwicklungen bei großer Unsicherheit

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenAm vergangenen Donnerstag hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, zahlreiche für den Haushalt 2024 geplante soziale Kürzungen zurückzunehmen. Der finale Beschluss steht allerdings noch aus.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages will die geplanten Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege und soziale Infrastruktur direkt betreffen, weitgehend zurücknehmen. Das war das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. und 17. November, die jedoch ohne Beschluss über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz endete. Die abschließende Beratung des Haushalts ist in einer Sondersitzung am 23. November geplant.

Auf folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 16. und 17. November u.a. geeinigt:

• +27 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung + 2 Mio. EUR; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +53 Mio. EUR für die Bundesfreiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
• +22,5 Mio EUR für die Weiterführung der Respekt Coaches
• +20 Mio. EUR für die Migrationsberatung
• +188 Mio. EUR für Integrationskurse
• +13 Mio. EUR für Jugendmigrationsdienste
• +15 Mio. EUR für Mental Health Coaches
• +6 Mio. EUR für Psychosoziale Zentren (statt 10 Mio. EUR würden 4 Mio. EUR gekürzt)
• +5,9 Mio. EUR für die Müttergenesungswerke
• +5 Mio. EUR für die behördenunabhängige Asylberatung (für bundesweiten Ausbau würden für 2024 weiterhin 15 Mio. EUR fehlen)
• +5 Mio. EUR für die Stiftung frühe Hilfen
• +3 Mio. EUR für digitale Kompetenzen der Wohlfahrtsverbände
• +750 Mio. EUR Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sollte der Bundestag diese Pläne so beschließen, wären die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege direkt betreffen, weitgehend zurückgenommen.

Die positiven Entwicklungen, die herbe Einschnitte in das soziale Netz abwenden würden, sind vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses sowie der teilweise noch unklaren Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 15. November geurteilt, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war und hatte die Mittel damit für nichtig erklärt. Am 21. November findet eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils statt.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Gespräch mit Şeyda Kurt über „Hass“ und Rache.

SharePic zur Veranstaltung: Grafische Darstellung der Flora, darüber quer der Text Kantine 3000 und die Daten zur Veranstaltung aus dem TextContent Note: Die Veranstaltung behandelt Unterdrückungsmomente sowie Erfahrungen und Umgang mit Diskriminierung sowie (sexueller) Gewalt. Eine Benennung verschiedener Gewalt Erfahrungen ist möglich, eine detaillierte Beschreibung dieser wird es nicht geben.

In ihrem Buch „Hass - Von der Macht eines widerständigen Gefühls“ holt Şeyda Kurt diese knirschende, zersetzende Emotion raus aus der gesellschaftlichen Verbannung. Dabei interessieren sie vor allem die Menschen als Subjekte des Hasses in einer kapitalistischen, rassistischen und patriarchalen Welt. Wer sind sie, diese Hassenden? Wer darf überhaupt hassen und wer nicht? Welche Gefühle lähmen, und welche Gefühle helfen dabei, nicht zu erstarren - und sich immer und immer weiter zu bewegen auf dem Weg in eine gerechtere und zärtliche Gesellschaft?

Wir werden bei der Veranstaltung mit ihr über all diese Fragen ins Gespräch kommen und gemeinsam den Hass von seiner schöpferischen Seite erkunden: als Kategorie der Ermächtigung, der Menschen in ihrem innersten Unbehagen abholen und mobilisieren kann. Hass als widerständiges Handwerk!

Das Ganze findet in der Flora statt und dort ist es aktuell recht kalt, zieht euch also warm an <3

Wir freuen uns auf euch.

Einlass: 19h
Beginn: 19:30

Quelle: Rote Flora

Aktionswoche „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“

Logo auf Recht bestehenUnter dem Motto „Der Armut endlich den Kampf ansagen!“ will das bundesweite Bündnis „AufRecht bestehen“ mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 23. bis zum 31. Oktober 2023 auf den Skandal der Verarmung immer größere Bevölkerungsteile aufmerksam machen und zur Gegenwehr aufrufen.

Ein Fünftel der Bevölkerung in der Bundesrepublik ist arm oder „armutsgefährdet“, Kinder und Jugendliche betrifft dies sogar zu einem Viertel. Rund 7,5 Millionen Beschäftigte hängen im Niedriglohnsektor fest und offiziell 19 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind von Altersarmut betroffen. Währenddessen hat sich die offizielle Inflation zwar abgeschwächt, die Preise insbesondere für Lebensmittel und Energie bleiben jedoch auf einem extrem hohen Niveau.

Anstatt dieser skandalösen Situation mit geeigneten sozialpolitischen Maßnahmen zu begegnen, hat die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 einen Generalangriff auf die Fundamente der sozialstaatlichen Errungenschaften eingeleitet:
Während ein Fünftel aller geplanten staatlichen Ausgaben in Rüstung und Militär fließen soll, ist insbesondere der Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich von enormen Kürzungen und Einsparungen betroffen.
Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht und den Angriff auf den Sozialstaat nicht unwidersprochen hinnehmen.
Wir fordern:
- Rücknahme aller aktuellen Kürzungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich
- Sofortige Erhöhung der Grundsicherungsleistungen für alle hier Lebenden und Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten sowie der Kosten für Energie in voller Höhe
- Eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder und Jugendliche wirksam aus der Armut holt
- Deutliche Erhöhung des Mindestlohns und eine armutsfeste Mindestrente
- Ausgrenzung und Diskriminierung verhindern: Migrationsberatung ausbauen statt kürzen
- Ausbau der Daseinsvorsorge statt Kürzung und Privatisierung
- Förderung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere von Sozialwohnungen, und einen wirksamen Mietenstopp
- Krankenhausschließungen verhindern - stattdessen Rekommunalisierung von Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Eine Übersicht, wo und wann etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" wird getragen von: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS - NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), BASTA!, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Bundes-Erwerbslosen-Ausschuss Gewerkschaft ver.di, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle
gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld und anderen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

Quelle: Erklärung vom 20.10.2023


Vor 55 Jahren: „nasty demonstration against American flag by negroes“

Die Siegerehrung im 200-Meter-Lauf 1968: links Peter Norman (Silber), Mitte Tommie Smith (Gold), rechts John Carlos (Bronze) Foto: Angelo Cozzi (Mondadori Publishers), Public domain, via Wikimedia Commons
Die Siegerehrung im 200-Meter-Lauf 1968: links Peter Norman (Silber), Mitte Tommie Smith (Gold), rechts John Carlos (Bronze)
Foto: Angelo Cozzi (Mondadori Publishers), Public domain, via Wikimedia Commons
Der Black-Power-Protest bei den Olympischen Spielen 1968 war ein Ereignis, dessen Fotos weltweites Aufsehen erregten. Die afroamerikanischen Sprinter Tommie Smith und John Carlos erhoben während der Siegerehrung zum 200-Meter-Lauf der Olympischen Spiele 1968 in Mexiko-City ihre Faust zum sogenannten Black-Power-Gruß. Was dann folgte, ist Rassismus übelster Sorte...

Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


13. Globaler Klimastreik von Fridays for Future

Fronttransparent: #Endfossilfueles
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Unter dem Motto „End Fossil Fuels“ beteiligten sich am 15. September rund 250.000 Menschen in über 250 Orten in Deutschland am 13. globalen Klimastreik von Fridays for Future. In Berlin demonstrierten 24.000 Menschen durch das Regierungsviertel. Auch in Dortmund gab es eine Demo.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema


Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

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Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023
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