Videoclip von der Demo für unkontrollierte Versammlungen in Freiburg
An das Innenministerium Baden-Württemberg,
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgarts
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Bereitschaftspolizei
BPA Göppingen
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
bpp.pressestelle@bp.bwl.de
Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
stuttgart.pp@polizei.bwl.de
Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung und Nötigung, ersatzweise Dienstaufsichtsbeschwerde gegen /unbekannte/ Beamte der BPA Göppingen, stellvertretend gegen die Einsatzleitung der Polizei, vertreten durch die LPD Stuttgart
Anlass: Polizeiliches Verhalten und Übergriffe bei der Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz am 6.12.2008 in Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Teilnehmer der Demonstration am 6.12. 2008 in Stuttgart gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg.
Dabei wurden nach meinen Beobachtungen und Feststellungen (die auch von Dritten bezeugt werden) wesentliche Grundrechte, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Versammlungsgesetz uam. festgehalten sind, durch Ihre Beamten verletzt.
1. Offensichtlich verstieß die Kontrolle bestimmter Personen im Vorfeld der genannten Kundgebung gegen Artikel 3, 1 und 3 des Grundgesetzes, weil ersichtlich war, dass die von den Kontrollen Betroffenen wegen ihrer politischen Anschauungen kontrolliert und dadurch benachteiligt wurden.
Dazu: (Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. )
2. Verletzt wurde in eklatanter Weise durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen weiter der Artikel 5 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Sie haben durch unverhältnismäßig starke Polizeipräsenz und Ausrüstung Passanten eingeschüchtert und davon abgehalten, die öffentliche Versammlung zu besuchen. Sie haben außerdem den Artikel 8 des GG missachtet: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in dem Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen Passanten unberechtigterweise gestoppt und nach ihrem Weg und Ziel befragt haben. Sie haben ferner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kundgebung besuchen wollen, durch vollkommen überzogene Taschen-, Gepäck- und Körperkontrollen (bis hin zum Abasten auch in den Schritt) am Besuch der Veranstaltung gehindert, indem Sie Ihnen den Zugang verwehrten, wenn sie sich den diskriminierenden Kontrollen nicht unterziehen wollten.
Sie höhlten damit das bestehende Versammlungsgesetz aus: VersammlG § 1:
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
Sie haben ferner den § 7 VersGs missachtet, nachdem nicht Sie, also die Polizei, sondern der Leiter der Versammlung das Hausrecht ausübt: VersammlG § 7: (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus. Sie haben vor und während der Kundgebung in der Lautenschlagerstraße innerhalb des Kundgebungsgeländes ohne Aufforderung durch den Versammlungsleiter Kontrollen durchgeführt und Teilnehmer der Versammlung provokativ, unhöflich und ehrverletztend behandelt.
Sie haben gegen § 12 des Versammlungsgesetzes verstoßen, indem sich Ihr filmenden und fotografierenden Beamten dem Leiter nicht zu erkennen gaben und zudem aus versteckten Positionen heraus vor und während der Kundgebung filmten und fotografierten.
(VersammlG § 12: Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben...)
Sie haben außerdem gegen den § 12a VersammlG § 12a verstoßen: (1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden ...
Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen haben mich während und nach meinem Protest gegen eine Unhöflichkeit der Polizei fotografiert und gefilmt -“ weder wurde ein Beamter beleidigt oder gar bedroht oder in anderer Weise behelligt, es ging lediglich um eine einfache Beschwerde. Diese Praxis wurde vielfach auch bei anderen Gelegenheiten angewandt, quasi kam jeder „aufs Bild“, selbst wenn er sich in der harmlosesten Weise z.B. über die Präsenz der Polizei beschwerte. Die fotografierenden / filmenden Beamten waren nicht bereit, mir ihre Dienstnummer zu nennen.
Ich fordere Sie auf: „(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden. ...
VersammlG § 19a: Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.
Beamte vor allem der BPA Göppingen haben während der folgenden Demonstration mehrfach Fotografen absichtlich angerempelt, was offenbar nicht nur der Einschüchterung diente.
Sie haben schließlich eine Ihrer vornehmsten Pflichten verletzt, wie sieu.a. im Polizeigesetz Baden-Württemberg festgeschrieben ist:
Allgemeines
(1) Die Polizei hat ... insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.
Mir sind vom Hörensagen zahlreiche weitere und ähnliche Zwischenfälle bekannt geworden. Ich kann mir das Verhalten der Beamten erklären:
Möglicherweise waren einige an „Zoff“ und Provokation interessiert, um das Bild einer gewaltbereiten Autonomen Szene besser transportieren zu können.
Erfreulicherweise hat das nur bedingt geklappt -“ viele Passanten riefen spontan „Polizeistaat“. Dem schließe ich mich gern an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Grohmann 8.12.2008
elektronisch versandt am 8.12.2008, 18:54
Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Versammlungsgesetz
Klage wird aufrecht erhalten
Der DGB Bayern und die anderen zwölf Beschwerdeführer halten an der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz fest. „Die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum Versammlungsgesetz würden zwar das bayerische Versammlungsgesetz in einzelnen Punkten, nicht aber als Ganzes aufheben“, erklären die Beschwerdeführer gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Es gehe um die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Der DGB hatte bereits bei der Verabschiedung der Föderalismusreform 2006 kritisiert, dass ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in die Gesetzgebungshände von 16 Bundesländern gelegt wird. In zwei weiteren Bundesländern, in Baden-Württemberg und Niedersachsen, sind nun ähnliche Gesetzentwürfe im Gesetzgebungsverfahren. „Was wir von Anfang an befürchtet haben, ist nun eingetreten: Ein schlechtes Beispiel soll Schule machen“, erklärt dazu Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, für die beschwerdeführenden Gewerkschaften. Der DGB Baden-Württemberg fordert, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, und ruft zur landesweiten Demonstration am 6. Dezember in Stuttgart auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag, Bundesrat, allen Landesregierungen sowie den Landtagen von Bayern und Baden-Württemberg Gelegenheit gegeben, zu der Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts im 1. Quartal 2009 zu rechnen.
Ja zur Versammlungsfreiheit!Via StattWeb. Siehe auch Hintergrundinformationen: PM, DGB-Stellungnahme, Synopse.
Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerecht, sich friedlich zu versammeln, erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden und beinhaltet unvorhersehbare nachteilige Folgen für jeden Veranstalter einer Demonstration. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.
· Schon eine Ansammlung von mindestens zwei Personen soll zukünftig als Versammlung gelten.
· Das Grundgesetz gewährleistet die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen.
Trotzdem will die Landesregierung diese Freiheit durch Auflagen einschränken.
· Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt und bestellte Ordner abgelehnt werden.
· Ordner können zukünftig von Behörden registriert werden.
· Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
· Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“, wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen.
· Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
· Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
Naziaufmärsche werden nicht verhindert
Das erklärte Ziel, mit einem neuen Versammlungsgesetz besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden.
Rechtsextreme Auswüchse können am besten durch Verbote von Nazi-Organisationen unterbunden werden und nicht durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle trifft.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen?
"Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Aus dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985)
Wir sagen: Dabei soll es bleiben!
Deshalb rufen wir zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf.
"Die Gesamtdurchführung Ihrer Versammlung wird aufgrund der massiven Belegung der Innenstadt in der Weihnachtszeit als kritisch angesehen. Unter Abwägung aller Gefahrenmomente sind das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart der Auffassung, dass die Einschränkungen hinsichtlich bei der Festlegung des Ortes der Abschlusskundgebung geboten und verhältnismäßig sind und Sie dadurch nicht unzumutbar in Ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden."
Eine Kundgebung auf dem Karlsplatz in der Nähe des Innenministeriums, alternativ in der Nähe des Mahnmals für die Opfer des Faschismus zwischen Karlsplatz und Altem Schloß, wurde im Gespräch mit dem Ordnungsamt mit dem Hinweis auf den Weihnachtsmarkt abgelehnt. Die angebotene "Alternative" Wilhelmsplatz ist durch die Bundesstraße 14 von den Publikumsströmen der Innenstadt getrennt.Über die Ergebnisse eines weiteren Gesprächs mit dem Ordnungsamt am 1. Dezember wird auf einer Pressekonferenz informiert. Diese findet am 2. Dezember, voraussichtlich um 10:30 Uhr in der Stuttgarter verdi LBZ Baden - Württemberg Königstraße 10a, 70173 Stuttgart statt.
Für Versammlungsfreiheit
Gegen das neue Versammlungsgesetz!
Neu gegründetes Bündnis protestiert gegen Vorhaben der Landesregierung
Ein neu gegründetes Bündnis aus über 20 unterschiedlichen politischen Gruppierungen kritisiert geschlossen den Gesetzesentwurf zum neuen
Versammlungsgesetz. Der Plan der Landesregierung ist, das an Bayern angelehnte, dort bereits gekippte, Gesetz bereits zum 01.01.2009 in Kraft treten zu lassen. Das erklärte Ziel des Mannheimer Bündnisses ist die Verhinderung des Gesetzes aufgrund seiner schwerwiegenden Folgen für die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit.
Die Organisation einer Demonstration wird erheblich erschwert. Bereits bei der Anmeldung einer Versammlung müssen OrdnerInnen organisiert sein und die vollständige Liste mit Namen und Adressen der Personen bei der Polizei eingereicht werden. Diese kann dann nicht genehme Personen als OrdnerIn ablehnen. In Zeiten zunehmender Sensibilisierung gegenüber dem Umgang mit persönlichen Daten wird die Bereitschaft sich als OrdnerIn an einer Demonstration zu beteiligen, deutlich gesenkt werden. Für viele Organisationen wird es nicht möglich sein, einen derartigen Aufwand zu betreiben. Sie können damit ihr Grundrecht auf Demonstrationen nicht mehr wahrnehmen.
Mit dem Militanzverbot werden nicht ausschließlich gewalttätige Formen des Protests ausgeschlossen, harmlose Dinge wie "gleichartige Kleidung" werdengenauso untersagt. Gemeinsam mit dem Verbot des Trommelns werden damit kreative Protestformen wie Samba-Bands und Clowns unmöglich gemacht, die Demonstrationen immer auch einen lebendigen Charakter verleihen und in brenzligen Situationen zur Entspannung der Lage beitragen können. Dies ist von der Landesregierung offensichtlich nicht gewünscht.
Zu den weiteren Kritikpunkten zählen die von Seiten der Regierung angestrebte Legalisierung der Überwachung von Handynetzen und die noch
stärkere Überwachung der Demonstrationen mit Kameras.
Durch die scheinbar positive Formulierung zum Schutz der "Rechte Dritter" wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es in Zukunft beispielsweise möglich macht, Versammlungen zur Unterstützung von Streiks - und damit ArbeitnehmerInnenrechte - bereits wegen des Einsatzes von Trillerpfeifen zu beschränken oder gar zu verhindern.
Dies sind Beispiele für den repressiven Gedanken, der hinter dem Gesetzesentwurf steht. Die Einführung des Gesetzes muss verhindert werden.
Deswegen ruft das Mannheimer Bündnis zur Demonstration unter dem Motto "Für Versammlungsfreiheit - Gegen das neue Versammlungsrecht!" am Samstag, 29.11.2008 um 13 Uhr ab Hauptbahnhof Mannheim auf. Weitere Informationen, auch zu den beteiligten Organisationen, können unter http://versammlungsgesetz.wordpress.com/ eingeholt werden.
Die beteiligten Organisationen:
Afa Mannheim
AK Antifa Mannheim
AK Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe
Anarchistische Gruppe Mannheim
Attac
DIDF-Jugend
Bündnis 90/ Die GRÜNEN Mannheim
Die Linke. Mannheim
Die Linke. SDS
Fachschaftsrat für Soziales, FH Ludwigshafen
GAHG
Grüne Jugend Mannheim
Greenpeace Jugend Mannheim
Jusos Mannheim
LAG Bürgerrechte und Demokratie
linksjugend ['solid]
Party & Activism
Piratenpartei BaWü
RSB/ IV. Internationale
SPD Mannheim
ver.di Rhein-Neckar
VVN BdA e.V.
Widerstandsgruppe Worms-Wonnegau