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Hakenkreuzskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Antifaschisten

Freitag erging das Urteil im sogenannten "Hakenkreuzskandal". (Siehe auch unsere bisherigen Berichte). Das Landgericht Stuttgart folgte nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft und veruteilte Nix-Gut zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro wegen der Verwendung und des massenhaften Vertriebs Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handelt sich dabei z.B. um T-Shirts ähnlich diesem hier, nur mit einem verbotenen Symbol statt Text:



Über dieses Urteil wurde sofort über dpa berichtet, wir sind gespannt, wie dieses Urteil auch im Ausland aufgenommen wird.

Zu dem Urteil äußerte sich Ulla Jepke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE/PDS:
„Dieses Urteil gegen einen Antifaschisten ist nicht nachvollziehbar und spricht allem antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn. Es darf keine Rechtskraft erlangen. Wer gegen faschistische Gesinnung sichtbar protestieren will, dem bietet sich das durchgestrichene Hakenkreuz als einfaches Symbol an. Daraus die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den Sinn und Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil. Die NPD klatscht in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei. Anscheinend ist eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern.“
(Quelle: www.ulla-jelpke.de)


Im folgenden einige Berichte zu diesem Thema:
Mit folgendem Bericht der FAZ von Freitag eröffnen wir die Übersicht:

Geldstrafe für Händler mit Anti-Nazi-Symbolen

Die Frage, ob das Verwenden und Vertreiben von Anti-Nazi-Symbolen strafbar ist, wird bald aller Voraussicht nach in höchster Instanz geklärt. Versandhändler Jürgen Kamm, der vom Stuttgarter Landgericht am Freitag zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt wurde, will beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Die Stuttgarter Richter legten dem bekennenden Antifaschisten zur Last, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und massenhaft vertrieben zu haben. Doch Kamm will sich das nicht verbieten lassen und pocht darauf, weiterhin durch den Verkauf von T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz gegen Neonazismus und Rechtsextremismus aktiv sein zu dürfen.

Ein erstaunlicher Meinungsumschwung


Der 32 Jahre alte Mann aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) hatte nicht mit einer Verurteilung gerechnet. „Das ist ein Schlag ins Gesicht“, erklärte er. Denn das Landgericht hatte zuvor von den zahlreichen durch die Staatsanwaltschaft beanstandeten Artikeln nur zwei für möglicherweise strafbar erachtet und den Fall deshalb an das Amtsgericht verwiesen. Nur auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht ging der Fall wieder zurück an das Landgericht - und zwar an dieselbe 18. Strafkammer. Diese folgte jetzt der Staatsanwaltschaft auf ganzer Linie und befand die gesamte Warenpalette mit Anti-Nazi-Emblemen - vom Gitarrenplättchen bis hin zum Schlüsselanhänger - für strafbar. „Das ist ein erstaunlicher Meinungsumschwung binnen weniger Monate“, meinte Kamm.

Aus Sicht der Kritiker erweist das Urteil des Gerichts dem Engagement gegen Rechtsextremismus und Neonazismus einen Bärendienst. Mit Blick auf den Einzug der NPD in den Landtag von Mecklenburg- Vorpommern dürften Menschen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus einsetzen, nicht kriminalisiert werden. Das Verbot von Anti-Nazi-Symbolen im Strafgesetzbuch habe den Zweck, vorbeugend verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren, betonte etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. „Es hat nicht den Zweck, Zivilcourage und demonstrative Ablehnung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft unter Strafe zu stellen“, fügte er hinzu.

Unmut im Gerichtssaal

Doch die Stuttgarter Richter und Staatsanwälte sehen das anders. Allein das Verbreiten der aus ihrer Sicht strafbaren Embleme könne zur Gewöhnung an die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und schließlich zu einem Wiederaufleben des Nationalsozialismus führen. Solche Kennzeichen müßten weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Da spiele die Absicht des Händlers keine Rolle, denn - so argumentiert etwa Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler - für Unbefangene und Ausländer sei oft nicht sofort erkennbar, daß die Symbole gegen Rechtsextremismus gerichtet seien.

Hier sieht Kamms Verteidiger Thomas Fischer einen Widerspruch: Wenn das Motiv seines Mandanten irrelevant sei, warum lasse das Gericht dann die durchgestrichenen Hakenkreuze in Broschüren des Fußballweltverbands FIFA oder in einer Veröffentlichung des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommerns durchgehen, fragt er. „Und was wäre dann mit den historischen Dokumentationen, müßten dann die Hakenkreuzfahnen abgedeckt werden?“

Auch im Zuschauerraum ernteten die Richter Kopfschütteln und bittere Kommentare. „Das halt' ich nicht aus“, empörte sich eine Beobachterin und verließ den Saal. Auch ein 74 Jahre alter Stuttgarter mit Anti-Nazi-Button, dessen Vater seinen Angaben zufolge von den Nazis wegen regimefeindlicher Aktivitäten hingerichtet wurde, kann die Welt nicht mehr verstehen. „Das ist ein Skandal“, meint er. Statt Symbole und Haltungen gegen Rechts von „Staats wegen“ anzugreifen, sollten lieber Neonazi-Aufmärsche in deutschen Städten verboten werden.


Die Berichterstattung der "Stuttgarter Zeitung":

Anti-Nazi-Symbole: Händler zu Geldstrafe verurteilt

Grüne und SPD kritisierten den Richterspruch scharf


Stuttgart - Anti-Nazi-Symbole dürfen nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart nicht in großem Stil vertrieben werden. Die 18. Strafkammer verurteilte am Freitag einen Händler zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet habe. Zum Sortiment des bekennenden Antifaschisten aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) gehören unter anderem T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Der 32-Jährige kündigte Rechtsmittel an. Er bezeichnete das Urteil als "Schlag ins Gesicht". Grüne und SPD kritisierten den Richterspruch scharf.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Küllmer sagte, das Verfahren sei eine weitere Etappe zur endgültigen Entscheidung der Rechtsfrage. Die nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof (BGH). Nach dem Richterspruch sind ungefähr 80 verschiedene Waren mit veränderten Hakenkreuzsymbolen strafbar. Der Versandhändler will die beanstandeten Waren, mit denen er rund zehn Prozent seines Umsatzes erzielt, noch bis zur Entscheidung des BGH weiter vertreiben. Er hatte vor Gericht angegeben, dass für ihn nicht das Geschäft mit den Produkten im Vordergrund steht, sondern das Engagement gegen Neonazismus und Rechtsextremismus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von insgesamt 6000 Euro gefordert. Das Gericht folgte der Linie der Anklagebehörde. Mit dem massenhaften Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage der Angeklagte dazu bei, dass die Öffentlichkeit sich an diese Embleme gewöhne. "Es besteht die Gefahr der Einbürgerung", sagte Küllmer. Dagegen träten sowohl auch die Meinungsfreiheit als auch die Gewerbefreiheit des Händlers in den Hintergrund. Er deutete an, dass das Tragen eines Anti-NS-Symbols für eine Einzelperson nicht unbedingt strafbar sei. Auch gegen Kleidungsstücke mit der durchgestrichenen Aufschrift "Hakenkreuz" oder dem Slogan "Gegen Nazis" sei nichts einzuwenden.

Kritik an dem Urteil kam von SPD und Grünen. "Es ist empörend und aberwitzig, dass Menschen kriminalisiert werden, die mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus auftreten", sagte Grünen-Bundeschefin Claudia Roth der dpa. Roth hatte sich ebenso wie der SPD-Abgeordnete Niels Annen aus Solidarität mit Kamm selbst angezeigt, Anti-Nazi-Symbole getragen zu haben. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck nannte den Richterspruch einen "Schildbürgerstreich der Justiz". Der Grünen-Landtagsabgeordnete Werner Wölfe bedauerte, dass sich nun "die alten und neuen Nazis vor Freude auf die Schenkel klopfen" würden.

Der Verfassungsschutzexperte der SPD-Landtagsfraktion, Stephan Braun, sprach von einem "Schlag ins Kreuz aller, die sich engagiert für die Demokratie und gegen den wieder erstarkenden Neonazismus einsetzen". SPD-Fraktionschefin Ute Vogt sagte: "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass hier versäumt wurde, ein klares Signal für das Engagement gegen rechtsextremistische Umtriebe zu setzen."

Das Gericht ließ auch nicht den Hinweis des Angeklagten gelten, dass der Weltfußballverband Fifa, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine Polizeieinheit in Brandenburg das Hakenkreuz in einem Halteverbotsschild oder in anderer Verfremdung verwendeten. Kamm habe um die ungeklärten Rechtsfragen gewusst. "Der Verbotsirrtum war vermeidbar", unterstrich Küllmer.

Das Strafmaß beträgt 90 Tagessätze zu je 40 Euro. Damit gilt der Verurteilte "justizintern" als vorbestraft. Die Verurteilung taucht aber in einem eventuellen Führungszeugnis nicht auf. Kamms Verteidiger hatten in ihren Plädoyers gefordert, von einer Bestrafung abzusehen.

dpa/lsw


Das Newsportal Spiegel Online berichtet:

Wie der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen zur Straftat wird

Von Roland Maier-Leliveldt

Weil er Anti-Nazi-Artikel vertrieben hat, ist ein Versandhändler vom Stuttgarter Landgericht zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Handel mit T-Shirts, auf denen zerschlagene Hakenkreuze zu sehen sind, verstoße gegen das Verbot der Verwendung von Nazi-Symbolen.

Stuttgart - Als der Richter das Urteil verkündet, wird es erst einmal still im Saal. Die Freunde des Angeklagten Jürgen Kamm sind geschockt. Dann ein kleiner Tumult. Eine ältere Dame verlässt sichtlich entsetzt den Gerichtssaal. Sie kann das Urteil nicht fassen. Da wird einer verurteilt, der mit Engagement gegen die alten und neuen Nazis kämpft.

Verbotenes Verbotsschild: Ein Mitglied der "Jungen Grünen" mit dem inkriminierten T-Shirt vor dem Gerichtsgebäude
Für den leitenden Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler ist die Sache klar: Er will keine Hakenkreuze in der Öffentlichkeit sehen. Er will nicht, dass sie in der Gesellschaft wieder salonfähig werden. Und was wäre, wenn ausländische Besucher die Piktogramme missverstehen? Was wäre, wenn die neue Rechte die Zeichen für ihre Zwecke missbrauchte?

Dabei beruft er sich auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Symbolen aus der NS-Zeit verbietet. Seinem Verständnis nach sind die Produkte des Versands von Kamm ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Doch Kamm, Geschäftsführer der Nix Gut GmbH in Winnenden bei Stuttgart, ist kein Faschist. Im Gegenteil. Seit seiner Jugend engagiert er sich gegen die rechte Szene und Gewalt.

"Wir haben nicht die dahinter stehende Absicht zu verurteilen, sondern die Tat", sagt sich Häußler vor dem Prozess. Er ist sich sicher, der Fall Kamm wird zu einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung führen. Über hundert Anklagepunkte hat er auf seiner Agenda. "Ein T-Shirt schwarz, mit einer weißen Faust vor einem teilweise verdeckten Hakenkreuz."

Auf Antrag der beiden Verteidiger Thomas Fischer und Michael Wolf können auch die rund 50 Prozessbeobachter die Shirts, Jacken, Aufkleber und Buttons in Augenschein nehmen. Dabei entpuppt sich das teilweise verdeckte Hakenkreuz als ein von der Faust zerschmettertes. Shirt für Shirt wird aus den Kartons geholt, ins Publikum gehalten und dann vom Vorsitzenden Richter wieder sauber zusammengefaltet.

Angefangen hat die Geschichte 2002 in Isny im Allgäu. Bei der obligatorischen Reinigung im Zimmer ihres Sohnes entdeckt eine Mutter den Katalog des Nix Gut Versands und erstattete Anzeige. Als zuständige Staatsanwaltschaft übernimmt man in Stuttgart den Fall. Es folgen zwei Hausdurchsuchungen und im August 2005 die Beschlagnahmung von 17.000 Artikeln aus dem Sortiment des Unternehmens. Für Kamm und seine 15 Mitarbeiter, von denen sechs schwerbehindert sind, bedeutet die Beschlagnahme einen Angriff auf ihre Existenz. Das zuständige Landgericht mit Richter Wolfgang Küllmer lässt die Anklage erst nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu.

Jetzt fragt Kamm im Prozess: "Warum sitze ich hier?" Selbst der sächsische Verfassungsschutz hält Symbole, wie Nix Gut sie vertreibt, für unbedenklich. Eine Sondereinsatztruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus trägt ein zerbrochenes Hakenkreuz in ihrem Emblem. "Und warum", fragt er, "darf die Fifa in ihren Fanguides zur WM ungestraft das Hakenkreuz im Verbotsschild verwenden?" Einzig von einem Plattencover und ein T-Shirt des Punkrockband Schleimkeim - Motiv: Hitler vor einer NS-Standarte und der Aufdruck "Drecksau" - distanziert sich Kamm.

Juristisch ist das Thema umstritten. Im Frühjahr wurde ein Tübinger Student, der einen Button mit dem Hakenkreuz im Verbotsschild trug, vom dortigen Landgericht freigesprochen. Im niedersächsischen Stade jedoch ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Teilnehmer einer Anti-NPD-Aktion. Auch hier lautet der Vorwurf: Verstoß gegen das Strafgesetz.

In Stuttgart plädiert der Staatsaanwalt für eine Verurteilung. Die Abbildung der Hakenkreuze geschieht aus seiner Sicht nicht zu dokumentarischen Zwecken, wie Paragraph 86a ausdrücklich erlaubt, sondern aus Gewinnstreben. Auch das sogenannte Mach-mit-Männchen, das ein Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, ist für Bernhard Häußler nicht eindeutig. Seine Forderung daher: 120 Tagessätze à 50 Euro. Damit wäre der Winnender Geschäftsmann vorbestraft.

Jürgen Kamm und seine Anwälte halten dagegen: Für sie ist die Bedeutung eines Verbotsschilds auch international nicht erklärungsbedürftig. Ein zerschmettertes Hakenkreuz ist für sie keine Verherrlichung der NS-Zeit. Der Spruch "Fick heil!" auf einem T-Shirt allerhöchstens geschmacklos. Einen Freispruch fordern sie jedoch auch nicht, denn bei dem Plattencover geben sie der Staatsanwaltschaft recht: Es ist missverständlich.

Empörung bei Politikern

Für Richter Küllmer und seine Beisitzer ist das Ganze nicht so einfach. Das Urteil: 3600 Euro Geldstrafe. In der massenhaften Verbreitung der durchgestrichenen Hakenkreuze sieht das Gericht einen Verstoß gegen die Schutzbestimmung des Paragraphen 86a und folgt damit der Argumentation des Staatsanwalts. Verwunderlich nur, dass dieselben Richter im Frühjahr dieses Jahres genau diese Beweisführung juristisch zerfetzten und erst auf Anweisung des Oberlandesgerichts den Fall annahmen.

Kamm legt Berufung beim Bundesgerichtshof ein. "Wenn mich die Begründung des Urteils auch schockt, so bin ich doch ein wenig froh, denn nun haben wir es selbst in der Hand, Rechtssicherheit für uns und viele andere Antifaschisten im Land zu schaffen.

Bei SPD und Grünen stieß das Urteil auf scharfe Kritik. Grünen-Chefin Claudia Roth warf der Justiz "rechtsblinden Autismus" vor und bezeichnete das Urteil als "skandalös". Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, auf dessen Internetseite sich ein durchgestrichenes Hakenkreuz befindet, sprach von einem "Schildbürgerstreich der Justiz". SPD-Vize Ute Vogt kritisierte die Entscheidung als "nicht nachvollziehbar". Der SPD-Bundestagsabgeordnete Niels Annen bewertete das Urteil als "herben Schlag für alle, die sich gegen Rechts engagieren".



Weitere Infos:
Es handelt sich inzwischen nicht mehr nur um ein Problem in der Region Stuttgart, auch in Stade kam es zu Anzeigen...

Anti-Nazi-Plakate: Strafverfolgung nach Parteibuch? (24.9.06): redok Bericht

Courage wird zum Verbrechen (17.9.06): Grüne Jugend Stade

Kein Protest gegen Neonazis mit Hakenkreuzen (14.9.06): redok Bericht

Polizei stellt Anti-Nazi-Plakate sicher (13.9.06): Tagblatt Stade

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Kommentare

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Daniel Weigelt am :

Achtung, Antifaschist! Kriminell?

Siehe:
http://www.woschod.de/?p=535

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